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Verkaufte C-Waffe
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verkaufte C-Waffe
Hi!
Habe seit einer Ewigkeit wieder ins ZWR reingesehen und bemerkte, dass eine C-Waffe, welche ich im Oktober 2022 verkauft habe, immer noch aufgelistet wird bei mir.
Kann ja eigentlich nur sein, dass der Verkäufer sie nicht eingetragen hat, oder ?
Wie bekomme ich sie nun aus meinem ZWR?
Rechnungen hab ich schon längst weggeschmissen.
Danke,
Bernhard
Habe seit einer Ewigkeit wieder ins ZWR reingesehen und bemerkte, dass eine C-Waffe, welche ich im Oktober 2022 verkauft habe, immer noch aufgelistet wird bei mir.
Kann ja eigentlich nur sein, dass der Verkäufer sie nicht eingetragen hat, oder ?
Wie bekomme ich sie nun aus meinem ZWR?
Rechnungen hab ich schon längst weggeschmissen.
Danke,
Bernhard
Re: Verkaufte C-Waffe
Wenn du die Daten vom Käufer nicht mehr hast wird es schwierig. So etwas wirft man auch nicht weg - schon garnicht ohne Blick ins ZWR.
Gruß
gertbley
gertbley
Re: Verkaufte C-Waffe
Ja.
War damals mein erstes Mal. Bekam ja einiges aus einer Verlassenschaft und hab dann alles verkauft.
Is grad sch......
Hab grad mal die Unterschrift vom Verkäufer noch gefunden.
Erkennbar ca. Günter Gerhard oder Günter Gerald.
Ich hoffe es ist OK, hier den Namen zu schreiben.
LG
Bernhard
War damals mein erstes Mal. Bekam ja einiges aus einer Verlassenschaft und hab dann alles verkauft.
Is grad sch......
Hab grad mal die Unterschrift vom Verkäufer noch gefunden.
Erkennbar ca. Günter Gerhard oder Günter Gerald.
Ich hoffe es ist OK, hier den Namen zu schreiben.
LG
Bernhard
- Salem
- .50 BMG
- Beiträge: 3228
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
- Wohnort: Im Schatten der Karawancos
Re: Verkaufte C-Waffe
Bei der zuständigen Waffenbehörde um Richtigstellung ansuchen. Du bist nicht verpflichtet irgendwelche Unterlagen aufzubewahren oder die Meldung des Käufers zu kontrollieren. Und wenn der auch nur ein Leerzeichen bei seiner Meldung anders/nicht setzt gibt es die Waffe schon 2x, 1x davon noch bei Dir. Also: Zur Behörde, austragen lassen, gut ist. Geht normal auch per E-Mail. Beim Umgang mit Behörden gaaanz wichtig: Höflich bleiben. Wird schon.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Re: Verkaufte C-Waffe
Entspricht nicht der geuebten praxis.Salem hat geschrieben: ↑Mi 27. Dez 2023, 12:13Bei der zuständigen Waffenbehörde um Richtigstellung ansuchen. Du bist nicht verpflichtet irgendwelche Unterlagen aufzubewahren oder die Meldung des Käufers zu kontrollieren. Und wenn der auch nur ein Leerzeichen bei seiner Meldung anders/nicht setzt gibt es die Waffe schon 2x, 1x davon noch bei Dir. Also: Zur Behörde, austragen lassen, gut ist. Geht normal auch per E-Mail. Beim Umgang mit Behörden gaaanz wichtig: Höflich bleiben. Wird schon.
Entweder du kannst glaubhaft machen wer die waffe jetzt hat, oder sie bleibt in deinem bestand.
Eine fehlumtragung/ duplizierung ist seit 2019 auch unmoeglich da du als verkäufer ja verpflichtet bist dem käufer die ZWR registrierungsnummer bekannt zu geben. Und leer bzw sonderzeichen werden in herstellernummern sowieso ignoriert …
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Verkaufte C-Waffe
Danke.
Werde einfach Mal zur BH fahre und höflich sein. bin ich ja eh immer
Bei Kat-C braucht ich doch nicht mal die WBK Nummer. Weil man ja keine WBK dafür braucht. Bei den B-Waffen hab ich natürlich die WBK mit eingetragen.
