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Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3095
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
zu Annaberg kurz OT: ich meine nicht dass eine Gruppe unsicherer ist als die andere. Ich hasse dieses Aufwiegeln gegeneinander..
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass seit Annaberg der SD eben ein noch negativeres Image hat.. und somit für Sportschützen die ja böse HA´s besitzen dürfen eben nicht genehmigt werden wird. Deswegen auch das Zugeständnis an die Jägerschaft=Repetierer..
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass seit Annaberg der SD eben ein noch negativeres Image hat.. und somit für Sportschützen die ja böse HA´s besitzen dürfen eben nicht genehmigt werden wird. Deswegen auch das Zugeständnis an die Jägerschaft=Repetierer..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Annaberg war ein Jäger kein Sportschütze. Nur um das nochmal festzuhalten.combatmiles hat geschrieben: ↑Di 25. Jul 2023, 08:28werden wir wegen Annaberg niemals durchbringen... der SD für Jäger war a Zugeständnis an die schwarze Jägerschaft... mehr net..
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.
George Washington
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- Beiträge: 99
- Registriert: Mo 23. Jan 2023, 20:27
- Prometheus
- .50 BMG
- Beiträge: 795
- Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51
Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Alles gutcombatmiles hat geschrieben: ↑Di 25. Jul 2023, 12:11zu Annaberg kurz OT: ich meine nicht dass eine Gruppe unsicherer ist als die andere. Ich hasse dieses Aufwiegeln gegeneinander..
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass seit Annaberg der SD eben ein noch negativeres Image hat.. und somit für Sportschützen die ja böse HA´s besitzen dürfen eben nicht genehmigt werden wird. Deswegen auch das Zugeständnis an die Jägerschaft=Repetierer..
Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Die Stückzahlbeschränkung und die Behördenwillkür gehört beseitigt.
- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2414
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Obwohl skeptisch freue ich mich wenn es ein offenes Ohr für unsere Anliegen gibt ...
Um nicht alles neu zu schreiben erlaube ich mir hier an dieser Stelle meine Stellungnahmen an das BMI zum damaligen Entwurf des nunmehr aktuellen WaffG zu veröffentlichen ... hier sind meine mir wichtigen Anliegen enthalten:
______________________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht des Entwurfes vom 2.10.18 zum neuen WaffG muss ich als Waffenbesitzer und
gesetzestreuer sowie verantwortungsvoller Österreicher einige Anmerkungen machen:
1. Die Definition eines Sportschützen anhand der Zugehörigkeit eines Vereines sowie der
Trainings- und Bewerbsanzahl zu definieren halte ich für falsch. Die Größe eines Vereines sagt
absolut nichts über deren Trainingsqualitäten sowie dem Niveau der Mitglieder aus. Auch nicht, ob
nationale oder internationale Bewerbe mitgeschossen oder veranstaltet werden. Ein Sportschütze
übt seinen Sport aus, genauso wie Kletterer, Radfahrer, Schwimmer, Jogger, usw Ihren Sport
ausüben und deren Bezeichnung als Sportler nicht über die Teilnahme an Bewerben oder der
Häufigkeit Ihres Trainings definiert wird. Bestenfalls eben noch die Unterscheidung in Amateur
oder Profi.
2. Auch der Begriff des Besitzes und der Innehabung sollte überdacht werden. Warum sollten
Personen ohne WBK eine Waffe der Kat B IM BEISEIN des Besitzers nicht auch außerhalb eines
behördlich genehmigten Schiesstandes berühren dürfen? Ich trainiere immer wieder unter
anderem auch Anfänger am Schiesstand. Eine Erklärung der sicheren Handhabung ist dort
(dunkel, laut, Stress für den Anfänger, begrenzte Zeit) oftmals nur in Grenzen möglich. Warum soll
eine „Unterweisung“ nicht auch in den Räumlichkeiten des Besitzers zuhause möglich sein?
3. Erweiterungen der Anzahl der erlaubten Waffen: Jeder Legalwaffenbesitzer beweist tagtäglich,
dass dieser mit seinen Waffen verantwortungsvoll umgeht und von Ihm/Ihr absolut keine Gefahr
(auch für die Öffentlichkeit) ausgeht. Die ihm/ihr erlaubte Anzahl ist jedoch für die Ausübung
oftmals unzureichend. Für die Teilnahme an Trainings und/oder Bewerben ist es absolut
notwendig geeignete Sportgeräte zu verwenden, auf die der Schütze trainiert ist und ggf
angepasste Munition vorhanden ist. Das können eben nur die eigenen sein. Ein
Legalwaffenbesitzer ist für die Öffentlichkeit absolut keine Gefahr, egal ob dieser eine Waffe der
Kat B besitzt oder 100 Waffen dieser Kategorie. Dies haben auch Studien der EU ergeben, welche
Ihnen sicherlich bekannt sind. Es werden die (mehr als ausreichend) strengen Gesetze
eingehalten. Die Regierungsparteien haben mehrfach bestätigt, dass unsere Waffengesetze mehr
als ausreichend streng sind. Ich bitte Sie daher von einer Stückzahlbegrenzung bei der Kat B mit
dem neuen WaffG künftig abzusehen.
