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WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Erstens ist mir angesichts all der Medienberichte nicht ganz klar, ob er tatsächlich einen WP oder nur eine WBK für eine Vorderschaftrepetierflinte beantragt hat. Zweitens, offenbar hatte er genau bei seinem vorherigen Job, einem Zoo/Tiergarten in Deutschland, ebenfalls eine VSRF für diese Zwecke, daher war es vermutlich für ihn auch naheliegend dafür einen Antrag zu stellen. Drittens, ich könnte einen WP nachvollziehen, da es eben auch passieren kann, dass das Tier aus dem Tierpark selbst entkommt und in einem Bereich beschossen werden muss, wo ein WP erforderlich ist. Viertens, ich kenne sehr wohl Waffenpässe für VSRF - wurden alle 1996 für Jäger ausgestellt, die angegeben hatten, dass sie mit ihren Waffen weiterhin die Jagd ausüben wollen. Fünftens, es ergibt durchwegs Sinn, dass er sowohl Gummigeschosse, Gummischrot, Schrot und Flintenlaufgeschosse verschießen kann; eine HA-Schrotflinte würde das nicht abkönnen. Sechstens, es gibt im Tiergarten bereits diverse Waffen, u.a. scheinbar eben auch einen .44 Mag Revolver, womit man aber eben kein Gummi(schrot) verschießen kann, oder größere Tiere stoppen könnte. Siebtens, wenn ich an diverse Ereignisse denke, wo Polizisten mit dem Steyr AUG teilweise 10 Schuss auf eine Kuh abgeben um diese zu erlegen, dann wäre mir ein Zoodirektor mit einer VSRF, die er auch entsprechend bedienen kann, durchwegs lieber - vor allem weil ich um die bessere Wirkung von FLG im Kaliber 12 weiß.
Es ist jetzt beim BVwG ohnehin an der richtigen Adresse. Dieser wird einen SV bestellen und dazu befragen, ob dies tatsächlich zweckmäßig/notwendig ist, und dann auf Basis dessen Ausführungen eine Entscheidung fällen. Das WaffG spricht im § 17 Abs. 3 vom "überwiegendes berechtigtes Interesse" nachweisen. Ich denke, dass angesichts der geschilderten Situation dies aus technischer Hinsicht durchwegs begründbar ist; fraglich ist nur, ob es überwiegend ist.
PS: ich weiß nicht, wie der Zoo selbst rechtlich aufgestellt ist. Theoretisch könnte ihm der Staat unter Verweis auf § 47 auch eine derartige Waffe zuteilen (sofern eben die rechtliche Konstellation gegeben ist), dann braucht er dafür keine WBK/WP, auch nicht zum Führen.
Edit: ich bezweifle, dass er damit in die Medien will. Bringt nur negative Publicity, schreckt eventuelles Publikum ab (bewaffnetes Personal/gefährliche Tiere/...) und inhaltlich hilft ihm das vor dem BVwG gar nichts, weil den sowas nicht interessiert - eher kontraproduktiv, weil jetzt sicher in der Verhandlung dann jede Menge Medien sitzen und bis ins kleinste Detail berichten werden und der zuständige Richter daher extrem genau abwägen wird, ob er so eine Genehmigung hergeben soll, damit er nicht auch noch in den Medien verrissen wird.
Es ist jetzt beim BVwG ohnehin an der richtigen Adresse. Dieser wird einen SV bestellen und dazu befragen, ob dies tatsächlich zweckmäßig/notwendig ist, und dann auf Basis dessen Ausführungen eine Entscheidung fällen. Das WaffG spricht im § 17 Abs. 3 vom "überwiegendes berechtigtes Interesse" nachweisen. Ich denke, dass angesichts der geschilderten Situation dies aus technischer Hinsicht durchwegs begründbar ist; fraglich ist nur, ob es überwiegend ist.
PS: ich weiß nicht, wie der Zoo selbst rechtlich aufgestellt ist. Theoretisch könnte ihm der Staat unter Verweis auf § 47 auch eine derartige Waffe zuteilen (sofern eben die rechtliche Konstellation gegeben ist), dann braucht er dafür keine WBK/WP, auch nicht zum Führen.
