beim Durchsuchen des Forums habe ich viele Beiträge und Kommentare zum Thema gefunden, aber keines, das meine Fragen genau beantwortet. Falls doch, bitte teilt den Link mit mir, da ich nicht der beste darin bin, das Forum zu durchforsten!
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Hier ist meine Situation: Ich habe seit Anfang 2021 eine Waffenbesitzkarte (WBK). Ab August bin ich ein Jahr lang Mitglied in einem Verein, der vom BfI (Bundesministerum für Inneres) als solcher bestätigt wurde, und auch im Verein Mitglied. Ich nehme regelmäßig an Wettkämpfen wie dem Pulverdampf-Cup und anderen Bewerben teil (bis August 2023 werde ich voraussichtlich 65-80 Bewerbslisten haben). Deshalb werde ich zur BH mit etwa drei vollen Ringordnern gehen und ein Empfehlungsschreiben meines Vereinsobmanns und des Verein vorlegen. Zusätzlich werde ich möglicherweise ein drittes Schreiben von meinem Trainer vorbereiten und vor August auch die IPSC Sicherheitszulassung erhalten.
Ich habe viele Waffen auf meiner Wunschliste für verschiedene Wettkämpfe, die mich interessieren. Ich bin auch bereit, für einige Bewerbe ins Ausland zu reisen.
Das hätte ich alles gerne: Einen 9mm Karabiner (Scorpion Micro) für dynamische Wettkämpfe, eine Shadow 2 für Präzision, eine AR-15 für dynamische Wettkämpfe mit einem Reddot- und Mil-Setup, eine AR-15 mit Zielfernrohr für Longrange, eine AK... einfach weil ich eine haben möchte
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich für wesentlich mehr als 5 Plätze anfrage (8-12) und bereits 70+ Bewerbe in den 8 Monaten zuvor, drei Empfehlungsschreiben und eine IPSC Sicherheitszulassung vorlege, ist es dann möglich, dass meine Anfrage genehmigt wird oder wird die BH verlangen, dass ich zuerst 5 Plätze bekomme, die 3 zusätzlichen Plätze fülle und dann nach 5 Monaten erneut zur BH gehe, um mehr Bewerbslisten vorzulegen? Mit 6-10 zusätzlichen Plätzen könnte ich eine Weile auskommen, bevor ich erneut eine Anfrage stellen muss
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Nun zu meiner zweiten Frage: Es heißt ja, dass man 12 Monate Mitglied sein, 9 dokumentierte Trainings absolvieren und an 3 Wettkämpfen teilnehmen muss (einer davon international/Staatsmeisterschaft/Europameisterschaft), um die Erweiterung so verfrüht zu bekommen.
Ist es zwingend erforderlich, an einer internationalen oder Europameisterschaft teilzunehmen, wenn ich bereits an 70+ Wettkämpfen im Jahr 2023 teilgenommen habe?!
Frage 3:
Soll ich auf gut glück mit sovielen Bewerben gleich für die Kat. A Magazine anfragen mit entsprechenden Empfehlungsschreiben vom Vereinsobmann?
Weil man da ja nach dem man offizieller Sportschütze ist (3 Bewerbe/9 Trainings/12 Monate Mitglied) im Anhang noch 3 weitere Bewerbe wo diese Kat. A Magazine zwingend erforderlich ist schießen muss.
Aber wenn die Ambitionen mit soviel Evidenz gegeben ist, soll ich es schon direkt mit der Erweiterung probieren?
LG
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Und nochmal sorry falls ich doppelt Frage, ich hab mir Mühe beim suchen gegeben aber nichts zu 100% so beantwortet gefunden
![Head Slap 1 :headslap:](./images/smilies/head_slap.gif)