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Munitionsversagen - Haftung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Grimar
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Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von Grimar » Do 2. Nov 2023, 20:03

Es gibt keinen aktuellen Anlass, besonders bei billigerer Munition frage ich mich allerdings was im schlimmsten Fall wäre wenn es durch fehlerhafte Munition zu Defekten oder Verletzungen kommt. Wer haftet dann? Gibt es so etwas wie Produkthaftung?

Der Nachweis dürfte sich als schwierig herausstellen, schließlich ist da ja alles kaputt. Wobei Sachverständige da sicher einen anderen Blick haben und ev. noch etwas erkennen können?
https://www.oesterreich.gv.at/themen/ge ... 95000.html
"nachweislich ein ursächlicher (kausaler) Zusammenhang zwischen Fehler und entstandenem Schaden besteht."

In einem anderen Thema wird dem Schützen die Schuld gegeben. Nachdem aber alle WBK Besitzer durch den Waffenführerschein den einen sachgemäßen Umgang mit der Waffe nachweisen, erscheint mir das etwas kurz gedacht.

Ich nehme an, das wird ein Herumgedruckse zwischen Waffenhersteller und Munitionshersteller bzw. Händler. Gibt es hier schon Erfahrungen zu dem Thema?

RAR
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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von RAR » Do 2. Nov 2023, 20:09

Als Parallele darfst du dir die Situation mit Kraftfahrzeugen ansehen -- auch dort ist der Lenker nach (etwas längerer) Ausbildung zertifiziert …
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

Elmo12
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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von Elmo12 » Do 2. Nov 2023, 23:25

Nennt sich PHG - produkthaftungsgesetz
Hier kannst du alles selber nachlesen

Grimar
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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von Grimar » Do 2. Nov 2023, 23:56

Soweit, so bekannt. Aber hast du bereits Erfahrungen damit oder kennst Fälle?
Das Gesetz ist das eine, aber wie geurteilt wird ist eine ganz andere Sache.

howa308
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Re: Munitionsversagen - Haftung?.

Beitrag von howa308 » Fr 3. Nov 2023, 08:53

Ich bin dieses Jahr bei einem Wettbewerb einige Meter neben einer Waffensprengung gestanden.
Verletzt wurde niemand.

Folgende Details sind mir bekannt:

Die Waffe war ein AR 15, laut Schützen war diese wenige Schuss alt, also neu.
Nach seinen Angaben war nix an der Waffe verbastelt, er hatte mit originaler Fabriksmunition geschossen, keine wiedergeladene.

Einige Wochen später habe ich gehört, das auf Grund von einer fehlerhaften Munitionscharge (überladung) es zu dieser Waffensprengung kam.
Der Schütze bekam ein neues Gewehr.
:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von Promo » Fr 3. Nov 2023, 10:13

Wenn es ein Unfall mit Personenschaden ist wird die Polizei zunächst Anzeige gegen Unbekannt erstellen, Niederschrift des Schützen der den Abzug betätigt hat machen sowie Waffe und Munition sicherstellen. Dann wird diese einem allgemein zertifizierten und gerichtlich beeideten Sachverständigen ausgehändigt welcher sodann die Ursache entweder an der Waffe, an der Munition oder am Schützen ausmachen wird. Dementsprechend wird dann auch die Haftung zugeschrieben werden.
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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von Grimar » Fr 3. Nov 2023, 11:38

Danke für eure interessanten Ausführungen! Wenn man so wie bei howa308 beschrieben unverbastelte Waffen mit Fabriksmunition nutzt, kann man als Schütze etwas so falsch machen, dass es zu so einer Sprengung kommt?

Bzw. wie bemerkt man Überladungen?

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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von titan » Fr 3. Nov 2023, 11:55

Normalerweise nicht. Waffen sollten bediensicher sein. Natürlich könnte es passieren, dass ein Laufstecker nicht erkannt wird (1. Schuss ohne Knall und Rückstoß), dann vielleicht. Das ist aber so selten dass das nicht mal ein praxisrelevanter Fall wäre. Da müssen schon ein paar Dinge zusammenkommen. Feststeckende Schlagbolzen sind hinsichtlich Fehlzündung auch nicht optimal.

Überdruck kann man an Druckzeichen an der Hülse/Zündhütchen erkennen. Ein schwer oder nicht mehr öffnender Verschluss bei Repetierbüchsen ist ebenfalls ein Anzeichen. Wenn der Überdruck zu groß ist, verformen sich Teile der Waffe oder sie versagt eben.

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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von rider650 » Fr 3. Nov 2023, 12:00

Grimar hat geschrieben:
Fr 3. Nov 2023, 11:38
Danke für eure interessanten Ausführungen! Wenn man so wie bei howa308 beschrieben unverbastelte Waffen mit Fabriksmunition nutzt, kann man als Schütze etwas so falsch machen, dass es zu so einer Sprengung kommt?

Bzw. wie bemerkt man Überladungen?
Klar. Du kannst z.B. irgendwas im Lauf stecken haben. Oder du kannst beim Zusammenbauen etwas so falsch machen, dass die Waffe unverriegelt feuert (frag mich nicht nach einem konkreten Beispiel, aber ich vermute es gibt unter den tausenden verschiedenen Waffenmodellen welche, bei denen das möglich ist). Oder du verwendest für die Waffe ungeeignete Fabrikmunition. Und das sind nur die Dinge, die mir spontan einfallen.