4. Es ist erfreulich, dass der Zugang zum Waffenpaß für Polizisten, der Militärpolizei, und der
Justizwache erleichtert wurde. Nicht einzusehen ist, dass wir Zivilsten diesen nach wie vor
praktisch nicht erhalten. Es ist der Staatgewalt, bei allen Bemühungen, nicht möglich mein Leben
in dem Moment der Bedrohung zu verteidigen. Selbst wenn ich schnellstmöglich die Exekutive
rufen könnte (was praktisch unmöglich ist) so wird diese erst nach Beendigung des Angriffes und
der Gefahr (wenn es für mich und mein Überleben schon zu spät ist) eintreffen. Ich selbst musste
schon für ein Gewaltverbrechen die Exekutive rufen und wir mussten über 45 Minuten auf das
Eintreffen der Polizei von einem kaum 200m entfernten Wachzimmer warten. Die Exekutive kann
dann nur noch Spuren sichern und den Hinterbliebenen „versprechen“ den Schuldigen zu finden.
Für das Opfer ist es dann schon zu spät. Deshalb muss der Zugang zum Waffenpaß für
verlässliche Österreicherinnen und Österreicher OHNE Glaubhaftmachung möglich sein um eine
Waffe der Kat B zu führen. Dass dies entsprechend funktioniert (ohne die oft genannten
amerikanischen Verhältnisse) beweisen unsere Nachbarn in der Tschechien.
Es wird für die Freigabe für Justizwache, usw argumentiert, dass diese an der Waffe wie
Polizisten trainiert sind und eine Handhabung dadurch sicher ist. Ich kann Ihnen durch
gemeinsames Training am Schiesstand mit Exekutive versichern, dass der durchschnittliche
Sportschütze dem durchschnittlichen Dienstwaffenträger hinsichtlich Waffenhandhabung,
Sicherheit, Einhalten der Regeln, Trefferbild, … um nichts nachsteht, ganz im Gegenteil. Der
Sportschütze ist hier in der Regel deutlich besser trainiert.
Auch in diesem Sinne ist es mir persönlich bedeutend lieber, dass gut trainierte Sportschützen
Schusswaffen für Ihre Verteidigung führen dürfen. Waffen in den richtigen Händen verhindern Leid
und Retten Leben.
5. Schalldämpfer: Für Jäger freigegeben, warum nicht auch für Sportschützen bzw zuhause? Es
wurde durch Hrn. Dr. Wagner im Besein eines Richter belegt, dass das „James Bond Blop“ aus
der Waffe nicht der Wahrheit entspricht. Ein Schalldämpfer ist auch für die Heimverteidigung von
Interesse, wenn das Gehör der bedrohten Personen zu Hause durch Einsatz in den eigenen vier
Wänden geschont wird.
Es wurde seitens der Regierung immer wieder angesprochen, dass es kein „Golden Plating“
geben wird. In diesem Sinne bitte um Einhaltung Ihrer Zusagen und auch um mehr Vertrauen in
die Bürger und ein vernünftiges und liberales Waffengesetz.
Ich habe in den letzten zwei Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit in Richtung Waffen betrieben und
kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, dass der Großteil der Bevölkerung den Waffen in der
Hand von Privatpersonen neutral bis positiv gegenüber steht (auch was das Führen betrifft).
Leider sind die Waffengegner nur viel lauter und aggressiver im verbalen Auftreten in den letzten
Jahren in der Öffentlichkeit gewesen (man braucht nur die Berichterstattungen in den Medien
mitverfolgen … kaum ein objektiver Bericht, aber sehr viele „persönliche“ Meinungen welche
entsprechend verkauft werden), so das der Eindruck entsteht, diese würden für die Mehrheit
sprechen.
Leider stehen viele Menschen, die von der Notwehr mit der Waffe überzeugt sind oder dem
Schiessport nachgehen nicht ausreichend in der Öffentlichkeit zu Ihrer Überzeugung/Ihrem
Hobby/Ihrem Sport um nicht „anzuecken“.
________________________________________
nach Durchsicht des Entwurfes vom 2.10.18 zum neuen WaffG muss ich als Waffenbesitzer
und gesetzestreuer sowie verantwortungsvoller Österreicher ERGÄNZEND ZU MEINER
ERSTEN STELLUNGNAHME noch einige zusätzliche Anmerkungen machen:
1. Im Gegensatz zur nur teilweisen bzw abgeschwächten Umsetzung anderen EU-Richtlinien redet sich die aktuelle Politik beim WaffG auf den Zwang zur Umsetzung der Richtlinie aus der EU meiner Meinung nach nur aus und passt den Entwurf nicht
in Richtung liberal/vernünftig in Österreich an, zb bei den waffenrelevanten Teilen.
Diese waren bis jetzt eben Lauf, Trommel und Verschluss. Warum kommen jetzt
Rahmen und Gehäuse hinzu? Ist mit diesen in den letzten Jahrzehnten irgendetwas
passiert? Gesetzesänderungen sollen nicht der Willkür dienen!