Die ZWR Nummer wurde nirgends kund getan. Und alle andere B und C Waffen sind problemlos aus meinen ZWR verschwunden. Bis eben diese eine leider.
Werde einfach Mal zur BH fahre und höflich sein. bin ich ja eh immer
Bei Kat-C braucht ich doch nicht mal die WBK Nummer. Weil man ja keine WBK dafür braucht. Bei den B-Waffen hab ich natürlich die WBK mit eingetragen.
Die ZWR Nummer wurde nirgends kund getan. Und alle andere B und C Waffen sind problemlos aus meinen ZWR verschwunden. Bis eben diese eine leider.
Re: Verkaufte C-Waffe
Eine Registrierungsnummer sieht die Behörde, wir sterblichen sehen die leider nicht im ZWR!
Ohne Kaufvertrag wirds spannend
Re: Verkaufte C-Waffe
Ich gebe gern Bescheid.
Re: Verkaufte C-Waffe
Doch, die Registrierungsnummer sieht man. Wenn man auf die Waffe klickt sieht man sie oben eingeblendet.ASCO hat geschrieben: ↑Mi 27. Dez 2023, 16:07Eine Registrierungsnummer sieht die Behörde, wir sterblichen sehen die leider nicht im ZWR!
Ohne Kaufvertrag wirds spannend
Re: Verkaufte C-Waffe
Ich hatte einen schriftlichen Kaufvertrag und alle Daten vom Käufer - die Behörde hat gesagt "nö, tragen wir trotzdem nicht aus". Ich bin dann hartnäckig geblieben beim Käufer bis die gun bei mir draußen war.gewo hat geschrieben: ↑Mi 27. Dez 2023, 12:20Entspricht nicht der geuebten praxis.Salem hat geschrieben: ↑Mi 27. Dez 2023, 12:13Bei der zuständigen Waffenbehörde um Richtigstellung ansuchen. Du bist nicht verpflichtet irgendwelche Unterlagen aufzubewahren oder die Meldung des Käufers zu kontrollieren. Und wenn der auch nur ein Leerzeichen bei seiner Meldung anders/nicht setzt gibt es die Waffe schon 2x, 1x davon noch bei Dir. Also: Zur Behörde, austragen lassen, gut ist. Geht normal auch per E-Mail. Beim Umgang mit Behörden gaaanz wichtig: Höflich bleiben. Wird schon.
Entweder du kannst glaubhaft machen wer die waffe jetzt hat, oder sie bleibt in deinem bestand.
Eine fehlumtragung/ duplizierung ist seit 2019 auch unmoeglich da du als verkäufer ja verpflichtet bist dem käufer die ZWR registrierungsnummer bekannt zu geben. Und leer bzw sonderzeichen werden in herstellernummern sowieso ignoriert …
Ich finde die Lösung wie es derzeit ist - nicht zufriedenstellend. Bei B ist das besser gelöst wo eben BEIDE an die Behörde des Erwerbers...
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Verkaufte C-Waffe
Aus Fehlern lernt man.
Bei Waffen ist es sinnvoll alle Beläge/Kaufverträge aufzubewahren.
Egal ob Rechnung, Meldungen vom Händler, eigene Käufe und Verkäufe.
Das ist nur ein Ordner. (der in 35 Jahren schon sehr dick geworden ist )
So kann man immer auf alle Daten jahrelang zurückgreifen.
Auch die Ausweise und WBK's werden von mir fotografiert und abgelegt dazu.
Dann kommt man nie in so eine ungute Situation.
Bei Waffen ist es sinnvoll alle Beläge/Kaufverträge aufzubewahren.
Egal ob Rechnung, Meldungen vom Händler, eigene Käufe und Verkäufe.
Das ist nur ein Ordner. (der in 35 Jahren schon sehr dick geworden ist )
So kann man immer auf alle Daten jahrelang zurückgreifen.
Auch die Ausweise und WBK's werden von mir fotografiert und abgelegt dazu.