Edit: ich bezweifle, dass er damit in die Medien will. Bringt nur negative Publicity, schreckt eventuelles Publikum ab (bewaffnetes Personal/gefährliche Tiere/...) und inhaltlich hilft ihm das vor dem BVwG gar nichts, weil den sowas nicht interessiert - eher kontraproduktiv, weil jetzt sicher in der Verhandlung dann jede Menge Medien sitzen und bis ins kleinste Detail berichten werden und der zuständige Richter daher extrem genau abwägen wird, ob er so eine Genehmigung hergeben soll, damit er nicht auch noch in den Medien verrissen wird.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Ich denke, es geht bei der Frage wie Menschenleben gerettet werden sollen, ausschließlich um Effizienz. Also das bestmögliche Werkzeug, um die Situation / den Menschen zu retten. Oder würdest du lieber mit der Rettung übers Land fahren statt zu fliegen, nur weil das ganz schön viel CO2 produziert? Blöder Vergleich, aber bei Menschenleben gibt es keine Kompromisse.MartinRaml hat geschrieben: ↑Fr 21. Jul 2023, 20:21Ich glaube dass der Zoodirektor nur auf jedem Fall in die Medien kommen will; wie auch mit der Nachricht dass jetzt die Tiere keinen Namen mehr haben dürfen da das ja diskriminierend gegenüber anderen Tieren ist (Spinnen bekommen keine Namen).
Wenn er wirklich glaubt, eine Schrotflinte kann eventuell helfen, dann gibt es viele Kat C Waffen, die schnell genug von einem Safe geholt werden können. Da braucht man nicht mit einer Pump Gun jetzt im Zoo herumlaufen.
Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Also meiner Meinung nach macht eine Vorderschaftrepetierflinte schon Sinn. Sie ist nur in Österreich bei Journalisten schwer verpönt und politisch belastet. Dass nun große Magazine, Halbautomaten und Pistolen mit großen Magazinen, Schalldämpfer, ebenfalls zu den verbotenen Waffen gehören, haben die noch nicht begriffen.
Was Gewo über den Schalldämpfer gesagt stimmt. Der war früher ein genau so heißes Eisen und ließ BehördenmitarbeiterInnen reihenweise in Ohnmacht fallen, obwohl er nützlich und sinnvoll ist.
Warum eine VSRF einem Schrothalbautomaten vorzuziehen ist, hat den einfachen Grund, dass der Verschluss nicht automatisch immer die nächste Patrone in die Kammer zuführt. Der Verschluss kann, wenn es erforderlich ist, auch offen bleiben um je nach Situation die passende Schrotpatrone auf den Ladelöffel zu werfen und zu laden, ohne dafür mit beiden Händen umgreifen zu müssen und die Waffe vom Ziel abzubringen. Weiters ist aus dem selben Grund ein Bewegen zum Einsatzort mit offenem Verschluss ebenfalls vorteilhaft.
https://www.youtube.com/shorts/OPbO-WrJMis
Die 5,56 des STG 77 der Polizei ist jedenfalls nicht geeignet, ein Tier zuverlässig rasch zu töten. Nicht das das nicht ginge. In Afrika werden Elefanten und Nashörner regelmäßig von Wilderern mit der 7,62x39 erlegt. Die Polizei ist allgemein jedenfalls nicht ausgebildet, die Anatomie diverser Tiere zu kennen.
Bleibt noch die Frage der Wirkung von Jagdgeschossen zu klären. Ein Jagdgeschoss wirkt durch Deformation und Splitterbildung, aber es erzeugt Konstruktionsgemäß auch einen Ausschuss des Restbolzens. Mit einer entsprechend starken Jagdbüchse im Notfall ein wildes Tier zu erlegen, wo man nicht genau sagen kann wer durch den Restbolzen in der Umgebung aller gefährdet wird, ist mMn ein äußerst gefährliches Unterfangen.
