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Perkussionsrevolver Kat B?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Perkussionsrevolver Kat B?
Hallo!
Wollte nur kurz fragen ob Perkussionsrevolver z.B. Colt 1851 Navy als Kat. B gelten und somit eine WBK benötigen, oder ob sie eine Ausnahmegruppe bilden, da sie ja erstens vor 1871 entworfen worden und zweitens Vorderlader sind. Danke im Vorraus!
Wollte nur kurz fragen ob Perkussionsrevolver z.B. Colt 1851 Navy als Kat. B gelten und somit eine WBK benötigen, oder ob sie eine Ausnahmegruppe bilden, da sie ja erstens vor 1871 entworfen worden und zweitens Vorderlader sind. Danke im Vorraus!
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Kat. B.
Benötigen WBK aber keinen Platz.
Wenn wir von Replikas reden.
Benötigen WBK aber keinen Platz.
Wenn wir von Replikas reden.
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Waffengesetz
Par. 23 2a
Par. 45
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Kat. B
WBK - ja
benötigter Platz - keiner
muss im ZWR registriert werden (steht dann dort in einer eigenen Rubrik)
Mehrschüssiger Revolver, auch mit Perkussionszündung = kein Vorderlader.
@Hane war schneller ...
Par. 23 2a
Par. 45
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Kat. B
WBK - ja
benötigter Platz - keiner
muss im ZWR registriert werden (steht dann dort in einer eigenen Rubrik)
Mehrschüssiger Revolver, auch mit Perkussionszündung = kein Vorderlader.
@Hane war schneller ...
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Was heißt "Kein Platz" in der WBK?
Ding. Habe heute einen New Army Santa Barbara erworben und überlassen bekommen.
Wie soll ich den Revolver jetzt im Amt melden?
Kat. B - ist ja klar.
Gelbe WBK - natürlich auch.
und weiter?
Wird er auch in die WBK eingetragen oder nur auf mich in NWR registriert?
Habe so eine Art der Waffe zum ersten Mal gekauft, von daher keine Erfahrung.
Ding. Habe heute einen New Army Santa Barbara erworben und überlassen bekommen.
Wie soll ich den Revolver jetzt im Amt melden?
Kat. B - ist ja klar.
Gelbe WBK - natürlich auch.
und weiter?
Wird er auch in die WBK eingetragen oder nur auf mich in NWR registriert?
Habe so eine Art der Waffe zum ersten Mal gekauft, von daher keine Erfahrung.
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Bist du aus DE? Eine gelbe WBK gibt's nicht in Österreich.fatfrets hat geschrieben: ↑Do 13. Apr 2023, 16:13Was heißt "Kein Platz" in der WBK?
Ding. Habe heute einen New Army Santa Barbara erworben und überlassen bekommen.
Wie soll ich den Revolver jetzt im Amt melden?
Kat. B - ist ja klar.
Gelbe WBK - natürlich auch.
und weiter?
Wird er auch in die WBK eingetragen oder nur auf mich in NWR registriert?
Habe so eine Art der Waffe zum ersten Mal gekauft, von daher keine Erfahrung.
Das ist ein österreichisches Forum.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Habt ihr noch Tipps für andere Kat B Revolver ohne! WBK Platz? Finde die recht interessant!
Zuletzt geändert von befluegeltkostbarer am Do 13. Apr 2023, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
-
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
S&W Mod 29
Colt "Python" vor Bj 1980
usw usw
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Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
??? die brauchen aber sicher jeder einen eigenen Platz auf der WBK
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Also ich hätte die beiden gerne, ohne einen Platz auf meiner WBK zu verbrauchen
Re: Perkussionsrevolver Kat B?
mit der konkreten Fragestellung musst dich an ein deutsches Amt wenden; Hier in dem Forum ist sehr viel waffenrechtliches Wissen vorhanden (bei manchen mehr, bei anderen weniger ) aber immer nur über österr. Recht...fatfrets hat geschrieben: ↑Do 13. Apr 2023, 16:13Was heißt "Kein Platz" in der WBK?
Ding. Habe heute einen New Army Santa Barbara erworben und überlassen bekommen.
Wie soll ich den Revolver jetzt im Amt melden?
Kat. B - ist ja klar.
Gelbe WBK - natürlich auch.
und weiter?
Wird er auch in die WBK eingetragen oder nur auf mich in NWR registriert?
