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WBK Erweiterung 5 Jahre

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » Di 7. Jun 2022, 18:19

Da_Mani hat geschrieben:
Di 7. Jun 2022, 18:10
AndyA hat geschrieben:
Di 7. Jun 2022, 17:54
Meine WBK wurde am 30.3.22 erstellt, habe natürlich nur 2 Plätze.

Mitgieldschaft in einem Schiessverein habe ich schon. Was würde ich noch brauchen - Schiessbuch, Bewerbe, irgendeine Bestätigung von Schiessverein, usw. - meine WBK auf 4 Plätze erweitern zu lassen?
Vor allem einen gnädigen Sachbearbeiter. Nach 3 Monaten erweitern ist halt schon ein bissl bald :lol:
Es gibt Leute die haben nach nicht mal 5 Jahren (noch keine einzige 5 Jahreskontrolle) schon 16 Plätze. ;) Und das in Wien. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Aber da müssen einige Listen und eine sehr gute Begründung vorhanden sein.
MfG
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von spareribs » Di 7. Jun 2022, 18:42

16 Plätze nach nicht mal 5 Jahren ? Sicher der Sohn oder Neffe vom Polizeipräse oder ein Waffenhändler ...kann ich mir sonst in Wien nicht vorstellen, aber Wien ist in manchen Sachen wirklich anders, aber leider nur für die kleinen Bürger ohne Vitamin B ...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » Di 7. Jun 2022, 19:26

spareribs hat geschrieben:
Di 7. Jun 2022, 18:42
16 Plätze nach nicht mal 5 Jahren ? Sicher der Sohn oder Neffe vom Polizeipräse oder ein Waffenhändler ...kann ich mir sonst in Wien nicht vorstellen, aber Wien ist in manchen Sachen wirklich anders, aber leider nur für die kleinen Bürger ohne Vitamin B ...
Es ist weder das Eine noch das andere zutreffend.
Ein alter Bekannter der eine Leidenschaft für eine gewisse Marke teilt.
Du hast schon öfters mit ihm diskutiert. :lol:
Er hat sich halt massiv mit Bewerben und seinem Sammelthema auseinander gesetzt. Das belohnt halt auch der Sachverständige.
MfG
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von gewo » Di 7. Jun 2022, 20:30

spareribs hat geschrieben:
Di 7. Jun 2022, 18:42
16 Plätze nach nicht mal 5 Jahren ? Sicher der Sohn oder Neffe vom Polizeipräse oder ein Waffenhändler ...kann ich mir sonst in Wien nicht vorstellen, aber Wien ist in manchen Sachen wirklich anders, aber leider nur für die kleinen Bürger ohne Vitamin B ...
kann ich nicht beurteilen

aber WBKs mit bis zu 30 plaetzen sind in wien schon auch moeglich
mit bis zu 20 Plätzen noch oefter

standard ist aber dass ohne groesseren aufwand in wien bei ca 10 schluss ist
das stimmt schon ...
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » Di 7. Jun 2022, 21:27

gewo hat geschrieben:
Di 7. Jun 2022, 20:30
spareribs hat geschrieben:
Di 7. Jun 2022, 18:42
16 Plätze nach nicht mal 5 Jahren ? Sicher der Sohn oder Neffe vom Polizeipräse oder ein Waffenhändler ...kann ich mir sonst in Wien nicht vorstellen, aber Wien ist in manchen Sachen wirklich anders, aber leider nur für die kleinen Bürger ohne Vitamin B ...
kann ich nicht beurteilen

aber WBKs mit bis zu 30 plaetzen sind in wien schon auch moeglich
mit bis zu 20 Plätzen noch oefter

standard ist aber dass ohne groesseren aufwand in wien bei ca 10 schluss ist
das stimmt schon ...
Der Kollege hat mit seiner Arbeit jetzt den Sammlerstatus erlangt.
Hat über ein Jahr daran geschrieben und als Buch gebunden und die Erweiterung beantragt. Er war selbst überrascht weil es so problemlos mit so viel Plätzen geklappt hat. Übrigens kennen ihn fast alle hier aus diesem Forum. Viele auch persönlich. :lol:
MfG
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von McMonkey » Mi 8. Jun 2022, 19:39

Was man nicht tut geschieht auch nicht.

Der Kollege hat mit Akribie, Ausdauer und hochwertiger Sachkenntnis „den Sack zu gemacht“. Unkenrufen zum Trotz und unbeirrt, sein Einsatz hat sich gelohnt. Respekt zu dieser persönlichen Qualität, die es bedarf um ein so aufwendiges Projekt, so erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Ein wenig muss ich über so manches lachen, aber das ist eine andere Geschichte und sie gehört auch nicht hier her.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » Mi 8. Jun 2022, 19:55

McMonkey hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 19:39
Was man nicht tut geschieht auch nicht.

Ein wenig muss ich über so manches lachen, aber das ist eine andere Geschichte und sie gehört auch nicht hier her.
Wahre Worte. :clap:
Manche glauben halt im Vorbeigehen die Plätze mit ein paar lausigen Listen geschenkt zu bekommen. Ich habe ihm immer bestärkt einfach mehr Plätze zu Beantragen. Normalerweise werden da immer ein paar gestrichen. Letztlich hat sich seine Mühe bezahlt gemacht und er war froh nicht weniger Plätze angegeben/beantragt zu haben.
MfG
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Incite » Mi 8. Jun 2022, 20:32

McMonkey hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 19:39
Was man nicht tut geschieht auch nicht.