Was Gewo über den Schalldämpfer gesagt stimmt. Der war früher ein genau so heißes Eisen und ließ BehördenmitarbeiterInnen reihenweise in Ohnmacht fallen, obwohl er nützlich und sinnvoll ist.
Warum eine VSRF einem Schrothalbautomaten vorzuziehen ist, hat den einfachen Grund, dass der Verschluss nicht automatisch immer die nächste Patrone in die Kammer zuführt. Der Verschluss kann, wenn es erforderlich ist, auch offen bleiben um je nach Situation die passende Schrotpatrone auf den Ladelöffel zu werfen und zu laden, ohne dafür mit beiden Händen umgreifen zu müssen und die Waffe vom Ziel abzubringen. Weiters ist aus dem selben Grund ein Bewegen zum Einsatzort mit offenem Verschluss ebenfalls vorteilhaft.
https://www.youtube.com/shorts/OPbO-WrJMis
Die 5,56 des STG 77 der Polizei ist jedenfalls nicht geeignet, ein Tier zuverlässig rasch zu töten. Nicht das das nicht ginge. In Afrika werden Elefanten und Nashörner regelmäßig von Wilderern mit der 7,62x39 erlegt. Die Polizei ist allgemein jedenfalls nicht ausgebildet, die Anatomie diverser Tiere zu kennen.
Bleibt noch die Frage der Wirkung von Jagdgeschossen zu klären. Ein Jagdgeschoss wirkt durch Deformation und Splitterbildung, aber es erzeugt Konstruktionsgemäß auch einen Ausschuss des Restbolzens. Mit einer entsprechend starken Jagdbüchse im Notfall ein wildes Tier zu erlegen, wo man nicht genau sagen kann wer durch den Restbolzen in der Umgebung aller gefährdet wird, ist mMn ein äußerst gefährliches Unterfangen.
Zuletzt geändert von titan am Fr 21. Jul 2023, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Das war aber kein Besucher, sondern eine unvorsichtige Pflegerin.mikonis hat geschrieben: ↑Fr 21. Jul 2023, 20:01Ein mal. Du erinnerst dich sicher. Vor vielleicht 10 Jahren. Unterm Pechlaner (?). Ein Leopard (?) hat eine junge Tierpflegerin attackiert. Man konnte nicht in den Käfig um sie zu retten. Ihr Kollege ist noch um den .357-Revolver gerannt, der im Büro lag. Sie starb.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 21. Jul 2023, 16:27Frage am Rande.
Wie oft ist dieses Szenario in den letzten 50 Jahren denn vorgekommen? Wieviele Besucher wurden verletzt oder gar getötet? Die Wahrscheinlichkeit einen Lotto-Sechser zu gewinnen ist deutlich höher. Viel Wind um nichts. Wie üblich in Österreich.
Ein Arbeitsunfall, gibt's bei fast jeder Berufsgruppe.
Bei dem Unfall waren die drei Jaguare über ihre Pflegerin hergefallen, als sie die Fütterung vorbereitete. Die 21-Jährige dürfte übersehen haben, dass der Schuber zwischen dem Innenbereich des Geheges und den Boxen geöffnet war. Ein schwarzer Jaguar fiel sie an und tötete sie mit einem Hals-Genick-Biss.
https://www.news.at/a/jaguar-attacke-zo ... erin-42963
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Maria hat geschrieben: ↑Fr 21. Jul 2023, 13:52Ich denke der Zoodirektor schießt ein wenig über das Ziel hinaus.?
Schon alleine die Tatsache das eine Pumpgun ohnehin Kategorie A ist und somit Verboten ist.
Aber wozu braucht der Zoo bitte einen WP?, wenn ein Tier entkommt wird es ohnehin betäubt und nicht gleich erschossen..?