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
sorry !! Ich hatte den Hinweis Kat "B" aber braucht keinen Platz überlesen !! (1871er )
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- Salem
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Warum liest Du Dir das WaffG nicht selbst mal durch? Das jeweils relevante Thema lässt sich per Inhaltsverzeichnis schneller finden als es Zeit benötigt eine entsprechende Frage hier zu formulieren. Wär das nix? Wenn dann wider erwarten doch noch Fragen auftauchen helfe ich Dir gerne.Wiegl hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 17:58Hallo!
Wollte nur kurz fragen ob Perkussionsrevolver z.B. Colt 1851 Navy als Kat. B gelten und somit eine WBK benötigen, oder ob sie eine Ausnahmegruppe bilden, da sie ja erstens vor 1871 entworfen worden und zweitens Vorderlader sind. Danke im Vorraus!
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Ganz so streng muß man es nicht sehen; im Detail und Spezialfällen ist das Waffenrecht mitunter schon immer wieder für Überraschungen gut. Wenn es Sachen sind, wo man durch einen Irrtum einen fundamentalen Fehler wie eine Überschreitung der Anzahl der bewilligten Waffen riskiert, soll ruhig jeder in jedem einzelnen Fall fragen dürfen, ob das eh so ist, wie er meint, daß er es vom Gesetzestext her verstanden hat. Wir erstellen hier ja kein Wiki und es schadet schon wegen sich ändernder Gesetze nicht, alle paar Jahre diese Fragen zu wiederholen. Allerdings sollte der Fragesteller schon durchblicken lassen, daß er im Vorfeld zumindest versucht hat, das Gesetz zu verstehen und die Gepflogenheiten und Usancen der Behörden herauszufinden.
Ich lese hier schon seit Jahren mit und ich weiß auch noch immer nicht, ob ich mir einfach so beliebig viele Revolvertrommeln für einen Remington new model army als Zubehör kaufen könnte, oder doch nur zwei, weil ich mir für jedes Trommelpaar jeweils einen Revolver dazukaufen müßte. Oder ob es OK wäre, zehn von den Revolvern zu kaufen, zehn Konversions-Trommeln und damit zehn Revolver zu haben, die normale Patronen abfeuern können, was der Gesetzgeber so vermutlich nicht erlauben wollte, als er die alten Schwarzpulver-Vorderladerrevolver-Designs von der zu zählenden Zahl der Waffen in B ausgenommen hat.
- Salem
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Doch. Faule Ausreden ziehen bei mir nicht.
Nicht "durchblicken lassen", einfach machen. OK, wer - sinnerfassend - lesen kann ist schon klar im Vorteil. Dann stellen sich viele Fragen erst gar nicht. Mir kommt manch ein Rechtsfrage-Fred vor wie "betreutes Vorlesen". Rechtlich in Sachen Waffenrecht ein wenig sattelfest zu sein ist gerade in dieser Materie essentiell - und eine Bringschuld wie ich finde.
Zusätzliche Trommeln sind Zubehör, Zubehörplätze gibt es doppelt so viele wie man Plätze auf der WBK hat: Die Antwort ergibt sich von selbst. Was ist daran unklar??Waldkatzi hat geschrieben: ↑Fr 14. Apr 2023, 19:09Ich lese hier schon seit Jahren mit und ich weiß auch noch immer nicht, ob ich mir einfach so beliebig viele Revolvertrommeln für einen Remington new model army als Zubehör kaufen könnte, oder doch nur zwei, weil ich mir für jedes Trommelpaar jeweils einen Revolver dazukaufen müßte.
Auch solche Trommeln sind Zubehör, montieren darfst sie aber nur am behördlich genehmigten Schießstand - logisch eigentlich wenn man sich ans WaffG hält.Waldkatzi hat geschrieben: ↑Fr 14. Apr 2023, 19:09Oder ob es OK wäre, zehn von den Revolvern zu kaufen, zehn Konversions-Trommeln und damit zehn Revolver zu haben, die normale Patronen abfeuern können, was der Gesetzgeber so vermutlich nicht erlauben wollte, als er die alten Schwarzpulver-Vorderladerrevolver-Designs von der zu zählenden Zahl der Waffen in B ausgenommen hat.
Wobei der Tipp mit dem selber Lesen des WaffG. in erster Linie für den "neuen" Fragesteller fatfrets gelten sollte, der von mir irrtümlich zitierte erste Beitrag in dem Fred ist eh schon älter - ich habe das damals schon ignoriert weil es ständig ähnliche Fragen gibt.
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Re: Perkussionsrevolver Kat B?
Nein, nein und nochmals nein, man muß es nicht so sehen. Und es ist mir ziemlich wurscht, was bei dir zieht und was nicht.