Dann kommt man nie in so eine ungute Situation.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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- Registriert: Mi 4. Aug 2021, 20:14
Re: Verkaufte C-Waffe
Aha und woher soll die BH wissen dass die Waffe auch tatsächlich verkauft wurde? Kann ja jeder daherkommen und sagen ich hab die Waffe XY verkauft, bitte bei mir austragen lassen.Salem hat geschrieben: ↑Mi 27. Dez 2023, 12:13Bei der zuständigen Waffenbehörde um Richtigstellung ansuchen. Du bist nicht verpflichtet irgendwelche Unterlagen aufzubewahren oder die Meldung des Käufers zu kontrollieren. Und wenn der auch nur ein Leerzeichen bei seiner Meldung anders/nicht setzt gibt es die Waffe schon 2x, 1x davon noch bei Dir. Also: Zur Behörde, austragen lassen, gut ist. Geht normal auch per E-Mail. Beim Umgang mit Behörden gaaanz wichtig: Höflich bleiben. Wird schon.
Ohne Nachweis kann ich mir das kaum vorstellen, dass das so einfach ist...
Aber ich finde das Thema eh interessant, bin gespannt wie das bei ihm ausgeht und wie die BH reagiert.
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- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
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Re: Verkaufte C-Waffe
ad 1.)
genau genommen ein gesetzesverstoss wenn du keine eindeutigen daten zur ummeldung (und nur die ZWR nummer ist eindeutig) an den kaeufer weitergibst
ad 2.)
die ZWR registrierungsnimmer siehst du auf deiner registrierungsbestaetigung
und die musst du haben
erst wenn du den ZWR ausdruck in haenden hast hast du deine Kat C meldepflicht erfuellt
wenn du den ausdruck ned hast .... eigentlich genau genommen der zweite gesetzesverstoss
den ganzen kram hoert ihr alle fuenf jahre beim auffrischungskurs zum waffenfuehrerschein
warum macht ihr es dann ned einfach wie es gehoert?
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
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Re: Verkaufte C-Waffe
Hi!
Hab ein wenig gesucht und tatsächlich noch die 3 KVs vom Weiterverkauf gefunden.
Komisch nur, dass genau auf dem KV (welche noch in meinem ZWR steht) nur die Unterschrift des Käufers steht.
Sonst leider keine Daten. Ausser die der Waffe.
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Beitrag auf IWO:
Zu empfehlen ist, daß ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird. In diesen schriftlichen Kaufvertrag wird nicht nur Namen und Anschrift des Käufers und des Verkäufers, sondern auch die Kategorie, die Marke, die Type, das Kaliber und Herstellungsnummer des Gewehres eingetragen. Der Verkäufer soll sich auch einen amtlichen Lichtbildausweis des Käufers zeigen lassen. (das hat er)
Und nach Möglichkeit diesen fotografieren oder kopieren. (das hab ich dummerweise nicht gemacht)
Wenn der Kaufvertrag dann noch von beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) unterschrieben wird, dann ist zwar auch noch nicht gewähreistet, daß es zu einer korrekten Registrierung beim Käufer kommt, doch kann der Verkäufer gegebenenfalls nachweisen, daß er das Gewehr verkauft hat und er sich korrekt verhalten hat.
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Hab ein wenig gesucht und tatsächlich noch die 3 KVs vom Weiterverkauf gefunden.
Komisch nur, dass genau auf dem KV (welche noch in meinem ZWR steht) nur die Unterschrift des Käufers steht.
Sonst leider keine Daten. Ausser die der Waffe.
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Beitrag auf IWO:
Zu empfehlen ist, daß ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird. In diesen schriftlichen Kaufvertrag wird nicht nur Namen und Anschrift des Käufers und des Verkäufers, sondern auch die Kategorie, die Marke, die Type, das Kaliber und Herstellungsnummer des Gewehres eingetragen. Der Verkäufer soll sich auch einen amtlichen Lichtbildausweis des Käufers zeigen lassen. (das hat er)
Und nach Möglichkeit diesen fotografieren oder kopieren. (das hab ich dummerweise nicht gemacht)
Wenn der Kaufvertrag dann noch von beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) unterschrieben wird, dann ist zwar auch noch nicht gewähreistet, daß es zu einer korrekten Registrierung beim Käufer kommt, doch kann der Verkäufer gegebenenfalls nachweisen, daß er das Gewehr verkauft hat und er sich korrekt verhalten hat.
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