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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von Promo » Fr 3. Nov 2023, 12:23

Grundsätzlich sind Waffen die ein gültiges Beschusszeichen aufweisen gegen Überdruck geprüft. Insoweit sollte auch bei einem Problem eine gewisse Sicherheit da sein, dass es dir nicht gleich "um die Ohren fliegt". Ich war selbst schon anwesend bei einem Steckschuss und darauf folgendem zweiten Schuss auf die stecken gebliebene Patrone (eine Walther im 6,35mm). Außer einer Laufaufbauchung ist glücklicherweise nichts passiert. Normalerweise sollte der Schütze das geänderte Geräusch und Rückstoß merken, wenn er aber nicht überprüft sondern einfach nur repetiert, dann kann es allerdings dazu kommen.
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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von titan » Fr 3. Nov 2023, 12:31

Beispiele wären:

Falsche Flintenmunition aus zu kurzen Patronenlagern -> z.B. 12/89 aus 12/70
Nitropatronen aus Schwarzpulverwaffen (Flinten)
Stahlschrot aus Waffen ohne Stahlschrotbeschuss
Waffen ohne gültigen Beschuss (zb. mit Damastläufen)
+P Patronen aus normalen Waffen ohne verstärkten Beschuss
Solids aus nicht geeigneten Läufen.
Materialermüdung ausgelutschter Sportwaffen. Kommt beizeiten bei Magnum Revolvern vor
Konstruktionsschwächen wie z.B. barrel cone crack bei Revolvern (normal nicht lebensgefährlich)
Falsch gelagerte oder alte Munition
Falsche Bedienung wie auf dem Zündhütchen ruhender Schlagbolzen bei Repetierbüchsen im Zustand geladen und entspannt (soll man auch nicht machen).
Zugerosteter Lauf
Wiederladefehler wie falsche Pulverwahl
Hülsenversager (Bodenabriss) gebrauchter Hülsen
falscher Verschlussabstand
Härtefehler
Konstruktionsfehler wie bei der Tschechenbüchse mit Laufwechselmöglichkeit (falscher Zusammenbau möglich) oder Büchsen mit Radialbundverschluss in der Vergangenheit.
Zuletzt geändert von titan am Fr 3. Nov 2023, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von hari » Fr 3. Nov 2023, 13:32

gewerblich Hergestellte Munition erfordert ja auch pro Charge amtlichen Beschuss, unabhaengig vom Preis

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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von Skill Issue » Fr 3. Nov 2023, 14:01

Das Problem ist nicht, dass der Hersteller für sein Produkt haftet. Das Problem wird eher sein, im Nachhinein zu beweisen, dass das fehlerhafte Produkt an dem entstandenen Sach- und/oder Personenschaden schuld ist.

Eine entsprechende Rechtsschutzversicherung ist da sicher nicht von Nachteil.

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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Fr 3. Nov 2023, 15:02

Grimar hat geschrieben:
Fr 3. Nov 2023, 11:38
Danke für eure interessanten Ausführungen! Wenn man so wie bei howa308 beschrieben unverbastelte Waffen mit Fabriksmunition nutzt, kann man als Schütze etwas so falsch machen, dass es zu so einer Sprengung kommt?

Bzw. wie bemerkt man Überladungen?
Ja, natürlich.

Fehlerhafte Wartung/Inspektion bzw. Reinigung.

Als Beispiel nenn ich mal nen Klassiker, der vor allem allem AR15 und ähnliche betrifft. Das ist die sogenannte, wie man auf Neudeutsch sagt "out of Battery explosion". Die kommen zum bsp Zustande wenn Fragmente von Munition (wie Zündhütchen zbsp) oder andere Fremdkörper wie kleine Steine, Metallsplitter oder änhlich harte Sachen sich im System, sprich im Lower und Upper befinden. Diese können dann bei der Patronenzuführung zwischen Stoßboden und Patronenboden der neu zugeführten Patronen geraten, wenn der Verschluss dann zu schnellt... kracht es im unverriegelten Zustand. Im Normalfall dann Totalschaden, Upper und Lower sind dann zerstört. Mit viel Glück kannst den Lower dann noch ausbiegen, aber meistens ist der dann im Bereich des Magazinschachtes derart deformiert dass dieser beim zurückbiegen bricht, wenn er nicht schon gebrochen ist.

Auch kann ein steckender Schlagbolzen dies verursachen.

Das gute ist aber bei den AR15 Systemen, der Druck entlädt sich größtenteils über den Magazinschacht nach unten teils auf die Seite und wenig bis gar nix nach hinten Richtung Schießenden.

Der Schaden gehört dann wohl dem Schützen, wegen unzureichender Reinung bzw. Inspektion.

Deshalb immer schauen ob was raschelt ;)

JumboHH
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Re: Munitionsversagen - Haftung?

Beitrag von JumboHH » Di 14. Nov 2023, 13:41

Durch das unsanfte Zuführen der Patrone ins Patronenlager, könnte das Geschoss in die Hülse geschoben werden. Dadurch kann es zu einer gewaltigen Druckspitze kommen und boom...

Grüße
JumboHH

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