Muß ja nicht immer die Friedenstaube mit Olivenzweig in der Pappn sein.
https://martinballuch.com/eine-tierbefr ... -straftat/
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Nein, die brauchen keinen WP, allen voran der Herr Direktor....abseits der rechtlichen Bestimmungen/Auslegungen usw. muss man sich mal ein "Worst Case Szenario" vorstellen,Grerdinger hat geschrieben: ↑Fr 21. Jul 2023, 13:23Aus gegebenem Anlass stellt sich mir die Frage: Braucht Zoopersonal (inklusive des Direktors) - die Erlaubnis des/der "Benutzungsberechtigten" vorausgesetzt - man einen WP, um eine Schusswaffe führen zu dürfen?
- Pro: Ein Zoo ist in der Regel ein eingefriedetes Grundstück, wo lt. WaffG das das Beisichhaben der Waffe eben kein Führen ist.
- Contra: Einfriedung hin, Einfriedung her - Zoos sind öffentlich zugänglich. Es sind potenziell Hunderte oder Tausende Menschen unterwegs.
Judikatur hab ich dazu nicht gefunden.
Daher: Feuer frei - her mit euren Einschätzungen!
welches Tier ?
was macht es ?
wo ist es ?
wo ist die Waffe ?
wer kann damit umgehen ?
und und und....
Si vis pacem para bellum
Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Eine Kat A (oder auch nur Kat B) Waffe hat allerdings den Nachteil das nur "Berechtigte" darauf Zugriff haben dürfen. Der Direktor wird ja nicht zu jeder Zeit im Zoo sein, nehme ich an. Man bräuchte also einen recht großen Mitarbeiterkreis, die auf die Waffe zugreifen können, das lässt sich rechtlich mit einer Kat A Waffe schwieriger umsetzen als mit einer Kat B, mit einer Kat B schwieriger als mit einer Kat C...
Alleine aus dem Grund bin ich mir nicht sicher ob eine "Pumpgun" wirklich eine gute Wahl ist auch wenn sie in bestimmten Situationen vielleicht die technisch beste Waffe ist.
Die naheliegendste Waffe wäre meiner Ansicht nach eher eine Bockbüchse in einem Großwildjagdkaliber wie etwa .375 H&H, solche Waffen werden soweit ich weiß auch in Afrika gerne auf Safaris zur Selbstverteidigung gegen gefährliches Großwild eingesetzt, hier hat man auch den Vorteil das man sehr schnell ein zweites Mal schießen kann wenn der erste Schuss nicht sitzt. Ähnlich wie bei einem Halbautomaten, nur das Halbautomaten oft eben strengeren rechtlichen Bestimmungen unterliegen, was hier wie dort ein Problem sein kann. Auch eine Doppelflinte wäre gegebenenfalls eine Möglichkeit, gegebenenfalls auch mit nicht-tödlichen Geschossen zur Vergrämung.
Aber gut, man muss sich ja nicht zwingend auf eine Waffe oder einen Waffentyp beschränken...
Alleine aus dem Grund bin ich mir nicht sicher ob eine "Pumpgun" wirklich eine gute Wahl ist auch wenn sie in bestimmten Situationen vielleicht die technisch beste Waffe ist.
Die naheliegendste Waffe wäre meiner Ansicht nach eher eine Bockbüchse in einem Großwildjagdkaliber wie etwa .375 H&H, solche Waffen werden soweit ich weiß auch in Afrika gerne auf Safaris zur Selbstverteidigung gegen gefährliches Großwild eingesetzt, hier hat man auch den Vorteil das man sehr schnell ein zweites Mal schießen kann wenn der erste Schuss nicht sitzt. Ähnlich wie bei einem Halbautomaten, nur das Halbautomaten oft eben strengeren rechtlichen Bestimmungen unterliegen, was hier wie dort ein Problem sein kann. Auch eine Doppelflinte wäre gegebenenfalls eine Möglichkeit, gegebenenfalls auch mit nicht-tödlichen Geschossen zur Vergrämung.
Aber gut, man muss sich ja nicht zwingend auf eine Waffe oder einen Waffentyp beschränken...