2. Wie in meinem ersten Teil schon zum Thema Innehabung/Besitz von Kat B bereits
erwähnt sollte dies auch u.a weiters auf Kat C und Druckluftwaffen weiter gedacht
werden … es ist schon lächerlich, dass Kinder und Jugendliche IM BEISEIN von
Erwachsenen zb im privaten Keller eines Einfamilienhauses nicht mit einer
Druckluftwaffe hantieren und schießen dürfen. Wenn Kinder und Jugendliche
verantwortungsvoll an das Thema Waffe und Schiessport herangeführt werden, dann
werden dies keine Terroristen oder Jugendliche, welche in Abwesenheit Ihrer Eltern
damit Unsinn machen … ganz im Gegenteil. Wenn junge Menschen schon in jungen
Jahren zu verantwortungsvollen Menschen erzogen werden, dann können diese mit
Verantwortung eben auch umgehen. Nur das Verbotene ist reizvoll. In so einem Fall
könnte ein Druckluftgewehr auch in Reichweite der Jugendlichen stehen … es wird
zu keiner Gefahr werden. Ich wünsche mir eine Gesellschaft, die
Selbstverantwortung besitzt und leben kann anstatt Verbote und Gesetze.
So wie auch die Generation 40+ noch erzogen wurde. Wir haben gelernt mit
Gefahren umzugehen (zb auf Bäume klettern, mit einem Messer schnitzen, …) und
heute schneiden Helikoptereltern Ihren 10 jährigen die Semmel auf um das Kind vor
Gefahren zu schützen … ich will in so einer Gesellschaft nicht leben.
Da solche Verhalten meiner Meinung nach derzeit oftmals öffentlich unterstützt
werden (da modern, derzeitiger Erziehungsstil, …) darf man sich nicht wundern,
wenn viele Menschen anschließend einmal über die Grenzen schlagen … doch
anstatt die Ursachen zu erkennen werden die Gesetze wieder verschärft! Ein
Teufelskreis!
3. Legalwaffenbesitzer sind dafür verantwortlich, dass sie Ihre Waffen und Munition
entsprechend dem Gesetz verstauen. Da dies in der Praxis auch absolut zuverlässig
funktioniert sollte der Abschnitt „Verwahren von mehr als 20 Schusswaffen und
großen Mengen Munition und Melden an die Behörde“ ersatzlos gestrichen werden.
4. Vorderschaftrepetierflinten sind wieder in Ihre, der Waffe entsprechenden, Kategorie
C einzureihen. Es ist hier eine Einreihung nicht aufgrund eines Bankraubes und der
anschließenden politischen Debatte vorzunehmen, sondern aufgrund der
Vorschriften, welche für die Einreihung sämtlicher Schusswaffen gilt … also ab
1.1.2019 in Kat C und bis 31.12.2018 in Kat D!
5. Auch wenn es in der Richtlinie gefordert wird, möchte ich Sie an Punkt 1 dieser
Stellungnahme erinnern. Welche Gefahr geht von HiCap-Magazinen in Kurz und/oder Langwaffen in der Hand von Legalwaffenbesitzern aus? ABSOLUT KEINE!
Deshalb ist dieses Verbot aus dem Entwurf zu streichen. Oder glauben Sie wirklich,
sehr geehrte Damen und Herren, dass auch nur ein Verbrecher und Terrorist sich an
ein Waffengesetz hält wenn dieser ein Verbrechen plant? Diese Personen werden
sich die Magazine (sowie die Waffen dazu) auch nicht legal im Waffengeschäft um
die Ecke besorgen sondern am Schwarzmarkt. Also auch hier geht von legalen
Magazinen und Waffen absolut keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Getroffen wird
jedoch wieder ausschließlich der Legalwaffenbesitzer.
6. Der Punkt Zubehör und die erlaubte Anzahl an Zubehör zu Schusswaffen der Kat B
ist ersatzlos zu streichen. Wie auch bei der vorhandenen Anzahl der Waffen der Kat
B geht auch bei der Anzahl des entsprechenden Zubehör keine (zusätzliche) Gefahr
vom Besitzer aus. Aus diesem Grund ist diese Einschränkung absolut nicht
notwendig.
Egal wie sie persönlich zum Waffenbesitz stehen, der Schiessport gehört zu den sichersten
Sportarten im Land. Ich bitte Sie um die Einbeziehung von Fakten … wann waren in den
letzten Jahrzehnten Schussunfälle mit Personenschaden auf den Schiessplätzen in unserem
Land? Und wie viele Unfälle gibt es jährlich auf unseren Schipisten, mit Motorrädern,
Fahrrädern, Inlineskatern, … ich bitte sie diese und weitere Sportarten mit dem Schiessport
hinsichtlich Verletzungspotential zu vergleichen.
Auch hier können Sie eindeutig erkennen, wie verantwortungsvoll Legalwaffenbesitzer mit
Ihren Sportgeräten umgehen (egal, wie viele diese besitzen)
Also, warum wollen sie eine der sichersten Sportarten derart einschränken? Das ist nicht
nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel.
Um nicht alles neu zu schreiben erlaube ich mir hier an dieser Stelle meine Stellungnahmen an das BMI zum damaligen Entwurf des nunmehr aktuellen WaffG zu veröffentlichen ... hier sind meine mir wichtigen Anliegen enthalten:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht des Entwurfes vom 2.10.18 zum neuen WaffG muss ich als Waffenbesitzer und
gesetzestreuer sowie verantwortungsvoller Österreicher einige Anmerkungen machen:
1. Die Definition eines Sportschützen anhand der Zugehörigkeit eines Vereines sowie der
Trainings- und Bewerbsanzahl zu definieren halte ich für falsch. Die Größe eines Vereines sagt
absolut nichts über deren Trainingsqualitäten sowie dem Niveau der Mitglieder aus. Auch nicht, ob
nationale oder internationale Bewerbe mitgeschossen oder veranstaltet werden. Ein Sportschütze
übt seinen Sport aus, genauso wie Kletterer, Radfahrer, Schwimmer, Jogger, usw Ihren Sport
ausüben und deren Bezeichnung als Sportler nicht über die Teilnahme an Bewerben oder der
Häufigkeit Ihres Trainings definiert wird. Bestenfalls eben noch die Unterscheidung in Amateur
oder Profi.
