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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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ZWR
Hallo
Wird ein Waffenverbot im ZWR vermerkt? Wir haben darüber gesprochen, ob man bei Privatverkäufen feststellen kann, ob der Käufer ein Waffenverbot hat, indem man im ZWR nachschaut- also er selber dem Verkäufer seinen Eintrag zeigt?
Wird ein Waffenverbot im ZWR vermerkt? Wir haben darüber gesprochen, ob man bei Privatverkäufen feststellen kann, ob der Käufer ein Waffenverbot hat, indem man im ZWR nachschaut- also er selber dem Verkäufer seinen Eintrag zeigt?
Re: ZWR
fuer haendler ist im ZWR ersichtlich dass kein rechtsgeschaeft moeglich ist
auf gut deutsch: waffenverbot
ob du selber das auch im ZWR siehst als betroffener privater ...
ist offen
muss ned sein ....
du hast aber bei einem privaten verkauf einer kat C waffe keine verpflichtung das zu ueberpruefen
wennst willst lass es ihm am kaufvertrag bestaetigen, basta
was glaub ich wichtiger ist:
bei kat C verkauf immer aufpassen bei drittstaatsangehoerigen
je nach aufenthaltsstatus ist ein kat C verkauf entweder zulaessig oder eben nicht
doubleaction OG, Wien
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Re: ZWR
genau
daher egal
WBK halt immer ordentlich kontrollieren
wenn der a geburtsjahrgang 1937 ist und er schaut aus wie 20 dann wird was ned passen
alter und bild sollten schon immer plausibel sein
doubleaction OG, Wien
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Re: ZWR
Oder auch bei C Waffen nur mit WBK/Pass verkaufen.
Halte ich schon seit Jahren so, damit gibt's keine Probleme.
Bei einem Waffenverbot hat er keine WBK oder Pass mehr.

Halte ich schon seit Jahren so, damit gibt's keine Probleme.
Bei einem Waffenverbot hat er keine WBK oder Pass mehr.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: ZWR
Also eine WBK bei Waffenverbot schaut gleich aus wie eine ohne ...
Wenn derjenige sie "verloren" hat oder aus welchen Gründen auch immer das Einziehen physisch nicht möglich war. Wenn einer schon mit aktiven Waffenverbot was kaufen will hat er eh schon eine besondere Motivation. Sonst würde er eh nach Altbestand suchen ... da ist die Vertrags und Meldemotivation wie auch der Preis anders ...
Als Verkäufer hilft natürlich jegliche Artnvon Beleg als Nachweis der eigenen Sorgfalt.
C kann man beim Händler abwickeln spricht .it Käufer dorthin und ihn gleich melden lassen und erst da übergeben. Meldepflicht ist eh beim Käufer und irgendwann in 6W muss er sonst eh zum Händler
Wie oben geschrieben auf KV Wortlaut Thema kein Waffenverbot
Wenn derjenige sie "verloren" hat oder aus welchen Gründen auch immer das Einziehen physisch nicht möglich war. Wenn einer schon mit aktiven Waffenverbot was kaufen will hat er eh schon eine besondere Motivation. Sonst würde er eh nach Altbestand suchen ... da ist die Vertrags und Meldemotivation wie auch der Preis anders ...
Als Verkäufer hilft natürlich jegliche Artnvon Beleg als Nachweis der eigenen Sorgfalt.
C kann man beim Händler abwickeln spricht .it Käufer dorthin und ihn gleich melden lassen und erst da übergeben. Meldepflicht ist eh beim Käufer und irgendwann in 6W muss er sonst eh zum Händler
Wie oben geschrieben auf KV Wortlaut Thema kein Waffenverbot
Re: ZWR
Frage: Was genau interessiert es dich ob der Verkäufer sie meldet oder nicht? Das ist nachträglich nicht mehr dein Bier.glockfun hat geschrieben: ↑Fr 10. Feb 2023, 06:36
Als Verkäufer hilft natürlich jegliche Artnvon Beleg als Nachweis der eigenen Sorgfalt.
C kann man beim Händler abwickeln spricht .it Käufer dorthin und ihn gleich melden lassen und erst da übergeben. Meldepflicht ist eh beim Käufer und irgendwann in 6W muss er sonst eh zum Händler
Das mit dem Beleg der eigenen Sorgfalt da stimme ich dir zu, man muss halt aufpassen nicht gleich in die vorauseilende Gehorsamkeit zu driften. Kaufvertrag und Foto des Ausweises reichen immo völlig aus. Was der Käufer dann macht kann ich nicht beeinflussen und es ist auch nicht meine sache das zu kontrollieren. Ich habe den Kaufvertrag als Beweis das sie meinen Besitz verlassen hat.
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE... 