Zuletzt geändert von Tacticoll am Sa 22. Jul 2023, 23:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Wenn du mich fragst wäre ein Revolvergewehr im Kaliber .410 am geeignetsten. Ist Kategorie C und hat neben der höheren Feuerkraft den Vorteil dass du nicht-tödliche Schrotmunition und zusätzlich tödliche Flintenlaufgeschosse laden kannst.Tacticoll hat geschrieben: ↑Sa 22. Jul 2023, 19:47Eine Kat A (oder auch nur Kat B) Waffe hat allerdings den Nachteil das nur "berechtigte" darauf Zugriff haben dürfen. Der Direktor wird ja nicht zu jeder Zeit im Zoo sein, nehme ich an. Man bräuchte also einen recht großen Mitarbeiterkreis, die auf die Waffe Zugreifen können, das lässt sich rechtlich mit einer Kat A Waffe schwieriger umsetzen als mit einer Kat B...
Alleine aus dem Grund bin ich mir nicht sicher ob eine "Pumpgun" wirklich eine gute Wahl ist auch wenn sie in bestimmten Situationen vielleicht die technisch beste Waffe ist.
Die naheliegendste Waffe wäre meiner Ansicht nach eher eine Bockbüchse in einem Großwildjagdkaliber wie etwa .375 H&H, solche Waffen werden soweit ich weiß auch in Afrika gerne auf Safaris zur Selbstverteidigung gegen gefährliches Großwild eingesetzt, hier hat man auch den Vorteil das man sehr schnell ein zweites Mal schießen kann wenn der erste Schuss nicht sitzt. Ähnlich wie bei einem Halbautomaten, nur das Halbautomaten oft eben strengeren rechtlichen Bestimmungen unterliegen, was hier wie dort ein Problem sein kann. Auch eine Doppelflinte wäre gegebenenfalls eine Möglichkeit, gegebenenfalls auch mit nicht-tödlichen Geschossen zur Vergrämung.
Aber gut, man muss sich ja nicht zwingend auf eine Waffe oder einen Waffentyp beschränken...
Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Also ich weiß nicht was die Aufregung soll - der Tiergarten will ja keine Pumpgun sonder nur eine Vorderschaftrepetierflinte
... wieder einmal professionelle Berichterstattung vom feinsten
https://wien.orf.at/stories/3216686/Auf Nachfrage des ORF Wien hieß es vom Tiergarten, dass man dazu kein Interview geben wolle, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Allerdings wolle man klarstellen, dass keine Pumpgun beantragt wurde, sondern eine Vorderschaftrepetierflinte, die Tiere nicht unbedingt tötet, sondern auch vergrämen kann.
... wieder einmal professionelle Berichterstattung vom feinsten
"Nimm auseinander, erkenne Aufbau, Ablauf und Kräfte, ändere nach Wünschen!" - Lutz Möller
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
.........KarawankenHippie hat geschrieben: ↑Sa 22. Jul 2023, 21:34... Wenn du mich fragst wäre ein Revolvergewehr im Kaliber .410 am geeignetsten. Ist Kategorie C ...
gewo hat geschrieben: ↑Do 22. Nov 2012, 19:47sandman hat geschrieben:Wie schon oben erwähnt:
Eindeutig Kat B, da Repetierflinte.
Ich weiß es gab im Verband Forum elendslange Diskussionen, dass eine Revolverflinte eben keine Repetierflinte sei, da ja nicht repetiert wird, aber egal, wie man es dreht und wendet, sie bleibt Kat B. ...
... ich verwende fuer mich immer die definition "wenn in eine flinte mehr patronen geladen werden koennen als sie laeufe hat dann ist sie kat B"
ob das so voellig richtig ist weiss ich ned
aber ich glaube es trifft den punkt
Gruß
H.
H.
Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
.410 ist natürlich zu schwach für sowas, aber vor allem - kein Revolvergewehr in dem Kaliber ist in Österreich erhältlich!
Zum Thema: die Diskussion ist lâcherlich, da schon das eigentliche Pumpgun Verbot lächerlich ist.
Da die Experten sagen dass diese Waffe fürs Sicherheitskonzept notwendig ist, ist a Genehmigung zu erteilen, fertig!
Zum Thema: die Diskussion ist lâcherlich, da schon das eigentliche Pumpgun Verbot lächerlich ist.