2. Auch der Begriff des Besitzes und der Innehabung sollte überdacht werden. Warum sollten
Personen ohne WBK eine Waffe der Kat B IM BEISEIN des Besitzers nicht auch außerhalb eines
behördlich genehmigten Schiesstandes berühren dürfen? Ich trainiere immer wieder unter
anderem auch Anfänger am Schiesstand. Eine Erklärung der sicheren Handhabung ist dort
(dunkel, laut, Stress für den Anfänger, begrenzte Zeit) oftmals nur in Grenzen möglich. Warum soll
eine „Unterweisung“ nicht auch in den Räumlichkeiten des Besitzers zuhause möglich sein?
3. Erweiterungen der Anzahl der erlaubten Waffen: Jeder Legalwaffenbesitzer beweist tagtäglich,
dass dieser mit seinen Waffen verantwortungsvoll umgeht und von Ihm/Ihr absolut keine Gefahr
(auch für die Öffentlichkeit) ausgeht. Die ihm/ihr erlaubte Anzahl ist jedoch für die Ausübung
oftmals unzureichend. Für die Teilnahme an Trainings und/oder Bewerben ist es absolut
notwendig geeignete Sportgeräte zu verwenden, auf die der Schütze trainiert ist und ggf
angepasste Munition vorhanden ist. Das können eben nur die eigenen sein. Ein
Legalwaffenbesitzer ist für die Öffentlichkeit absolut keine Gefahr, egal ob dieser eine Waffe der
Kat B besitzt oder 100 Waffen dieser Kategorie. Dies haben auch Studien der EU ergeben, welche
Ihnen sicherlich bekannt sind. Es werden die (mehr als ausreichend) strengen Gesetze
eingehalten. Die Regierungsparteien haben mehrfach bestätigt, dass unsere Waffengesetze mehr
als ausreichend streng sind. Ich bitte Sie daher von einer Stückzahlbegrenzung bei der Kat B mit
dem neuen WaffG künftig abzusehen.
4. Es ist erfreulich, dass der Zugang zum Waffenpaß für Polizisten, der Militärpolizei, und der
Justizwache erleichtert wurde. Nicht einzusehen ist, dass wir Zivilsten diesen nach wie vor
praktisch nicht erhalten. Es ist der Staatgewalt, bei allen Bemühungen, nicht möglich mein Leben
in dem Moment der Bedrohung zu verteidigen. Selbst wenn ich schnellstmöglich die Exekutive
rufen könnte (was praktisch unmöglich ist) so wird diese erst nach Beendigung des Angriffes und
der Gefahr (wenn es für mich und mein Überleben schon zu spät ist) eintreffen. Ich selbst musste
schon für ein Gewaltverbrechen die Exekutive rufen und wir mussten über 45 Minuten auf das
Eintreffen der Polizei von einem kaum 200m entfernten Wachzimmer warten. Die Exekutive kann
dann nur noch Spuren sichern und den Hinterbliebenen „versprechen“ den Schuldigen zu finden.
Für das Opfer ist es dann schon zu spät. Deshalb muss der Zugang zum Waffenpaß für
verlässliche Österreicherinnen und Österreicher OHNE Glaubhaftmachung möglich sein um eine
Waffe der Kat B zu führen. Dass dies entsprechend funktioniert (ohne die oft genannten
amerikanischen Verhältnisse) beweisen unsere Nachbarn in der Tschechien.
Es wird für die Freigabe für Justizwache, usw argumentiert, dass diese an der Waffe wie
Polizisten trainiert sind und eine Handhabung dadurch sicher ist. Ich kann Ihnen durch
gemeinsames Training am Schiesstand mit Exekutive versichern, dass der durchschnittliche
Sportschütze dem durchschnittlichen Dienstwaffenträger hinsichtlich Waffenhandhabung,
Sicherheit, Einhalten der Regeln, Trefferbild, … um nichts nachsteht, ganz im Gegenteil. Der
Sportschütze ist hier in der Regel deutlich besser trainiert.
Auch in diesem Sinne ist es mir persönlich bedeutend lieber, dass gut trainierte Sportschützen
Schusswaffen für Ihre Verteidigung führen dürfen. Waffen in den richtigen Händen verhindern Leid
und Retten Leben.
5. Schalldämpfer: Für Jäger freigegeben, warum nicht auch für Sportschützen bzw zuhause? Es
wurde durch Hrn. Dr. Wagner im Besein eines Richter belegt, dass das „James Bond Blop“ aus
der Waffe nicht der Wahrheit entspricht. Ein Schalldämpfer ist auch für die Heimverteidigung von
Interesse, wenn das Gehör der bedrohten Personen zu Hause durch Einsatz in den eigenen vier
Wänden geschont wird.
