Hallo Zusammen,
nachfolgender Sachverhalt:
- Ich habe Kat B Waffen
- Ich habe Grundstücke und Häuser/Wohnung in Kroatien
- Mit dem EU WP kann man diese ja mit einer Einladung in andere EU Länder mitnehmen.
1. Gibt es einer Regelung wie lange man mit den Waffen im Ausland verbleiben darf? Also nur zum "Event" und gleich wieder zurück, oder kann ich 2 Wochen in Kroatien bleiben und dort dann mit meinen Waffen schießen gehen? Verwahrung ist kein Problem, da ich mir überall einen Safe kaufen kann.
2. Grundsätzlich scheint das Waffengesetzt in Kroatien ähnlich zu unserem beim ersten überfliegen. Ich habe aber leider nichts dazu gefunden was mir erlauben würde die Waffen auf meinen Grundstücken abzufeuern. Vielleicht hat sich ja jemand schon damit hier beschäftigt und was anderes herausgefunden. https://www.zakon.hr/z/1161/Zakon-o-nab ... a%C4%91ana
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Waffe in EU mitnehmen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- 9mm Para
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Re: Waffe in EU mitnehmen
EU FWP berechtigt nicht zur Durchfuhr durch Länder zwischen den Verbringerstaaten.
Ich würde sagen solange die Veranstaltung dauert, bist du berechtigt, dich dort mit den Waffen aufzuhalten plus minus vertretbare Zeit für Anreise und Abreise. Eine Jagd (Jagdurlaub) ist sicherlich dehnbarer als eine Sportveranstaltung am Tag X.
Was du in Kroatien darfst und was nicht, würde ich mit den Behörden klären.
Ich würde sagen solange die Veranstaltung dauert, bist du berechtigt, dich dort mit den Waffen aufzuhalten plus minus vertretbare Zeit für Anreise und Abreise. Eine Jagd (Jagdurlaub) ist sicherlich dehnbarer als eine Sportveranstaltung am Tag X.
Was du in Kroatien darfst und was nicht, würde ich mit den Behörden klären.
Re: Waffe in EU mitnehmen
Wenn die Einladung zu einem Wettbewerb in Kroatia ist, in Ungarn darfst du nicht mit den Waffen bleiben, nur durchfahren. Im besten Fall 1 Übernachtung, dann musst weiter. Aber auch das kann schon (theoretisch) zu Problemen führen. Wie wirst du die Waffen z.B. im Hotel lagern? Sicher Aufbewahren musst du - Tresor oder ähnliches, und das muss in deinem Zimmer sein. Hoteltresor beim Empfang oder so reicht laut ungarischen Gesetzen nicht.Pavelimportante hat geschrieben: ↑Sa 8. Jul 2023, 22:20Hallo Zusammen,
nachfolgender Sachverhalt:
- Ich habe Kat B Waffen
- Ich habe Grundstücke und Häuser/Wohnung in Kroatien
- Mit dem EU WP kann man diese ja mit einer Einladung in andere EU Länder mitnehmen.
1. Gibt es einer Regelung wie lange man mit den Waffen im Ausland verbleiben darf? Also nur zum "Event" und gleich wieder zurück, oder kann ich 2 Wochen in Kroatien bleiben und dort dann mit meinen Waffen schießen gehen? Verwahrung ist kein Problem, da ich mir überall einen Safe kaufen kann.
2. Grundsätzlich scheint das Waffengesetzt in Kroatien ähnlich zu unserem beim ersten überfliegen. Ich habe aber leider nichts dazu gefunden was mir erlauben würde die Waffen auf meinen Grundstücken abzufeuern. Vielleicht hat sich ja jemand schon damit hier beschäftigt und was anderes herausgefunden. https://www.zakon.hr/z/1161/Zakon-o-nab ... a%C4%91ana
Anders in Ungarn, falls du da in einem Wettbewerb teilnimmst, bevor und danach 3-4 Tage sollte passen. Nichts ist tatsächlich geschrieben, wie z.B. 3-3- Tag vor- und nachher. In generel, was eine sinnvolle Dauer ist: Alles zusammen ~ bis zu 1 Woche.