Der Kollege hat mit Akribie, Ausdauer und hochwertiger Sachkenntnis „den Sack zu gemacht“. Unkenrufen zum Trotz und unbeirrt, sein Einsatz hat sich gelohnt. Respekt zu dieser persönlichen Qualität, die es bedarf um ein so aufwendiges Projekt, so erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Ein wenig muss ich über so manches lachen, aber das ist eine andere Geschichte und sie gehört auch nicht hier her.
ich gönne ihm wirklich seine Ruger. Sollte er das sein aber 16 Plätze ist halt nichts besonderes, oder? :think:
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Sauer202 » Mi 8. Jun 2022, 20:35

Wenn jemand sich sehr ernsthaft beschäftigt, auch mit Forschung in seinem Bereich, hat er sich die vielen Plätze sehr verdient. Anstrengung muß belohnt werden!

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » Mi 8. Jun 2022, 20:53

Incite hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 20:32
McMonkey hat geschrieben:
Mi 8. Jun 2022, 19:39
Was man nicht tut geschieht auch nicht.

Der Kollege hat mit Akribie, Ausdauer und hochwertiger Sachkenntnis „den Sack zu gemacht“. Unkenrufen zum Trotz und unbeirrt, sein Einsatz hat sich gelohnt. Respekt zu dieser persönlichen Qualität, die es bedarf um ein so aufwendiges Projekt, so erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Ein wenig muss ich über so manches lachen, aber das ist eine andere Geschichte und sie gehört auch nicht hier her.
ich gönne ihm wirklich seine Ruger. Sollte er das sein aber 16 Plätze ist halt nichts besonderes, oder? :think:
In der kurzen Zeitspanne?
Er hat nichtmal seine 5 Jahre voll. ;)
MfG
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Doktorkuh » Mi 26. Jul 2023, 12:36

Hallo zusammen,

weiß jemand zufällig oder hat eine Meinung dazu.

Folgender Fall Ich habe eine Magazin WBK (§17 Z10).
In einem Jahr bekomme ich dann meine zwei B Plätze.
Kann ich dann 2026 auf 5 Plätze erweitern, weil das Ausstellungsdatum der WBK ist der Dez. 2021

MfG
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Glock1768 » Mi 26. Jul 2023, 12:42

nein, das geht nicht ...

Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23.
(1)Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2)Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 457 Thumbhole
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15

derdriver
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von derdriver » So 5. Nov 2023, 08:37

Hallo,
ich habe jetzt seit 6 Jahren die Jagdkarte, und im Jänner 2024 habe ich die Waffenbesitzkarte 5 Jahre. Auf der WBK habe ich 2 Plätze die mit einer Glock 17 und einer Glock 44 belegt sind. Nun wolle ich im Jänner 2024 auf 5 Plätze erweitern.
Ist das Problemlos möglich?
Ein paar mal im Jahr fahre ich auf den Stand schießen, bin da aber kein Mitglied.

Kaufen wollte ich mir irgendwann ein STG und eine Halbautomatische Flinte zur Krähenjagt. Ev. auch mal eine stärkere FFW.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » So 5. Nov 2023, 09:10

derdriver hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 08:37
Hallo,
ich habe jetzt seit 6 Jahren die Jagdkarte, und im Jänner 2024 habe ich die Waffenbesitzkarte 5 Jahre. Auf der WBK habe ich 2 Plätze die mit einer Glock 17 und einer Glock 44 belegt sind. Nun wolle ich im Jänner 2024 auf 5 Plätze erweitern.
Ist das Problemlos möglich?
Ein paar mal im Jahr fahre ich auf den Stand schießen, bin da aber kein Mitglied.

Kaufen wollte ich mir irgendwann ein STG und eine Halbautomatische Flinte zur Krähenjagt. Ev. auch mal eine stärkere FFW.
Hallo
Einfach beantragen, keine weiteren Dinge notwendig.
Werder eine Mitgliedschaft oder Ergebnislisten.

Erweiterung nach § 23 Abs.2b WaffG
Ansuchen an die Waffenbehörde (schriftlich) die örtlich zuständig ist.
Ich XXXXX geb, XXXXX wohnhaft XXXXX besitze eine WBK mit der Nummer XXXXX, ausgestellt am XXXXX (Waffenpaß Nr. XXX, ausgestellt am XXXXX), also seit weit mehr als fünf Jahren.
Auf diesem Waffendokument sind 2 Waffen der Kategorie B eingetragen. Diese Waffen sind derzeit in meinem Besitz.
Ich beantrage hiermit die Erweiterung meiner WBK um zwei Stück auf insgesamt vier Stück.
Zu meiner Rechtfertigung beziehe ich mich auf den § 23 WaffG, der im Absatz 2 b folgendes ausführt:
Absatz 2b: Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
Seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Da ich somit alle Voraussetzungen für die Erweiterung erfülle, beantrage ich, mir die beantragte Erweiterung zu genehmigen und meine WBK entsprechend zu erweitern.
Datum
Unterschrift


Eingeschrieben schicken oder persönlich abgeben, Bestätigung verlangen
Passfoto nicht vergessen.
Zuletzt geändert von AUG-andy am So 5. Nov 2023, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
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Jupo
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.357 Magnum
Beiträge: 81
Registriert: So 2. Okt 2022, 00:20

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Jupo » So 5. Nov 2023, 09:19

Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23.
(1)Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2)Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
(2a)Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, und Schusswaffen der Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
(2b)Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1.
seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.
keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3.
glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Bei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.
(2c)Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist und außerdem nachweist, dass er für die sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat.
(3)Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Ja, man kann nach 5 Jahren eine Erweiterung auf bis zu 5 B-Plätzen beantragen.

Edith:
Etwas zu langsam gewesen.
Aug-Andy hat es dir bereits beantwortet.

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