Es wurde seitens der Regierung immer wieder angesprochen, dass es kein „Golden Plating“
geben wird. In diesem Sinne bitte um Einhaltung Ihrer Zusagen und auch um mehr Vertrauen in
die Bürger und ein vernünftiges und liberales Waffengesetz.
Ich habe in den letzten zwei Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit in Richtung Waffen betrieben und
kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, dass der Großteil der Bevölkerung den Waffen in der
Hand von Privatpersonen neutral bis positiv gegenüber steht (auch was das Führen betrifft).
Leider sind die Waffengegner nur viel lauter und aggressiver im verbalen Auftreten in den letzten
Jahren in der Öffentlichkeit gewesen (man braucht nur die Berichterstattungen in den Medien
mitverfolgen … kaum ein objektiver Bericht, aber sehr viele „persönliche“ Meinungen welche
entsprechend verkauft werden), so das der Eindruck entsteht, diese würden für die Mehrheit
sprechen.
Leider stehen viele Menschen, die von der Notwehr mit der Waffe überzeugt sind oder dem
Schiessport nachgehen nicht ausreichend in der Öffentlichkeit zu Ihrer Überzeugung/Ihrem
Hobby/Ihrem Sport um nicht „anzuecken“.
________________________________________
nach Durchsicht des Entwurfes vom 2.10.18 zum neuen WaffG muss ich als Waffenbesitzer
und gesetzestreuer sowie verantwortungsvoller Österreicher ERGÄNZEND ZU MEINER
ERSTEN STELLUNGNAHME noch einige zusätzliche Anmerkungen machen:
1. Im Gegensatz zur nur teilweisen bzw abgeschwächten Umsetzung anderen EU-Richtlinien redet sich die aktuelle Politik beim WaffG auf den Zwang zur Umsetzung der Richtlinie aus der EU meiner Meinung nach nur aus und passt den Entwurf nicht
in Richtung liberal/vernünftig in Österreich an, zb bei den waffenrelevanten Teilen.
Diese waren bis jetzt eben Lauf, Trommel und Verschluss. Warum kommen jetzt
Rahmen und Gehäuse hinzu? Ist mit diesen in den letzten Jahrzehnten irgendetwas
passiert? Gesetzesänderungen sollen nicht der Willkür dienen!
2. Wie in meinem ersten Teil schon zum Thema Innehabung/Besitz von Kat B bereits
erwähnt sollte dies auch u.a weiters auf Kat C und Druckluftwaffen weiter gedacht
werden … es ist schon lächerlich, dass Kinder und Jugendliche IM BEISEIN von
Erwachsenen zb im privaten Keller eines Einfamilienhauses nicht mit einer
Druckluftwaffe hantieren und schießen dürfen. Wenn Kinder und Jugendliche
verantwortungsvoll an das Thema Waffe und Schiessport herangeführt werden, dann
werden dies keine Terroristen oder Jugendliche, welche in Abwesenheit Ihrer Eltern
damit Unsinn machen … ganz im Gegenteil. Wenn junge Menschen schon in jungen
Jahren zu verantwortungsvollen Menschen erzogen werden, dann können diese mit
Verantwortung eben auch umgehen. Nur das Verbotene ist reizvoll. In so einem Fall
könnte ein Druckluftgewehr auch in Reichweite der Jugendlichen stehen … es wird
zu keiner Gefahr werden. Ich wünsche mir eine Gesellschaft, die
Selbstverantwortung besitzt und leben kann anstatt Verbote und Gesetze.
So wie auch die Generation 40+ noch erzogen wurde. Wir haben gelernt mit
Gefahren umzugehen (zb auf Bäume klettern, mit einem Messer schnitzen, …) und
heute schneiden Helikoptereltern Ihren 10 jährigen die Semmel auf um das Kind vor
Gefahren zu schützen … ich will in so einer Gesellschaft nicht leben.
Da solche Verhalten meiner Meinung nach derzeit oftmals öffentlich unterstützt
werden (da modern, derzeitiger Erziehungsstil, …) darf man sich nicht wundern,
wenn viele Menschen anschließend einmal über die Grenzen schlagen … doch
anstatt die Ursachen zu erkennen werden die Gesetze wieder verschärft! Ein
Teufelskreis!
3. Legalwaffenbesitzer sind dafür verantwortlich, dass sie Ihre Waffen und Munition
entsprechend dem Gesetz verstauen. Da dies in der Praxis auch absolut zuverlässig
funktioniert sollte der Abschnitt „Verwahren von mehr als 20 Schusswaffen und
großen Mengen Munition und Melden an die Behörde“ ersatzlos gestrichen werden.
4. Vorderschaftrepetierflinten sind wieder in Ihre, der Waffe entsprechenden, Kategorie
C einzureihen. Es ist hier eine Einreihung nicht aufgrund eines Bankraubes und der
anschließenden politischen Debatte vorzunehmen, sondern aufgrund der
Vorschriften, welche für die Einreihung sämtlicher Schusswaffen gilt … also ab
1.1.2019 in Kat C und bis 31.12.2018 in Kat D!
5. Auch wenn es in der Richtlinie gefordert wird, möchte ich Sie an Punkt 1 dieser
Stellungnahme erinnern. Welche Gefahr geht von HiCap-Magazinen in Kurz und/oder Langwaffen in der Hand von Legalwaffenbesitzern aus? ABSOLUT KEINE!