Re: ZWR
Ich möchte nichts im ZWR auf mich registriert haben das ich bereits verkauft habe. Ich kontaktiere daher den Käufer sofern nach 6 Wochen die C Waffe noch immer bei mir drinnen steht.Mindfreeq hat geschrieben: ↑Sa 11. Feb 2023, 08:16Frage: Was genau interessiert es dich ob der Verkäufer sie meldet oder nicht? Das ist nachträglich nicht mehr dein Bier.glockfun hat geschrieben: ↑Fr 10. Feb 2023, 06:36
Als Verkäufer hilft natürlich jegliche Artnvon Beleg als Nachweis der eigenen Sorgfalt.
C kann man beim Händler abwickeln spricht .it Käufer dorthin und ihn gleich melden lassen und erst da übergeben. Meldepflicht ist eh beim Käufer und irgendwann in 6W muss er sonst eh zum Händler
Das mit dem Beleg der eigenen Sorgfalt da stimme ich dir zu, man muss halt aufpassen nicht gleich in die vorauseilende Gehorsamkeit zu driften. Kaufvertrag und Foto des Ausweises reichen immo völlig aus. Was der Käufer dann macht kann ich nicht beeinflussen und es ist auch nicht meine sache das zu kontrollieren. Ich habe den Kaufvertrag als Beweis das sie meinen Besitz verlassen hat.
Bis jetzt hat sich immer alles lösen lassen auch wenn ich dafür nervig sein musste.

Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: ZWR
???
Im ernst?
Wenn mit der waffe irgendwann mal was ernsthaftes passiert steht das EKO Cobra voll adjustiert bei dir im vorzimmer … auch ohne vorher anzuläuten …
Egal ob C oder A/B privatverkauf
Ohne ausweis im original wuerde ich eine schusswaffe nicht ueberlassen
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Re: ZWR
Hast natürlich recht.Mindfreeq hat geschrieben: ↑Sa 11. Feb 2023, 08:16Frage: Was genau interessiert es dich ob der Verkäufer sie meldet oder nicht? Das ist nachträglich nicht mehr dein Bier.glockfun hat geschrieben: ↑Fr 10. Feb 2023, 06:36
Als Verkäufer hilft natürlich jegliche Artnvon Beleg als Nachweis der eigenen Sorgfalt.
C kann man beim Händler abwickeln spricht .it Käufer dorthin und ihn gleich melden lassen und erst da übergeben. Meldepflicht ist eh beim Käufer und irgendwann in 6W muss er sonst eh zum Händler
Das mit dem Beleg der eigenen Sorgfalt da stimme ich dir zu, man muss halt aufpassen nicht gleich in die vorauseilende Gehorsamkeit zu driften. Kaufvertrag und Foto des Ausweises reichen immo völlig aus. Was der Käufer dann macht kann ich nicht beeinflussen und es ist auch nicht meine sache das zu kontrollieren. Ich habe den Kaufvertrag als Beweis das sie meinen Besitz verlassen hat.
Du brauchst auch keinen schriftlichen Kaufvertag wenn man es rechtlich auf ein Minimum reduziert.
Wenn da aber wo eine c Waffe "ungut" auftaucht und du als Verkäufer zwar korrekt gehandelt hast bleibt es sicher unvorteilhaft wenn die einzige Verbindung eine zum zwr und dir ist.
Daher gebe ich c gern über Händlermeldung ab. Dann bin ich sie komplett los.
Aber ja grundsätzlich kann man so seinen gemeldeten bestand "umwandeln" ... wenn mal jemand verstirbt ausweis kopieren ... dann auf ein Datum deutlich vor ableben einen KV ausstellen und schon ist jemand anderer (bereits verstorbener) für den Verbleib der c Waffen zuständig ...
Daher is ja das ganze c nachregistrieren bzw d zu c eh obsolet gewesen. Selbst wennst heute eine kaufst. Kauft eh ein 80+ ab der eben die Registrierung auf sich nie durchführt.
Von legal reden wir da natürlich nicht ... nur von möglich
Re: ZWR
Da stimme ich vollkommen zu was die eigene Sorgfalt betrifft.Mindfreeq hat geschrieben: ↑Sa 11. Feb 2023, 08:16
Das mit dem Beleg der eigenen Sorgfalt da stimme ich dir zu, man muss halt aufpassen nicht gleich in die vorauseilende Gehorsamkeit zu driften. Kaufvertrag und Foto des Ausweises reichen immo völlig aus. Was der Käufer dann macht kann ich nicht beeinflussen und es ist auch nicht meine sache das zu kontrollieren. Ich habe den Kaufvertrag als Beweis das sie meinen Besitz verlassen hat.
Aber übertreiben in Richtung vorauseilender Gehorsam scheint doch ein wenig übertrieben.
