gewo hat geschrieben: ↑Sa 11. Mär 2023, 10:17
hotelzimmer kein problem
Ich bin auf das erste Gerichtsurteil gespannt, wo ein Rucksack aus einem Hotelzimmer verschwindet, wo das halbe Personal im Hotel an Schlüssel dafür hatte. Erlässe sind für Gerichte nicht bindend und ich vermute stark, dass falls ein Hotelsafe im Zimmer vorhanden ist, das Gericht es nicht wohlwollend betrachten wird wenn man sich dazu entschieden hat im Rucksack anstatt im Hotelsafe zu verwahren.
Ich für meinen Teil würde den Hotelsafe bevorzugen oder bei Langwaffen, einen versperrten, stabilen Koffer der am Heizkörper angekettet ist. Das wird den normalen Verwahrungsvorschriften am ehesten gerecht. Vor allem wenn ich nicht am Zimmer bin.
Ich habe waffenrechtliche Urteile gelesen wo Gerichte sich nicht an Erlässe halten (müssen sie auch nicht, nur ans Gesetz) und die Lage maximal zum Nachteil des Waffenbesitzers ausgelegt wird. Versteht mich nicht falsch, ich bin kein Anhänger von diesem nicht praktikablen, realitätsfernen Gesetzen. Ich nehme einfach zu Kenntnis dass die Großwetterlage für Waffenbesitzer immer schon schlecht war hierzulande und man vor Gericht eher schlechte Karten hat. Wenn die WBK/WP einmal weg ist, bekommst das Kartl fast unmöglich wieder. Futsch ist futsch, mit seltensten Ausnahmen.
Ich stelle mich daher dieser Realität indem ich - für den Fall der Fälle - meinen Anwalt vor Gericht so viel Munition wie möglich liefere indem ich im Vorfeld soviel Vorsicht walte lasse wie es mir halt möglich ist. Und es kostet mich keine Minute die Pistole in den Hotelsafe zu legen, anstatt im Rucksack zu lassen.
Aber vielleicht verbessert sich die Großwetterlage für Waffenbesitzer ja ein wenig. Durch die aktuelle Situation wird ja einer breiteren Bevölkerungschicht auf einen Schlag bewusst, dass man ja vieleicht doch Waffen (und Munition) vorrätig haben sollte zur nationalen Selbstverteidigung. Die Argumentationslinie lässt sich ja auf den persönlichen Bereich umlegen.