Deshalb ist dieses Verbot aus dem Entwurf zu streichen. Oder glauben Sie wirklich,
sehr geehrte Damen und Herren, dass auch nur ein Verbrecher und Terrorist sich an
ein Waffengesetz hält wenn dieser ein Verbrechen plant? Diese Personen werden
sich die Magazine (sowie die Waffen dazu) auch nicht legal im Waffengeschäft um
die Ecke besorgen sondern am Schwarzmarkt. Also auch hier geht von legalen
Magazinen und Waffen absolut keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Getroffen wird
jedoch wieder ausschließlich der Legalwaffenbesitzer.
6. Der Punkt Zubehör und die erlaubte Anzahl an Zubehör zu Schusswaffen der Kat B
ist ersatzlos zu streichen. Wie auch bei der vorhandenen Anzahl der Waffen der Kat
B geht auch bei der Anzahl des entsprechenden Zubehör keine (zusätzliche) Gefahr
vom Besitzer aus. Aus diesem Grund ist diese Einschränkung absolut nicht
notwendig.
Egal wie sie persönlich zum Waffenbesitz stehen, der Schiessport gehört zu den sichersten
Sportarten im Land. Ich bitte Sie um die Einbeziehung von Fakten … wann waren in den
letzten Jahrzehnten Schussunfälle mit Personenschaden auf den Schiessplätzen in unserem
Land? Und wie viele Unfälle gibt es jährlich auf unseren Schipisten, mit Motorrädern,
Fahrrädern, Inlineskatern, … ich bitte sie diese und weitere Sportarten mit dem Schiessport
hinsichtlich Verletzungspotential zu vergleichen.
Auch hier können Sie eindeutig erkennen, wie verantwortungsvoll Legalwaffenbesitzer mit
Ihren Sportgeräten umgehen (egal, wie viele diese besitzen)
Also, warum wollen sie eine der sichersten Sportarten derart einschränken? Das ist nicht
nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel.
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 457 Thumbhole
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 457 Thumbhole
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3095
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Fesch, rein Interessehalber: hast da irgendeine Antwort drauf bekommen?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
- Glock1768
- .50 BMG
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- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
ich denke, das hat niemand auf seine Stellungnahmen bekommen ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 457 Thumbhole
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 457 Thumbhole
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Hey,titan hat geschrieben: ↑Mo 24. Jul 2023, 19:07
- zumal der Auftritt hier anonym ist,
- wir die Partei nicht kennen, die du meinst,
- keinerlei Expertise dahinter steht,
- noch irgendetwas juristisch geprüft wurde, bevor man damit hausieren geht,
- keinerlei Konzept erkennbar ist und
- du daher die Probleme nicht kennst, die man sich mit Änderungen von Gesetzen so eintreten kann..
1.) Anonymität ist mir wichtig, das weiß auch der Politiker von dem die Einladung kam, dass ich insofern diese Themen in Koalitionsverhandlungen im Bereich Innerer Sicherheit auftauchen nicht genannt werden will.
2.) Die Partei habe ich absichtlich nicht genannt, ich will das Thema hier nicht politisieren, sollte aber egal sein ob ÖVP, Neos, FPÖ, die Grünen oder die KPÖ ist. Das wichtige ist, es hört jemand zu.
3.) Von mir und euch kommen wünsche und Sachen die wir blöd finden, parteiintern wird das dann von den Zuständigen wie potentielle Referenten für Inneres bzw. Juristen so formuliert, dass es für Parteiprogramm/Regierungsverhandlungen passt.
4./5. es geht mir nicht um ein Konzept, nach dem Gespräch und dem hören meiner Argumente/Anliegen meinte die Person ich soll doch mal in X Tagen vorbeikommen und er setzt mich mit 2-3 Leuten die für sowas zuständig sind zusammen da es sich für Verhandlungen bei der nächsten Wahl spannend anhört.
Ich will euch bloß einbeziehen, ich hätte mir auch selbst 4 Punkte überlegen können und einfach hingehen, aber ich dachte mir ich übersehe sicher Sachen, daher frage ich mal in die Runde. Werde auch nicht alles hier erwähnte ansprechen, Ich habe keine Absichten dort ne Woche mit denen zu sitzen, sondern prägnant in 1-2 Stunden die Punkte abzuarbeiten.
LG
WALTHER PDP FULL SIZE 5" - 9mm
Beretta 686 Silver Pigeon 1 - 12 Gauge
Glock 44 - 22 l.r.
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- .50 BMG
- Beiträge: 2414
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Ich danke dir für die Möglichkeit des gemeinsamen Brainstormings…
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
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.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Hallo Mb3X;
nach Durchlesen der diversen Posts ebenfalls ein paar Gedanken dazu:
#Vorderschaftrepetierflinte
Das Verbot eine rechtmäßig besessene VSRF zu vererben gehört ersatzlos gestrichen. Es ist im Prinzip Enteignung da der Verkehrswert Null ist auf Grund des de facto Verkaufsverbots in Österreich.
Erwerb als Kat. B da die Technik als veraltet angesehen werden kann und moderner Ausrüstung der Behörden weit unterlegen ist.