Da die Experten sagen dass diese Waffe fürs Sicherheitskonzept notwendig ist, ist a Genehmigung zu erteilen, fertig!
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Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Sicher lächerlich, aber geltendes Recht!
trenck hat geschrieben:Es ist vielleicht noch interessant zu wissen, dass für diesem Gesetzes-Schwachsinn seinerzeit die ÖVP in Person ihres damaligen Bundesparteiobmanns und Vizekanzler Erhard Busek (wie die meisten aus der schwarzen Wiener Politmafia bekennender AWN) verantwortlich ist. Er hat diese Verschärfung regierungsintern durchgesetzt, dem damaligen Innenminister Löschnak von der SPÖ wäre es wurscht gewesen.
Trenck
Gruß
H.
H.
Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Es muss ein Sicherheitskonzept geben, wo genau für Ausbruch von:Tacticoll hat geschrieben: ↑Sa 22. Jul 2023, 19:47Eine Kat A (oder auch nur Kat B) Waffe hat allerdings den Nachteil das nur "Berechtigte" darauf Zugriff haben dürfen. Der Direktor wird ja nicht zu jeder Zeit im Zoo sein, nehme ich an. Man bräuchte also einen recht großen Mitarbeiterkreis, die auf die Waffe zugreifen können, das lässt sich rechtlich mit einer Kat A Waffe schwieriger umsetzen als mit einer Kat B, mit einer Kat B schwieriger als mit einer Kat C...
Art A
Art B
Art C
....
Vorgangsweisen vorgesehen sind. Da steht auch wie zu reagieren ist wenn z.B. Art A:
- im Zoo frei rum läuft und Zufallspersonen anwesend sind
- im Zoo frei rum läuft und nur Personal anwesend ist
- im Zoo frei rum läuft und keine Menschen answesend sind
- außerhalb des Zoogelände frei rum läuft
........
Genau entsprechend dem gibt es halt gewisse Konstellationen, in denen nicht der .44 Mag Revolver gezogen wird, sondern eine VSRF genommen wird. Ich gehe auch davon aus, dass großkalibrige Kat.C Waffen vorhanden sind, aber die sind halt nicht für jedes Tier vorgesehen. Außerdem hilft es auch nichts, wenn "jeder Mitarbeiter" darauf Zugriff hat, diese aber nicht bedienen kann. Daher sollte das Sicherheitskonzept auch vorsehen, welche Personen im Umgang mit welcher Waffe geschult sind und welche Personen wann anwesend sein müssen.
Daher erneut: all das wird im Verfahren vor dem BVwG vorgebracht werden, der dann dazu einen SV befragen wird, und daraus seine Schlüsse zieht.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Völlig iire diskussion, was glaubt der denn was er mit eienr Punpgun gegenüber einen wütenden elefanten ausrichtet?
Auch dürfte der Man top informiert gewesen sein, denn wenn er sich eine SLF besorgt (offiziell) dann hat er das ganze theater nicht und dazu eine Waffe, die wesentlich schneller repetiert als diese depperten Pumpguns.
Auch dürfte der Man top informiert gewesen sein, denn wenn er sich eine SLF besorgt (offiziell) dann hat er das ganze theater nicht und dazu eine Waffe, die wesentlich schneller repetiert als diese depperten Pumpguns.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: WP für Zoopersonal (oder -direktoren)
Bitte informiere dich doch mal.besser!Papa Bär hat geschrieben: ↑So 23. Jul 2023, 11:17Völlig iire diskussion, was glaubt der denn was er mit eienr Punpgun gegenüber einen wütenden elefanten ausrichtet?
Auch dürfte der Man top informiert gewesen sein, denn wenn er sich eine SLF besorgt (offiziell) dann hat er das ganze theater nicht und dazu eine Waffe, die wesentlich schneller repetiert als diese depperten Pumpguns.
Vorallem bei Non Lethal Munition aka Bean Bags etc,reicht der Druck nicht für den Repetiervorgang aus.
Der weiß schon warum er ne Vorderschaftrepetierflinte und keine SLF will!
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