#Stückzahlbeschränkung
Das System mit 2 beim Erstantrag und Erweiterung auf 5 nach 5 Jahren finde ich angemessen um gewisse Leute auszusieben. Nach 7 Jahren auf 10 Waffen der Kat B und nach 10 Jahren Entfall der Stückzahlbeschränkung für Kat. B. Bei Nachweis von regelmäßigen Training/Kurse/Bewerben ist die Erweiterung auf 10 oder der Entfall der Stückzahlbeschränkung vor der oben angeführten Zeit zu genehmigen.
#Großraummagazine
Eintrag generell nur auf Z9 und Z10 ohne Stückzahlbeschränkung oder Veräußerungszwang beim Verkauf der zugehörigen Waffe. Anstecken nur an Z7 oder Z8 Waffen zulässig. Entfall vom Z7/Z8 Eintrag für Magazine. Kauf nur mit WBK/WP/JK und Eintrag der Stückzahl ohne Hersteller, Kapazität im ZWR und nicht mehr Gegenstand bei der 5jährigen Verwahrungsüberprüfung.
#Definition Z7/Z8 --> B
Wenn an eine auf Z7/Z8 eingetragene Waffe kein Großraummagazin nach Z8/Z10 angesteckt ist kann diese mit einem WP und als Kategorie "B" geführt werden. Steht teils bereits so im aktuellen WaffG aber nur sehr schwammig definiert.
#Waffenpass
Das es nicht um den Waffenpass für jeden geht muss ganz klar gesagt und so auch ausdrücklich kommuniziert werden! Man könnte man sich am First Responder System wie in CZ mit Ausbildung, Training inkl. EH, Prüfung und wie lange jemand eine WBK/JK bereits hat orientieren. Entfall vom Eintrag "Für die Dauer der Tätigkeit". Führen ohne örtlich oder zeitliche Einschränkung --> Gericht, Kindergarten, Arzt oder Def. X ausgenommen. Alkoholverbot beim Führen.
#Schalldämpfer
Für Luftgewehre bis Kaliber 5.5mm frei. Generell auf WBK/WP eher nicht. Stichwort "allgemeiner Zwang" und medialer Aufschrei.
Soweit einige Punkte über die man sicher sehr konstruktiv diskutieren und mit etwas Willen auch umsetzen kann.
nach Durchlesen der diversen Posts ebenfalls ein paar Gedanken dazu:
#Vorderschaftrepetierflinte
Das Verbot eine rechtmäßig besessene VSRF zu vererben gehört ersatzlos gestrichen. Es ist im Prinzip Enteignung da der Verkehrswert Null ist auf Grund des de facto Verkaufsverbots in Österreich.
Erwerb als Kat. B da die Technik als veraltet angesehen werden kann und moderner Ausrüstung der Behörden weit unterlegen ist.
#Stückzahlbeschränkung
Das System mit 2 beim Erstantrag und Erweiterung auf 5 nach 5 Jahren finde ich angemessen um gewisse Leute auszusieben. Nach 7 Jahren auf 10 Waffen der Kat B und nach 10 Jahren Entfall der Stückzahlbeschränkung für Kat. B. Bei Nachweis von regelmäßigen Training/Kurse/Bewerben ist die Erweiterung auf 10 oder der Entfall der Stückzahlbeschränkung vor der oben angeführten Zeit zu genehmigen.
#Großraummagazine
Eintrag generell nur auf Z9 und Z10 ohne Stückzahlbeschränkung oder Veräußerungszwang beim Verkauf der zugehörigen Waffe. Anstecken nur an Z7 oder Z8 Waffen zulässig. Entfall vom Z7/Z8 Eintrag für Magazine. Kauf nur mit WBK/WP/JK und Eintrag der Stückzahl ohne Hersteller, Kapazität im ZWR und nicht mehr Gegenstand bei der 5jährigen Verwahrungsüberprüfung.
#Definition Z7/Z8 --> B
Wenn an eine auf Z7/Z8 eingetragene Waffe kein Großraummagazin nach Z8/Z10 angesteckt ist kann diese mit einem WP und als Kategorie "B" geführt werden. Steht teils bereits so im aktuellen WaffG aber nur sehr schwammig definiert.
#Waffenpass
Das es nicht um den Waffenpass für jeden geht muss ganz klar gesagt und so auch ausdrücklich kommuniziert werden! Man könnte man sich am First Responder System wie in CZ mit Ausbildung, Training inkl. EH, Prüfung und wie lange jemand eine WBK/JK bereits hat orientieren. Entfall vom Eintrag "Für die Dauer der Tätigkeit". Führen ohne örtlich oder zeitliche Einschränkung --> Gericht, Kindergarten, Arzt oder Def. X ausgenommen. Alkoholverbot beim Führen.
#Schalldämpfer
Für Luftgewehre bis Kaliber 5.5mm frei. Generell auf WBK/WP eher nicht. Stichwort "allgemeiner Zwang" und medialer Aufschrei.
Soweit einige Punkte über die man sicher sehr konstruktiv diskutieren und mit etwas Willen auch umsetzen kann.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Laufen hier alle mit der rosaroten Brille umher (außer der twin2000 und titan) ?
Diese Erleichterungen wird es nicht mal geben wenn die FPÖ eine Alleinregierung stellt.Jede neue (öffentliche) Diskussion schadet mehr als sie hilft. Die Medien werden sich wie Hyänen auf dieses Thema stürzen. Und es widerspricht zu 100% der EU Vorgabe den Besitz weiter zu erschweren oder ganz zu verbieten. Anstatt den Ball flach zu halten und keine schlafenden Hunde zu wecken, wird Öl ins Feuer gegossen und gezündelt. Wollt ihr deutsche Verhältnisse oder gar noch weniger? Dann nur weiter so.
Diese Erleichterungen wird es nicht mal geben wenn die FPÖ eine Alleinregierung stellt.Jede neue (öffentliche) Diskussion schadet mehr als sie hilft. Die Medien werden sich wie Hyänen auf dieses Thema stürzen. Und es widerspricht zu 100% der EU Vorgabe den Besitz weiter zu erschweren oder ganz zu verbieten. Anstatt den Ball flach zu halten und keine schlafenden Hunde zu wecken, wird Öl ins Feuer gegossen und gezündelt. Wollt ihr deutsche Verhältnisse oder gar noch weniger? Dann nur weiter so.
titan hat geschrieben: ↑Mo 24. Jul 2023, 19:07Schön und gut und dein Anliegen in Ehren, aber ganz ehrlich?
Ich habe derzeit keine Lust auf schon wieder eine neue Waffengesetzesnovelle (, für die es derzeit auch keine Mehrheit gibt).
Wie gesagt nochmal, gratuliere wenn du ein Ohr gefunden hast, aber irgendwie schrillen bei mir bei dieser Herangehensweise sämtliche Alarmglocken...!
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 27. Jul 2023, 08:51Laufen hier alle mit der rosaroten Brille umher (außer der twin2000 und titan) ?
Diese Erleichterungen wird es nicht mal geben wenn die FPÖ eine Alleinregierung stellt.Jede neue (öffentliche) Diskussion schadet mehr als sie hilft. Die Medien werden sich wie Hyänen auf dieses Thema stürzen. Und es widerspricht zu 100% der EU Vorgabe den Besitz weiter zu erschweren oder ganz zu verbieten. Anstatt den Ball flach zu halten und keine schlafenden Hunde zu wecken, wird Öl ins Feuer gegossen und gezündelt. Wollt ihr deutsche Verhältnisse oder gar noch weniger? Dann nur weiter so.
titan hat geschrieben: ↑Mo 24. Jul 2023, 19:07Schön und gut und dein Anliegen in Ehren, aber ganz ehrlich?
Ich habe derzeit keine Lust auf schon wieder eine neue Waffengesetzesnovelle (, für die es derzeit auch keine Mehrheit gibt).
Wie gesagt nochmal, gratuliere wenn du ein Ohr gefunden hast, aber irgendwie schrillen bei mir bei dieser Herangehensweise sämtliche Alarmglocken...!
Ja so ist richtig. In Deckung gehen, froh sein dass man noch was darf und lieber nix sagen....bloß nicht aktiv werden oder versuchen was zu ändern.
Auch anderen den Sport nicht zugänglich machen...lieber nur unter sich bleiben damit keine schlafenden Hunde geweckt werden.
Hilft halt nur nicht
-
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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 27. Jul 2023, 08:51Laufen hier alle mit der rosaroten Brille umher (außer der twin2000 und titan) ?
Diese Erleichterungen wird es nicht mal geben wenn die FPÖ eine Alleinregierung stellt.Jede neue (öffentliche) Diskussion schadet mehr als sie hilft. Die Medien werden sich wie Hyänen auf dieses Thema stürzen. Und es widerspricht zu 100% der EU Vorgabe den Besitz weiter zu erschweren oder ganz zu verbieten. Anstatt den Ball flach zu halten und keine schlafenden Hunde zu wecken, wird Öl ins Feuer gegossen und gezündelt. Wollt ihr deutsche Verhältnisse oder gar noch weniger? Dann nur weiter so.
titan hat geschrieben: ↑Mo 24. Jul 2023, 19:07Schön und gut und dein Anliegen in Ehren, aber ganz ehrlich?
Ich habe derzeit keine Lust auf schon wieder eine neue Waffengesetzesnovelle (, für die es derzeit auch keine Mehrheit gibt).
Wie gesagt nochmal, gratuliere wenn du ein Ohr gefunden hast, aber irgendwie schrillen bei mir bei dieser Herangehensweise sämtliche Alarmglocken...!
Ja so ist richtig. In Deckung gehen, froh sein dass man noch was darf und lieber nix sagen....bloß nicht aktiv werden oder versuchen was zu ändern.
Auch anderen den Sport nicht zugänglich machen...lieber nur unter sich bleiben damit keine schlafenden Hunde geweckt werden.
Hilft halt nur nicht
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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz
Ja, die Duckmäuserhaltung hat uns ja bisher viel geholfen.
Ich habe jetzt auch nicht die Hoffnung, dass da extrem viel rauskommt. Aber ich halte es da mit dem Motto: Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Daher von meiner Seite her ein dickes Lob an @mbx3 für den Versuch!
Und natürlich auch an jene, die sich konstruktiv hier einbringen.
Ich habe jetzt auch nicht die Hoffnung, dass da extrem viel rauskommt. Aber ich halte es da mit dem Motto: Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Daher von meiner Seite her ein dickes Lob an @mbx3 für den Versuch!
Und natürlich auch an jene, die sich konstruktiv hier einbringen.
LG,
Andi
Andi