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Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Glock1768
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Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Mein Sohn ist im Besitz einer Flinte seit seinem 18. Geburtstag und überlegt jetzt nach der Stellung eventuell zum Zivildienst zu gehen … wir wissen, dass dies mit einem „Waffenverbot“ einhergeht …
Ich habe mir jetzt seinen Antrag für den Zivildienst und den entsprechenden Absatz genau angesehen … hier steht lediglich der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Waffen … die Ausnahmen betreffend Jagd, eventuell Sportschiessen klammere ich jetzt hier bewusst aus.
Waffen der Kat C sind hier nicht genannt!
Heißt dies, dass Waffen der Kat C beim Zivildienst und dem entsprechendem Waffenverbot nicht inkludiert sind?
Ich habe mir jetzt seinen Antrag für den Zivildienst und den entsprechenden Absatz genau angesehen … hier steht lediglich der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Waffen … die Ausnahmen betreffend Jagd, eventuell Sportschiessen klammere ich jetzt hier bewusst aus.
Waffen der Kat C sind hier nicht genannt!
Heißt dies, dass Waffen der Kat C beim Zivildienst und dem entsprechendem Waffenverbot nicht inkludiert sind?
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
kat C darf er haben
nur kat A und kat B sind 15 jahre ab unterschrift unter der zivildiensterklaerung fuer ihn "gesperrt"
es handel sich um KEIN waffenverbot
und auch diese sperre laesst sich ggf aufheben
kann je nach bundesland a bisserl kompliziert sein aber es geht
nur kat A und kat B sind 15 jahre ab unterschrift unter der zivildiensterklaerung fuer ihn "gesperrt"
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Servus,
Ex-Zivi (aus dummen Gründen) hier. Aufhebung des Waffenverbots war recht einfach in NÖ, ist halt schon einige Jahre her.
Ergebnislisten von Bewerben an die Polizei, dann kam ein Schreiben mit Zahlschein retour (was auch sonst) und nach Einzahlung galt das Waffenverbot als aufgehoben. Mit dem Schreiben dann zur BH und da war die WBK auch schon.
Ex-Zivi (aus dummen Gründen) hier. Aufhebung des Waffenverbots war recht einfach in NÖ, ist halt schon einige Jahre her.
Ergebnislisten von Bewerben an die Polizei, dann kam ein Schreiben mit Zahlschein retour (was auch sonst) und nach Einzahlung galt das Waffenverbot als aufgehoben. Mit dem Schreiben dann zur BH und da war die WBK auch schon.
Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Ich würd halt bei der Begründung für Kat C trotzdem nicht SV angeben als Zivi.
Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Wo muss man was begründen bei einer Kat C Waffe?
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Ich glaub, er hat das auf die potentielle Kat B gemünzt wegen des Beitrags von Skill Issue um 12:35
- kemira
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Und bei der ZWR-Registrierung; da ist die Begründung (Sportschütze, Jagd, Selbstverteidigung etc.) anzugeben...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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- Glock1768
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Danke, der Rest ist / war mir eh klar …gewo hat geschrieben: ↑Do 4. Jan 2024, 12:02kat C darf er haben
nur kat A und kat B sind 15 jahre ab unterschrift unter der zivildiensterklaerung fuer ihn "gesperrt"
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Das es sich um kein Waffenverbot gemäß WaffG handelt, das ist klar … aber eine Zusatzfrage in diesem Zusammenhang … mein Sohn geht prinizipiell gerne mit mir schiessen … wenn es kein Waffenverbot gemäß WaffG ist, dürfte er dann auf einem beh. Gen. Schiessstand auch weiter mit mir mit meinen Kat B schiessen?
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
WaffG 1996 hat geschrieben: (3)Anlässlich der Registrierung hat der Registrierungspflichtige eine Begründung für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie C anzuführen. Eine Begründung ist insbesondere als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene bekannt gibt, dass er sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaft zur Selbstverteidigung bereit halten will, sie zur Ausübung der Jagd, des Schießsports oder für eine Sammlung verwenden möchte; allein der Wille die Schusswaffe besitzen zu wollen, ist keine zulässige Begründung.
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
meines erachtens nach jaGlock1768 hat geschrieben: ↑Do 4. Jan 2024, 15:54Danke, der Rest ist / war mir eh klar …gewo hat geschrieben: ↑Do 4. Jan 2024, 12:02kat C darf er haben
nur kat A und kat B sind 15 jahre ab unterschrift unter der zivildiensterklaerung fuer ihn "gesperrt"
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Das es sich um kein Waffenverbot gemäß WaffG handelt, das ist klar … aber eine Zusatzfrage in diesem Zusammenhang … mein Sohn geht prinizipiell gerne mit mir schiessen … wenn es kein Waffenverbot gemäß WaffG ist, dürfte er dann auf einem beh. Gen. Schiessstand auch weiter mit mir mit meinen Kat B schiessen?
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Ich vermute/ sehe es auch so …
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Arg, wusste ich gar nicht! Danke für die Info.gewo hat geschrieben: ↑Do 4. Jan 2024, 15:55WaffG 1996 hat geschrieben: (3)Anlässlich der Registrierung hat der Registrierungspflichtige eine Begründung für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie C anzuführen. Eine Begründung ist insbesondere als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene bekannt gibt, dass er sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaft zur Selbstverteidigung bereit halten will, sie zur Ausübung der Jagd, des Schießsports oder für eine Sammlung verwenden möchte; allein der Wille die Schusswaffe besitzen zu wollen, ist keine zulässige Begründung.
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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Ja, darf er selbstverständlich. Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand Kat. B Waffen (zumeist in Begleitung oder in Anwesenheit einer Aufsicht) und zb. ein langes Magazin schießen darf.gewo hat geschrieben: ↑Do 4. Jan 2024, 15:56meines erachtens nach jaGlock1768 hat geschrieben: ↑Do 4. Jan 2024, 15:54Danke, der Rest ist / war mir eh klar …gewo hat geschrieben: ↑Do 4. Jan 2024, 12:02kat C darf er haben
nur kat A und kat B sind 15 jahre ab unterschrift unter der zivildiensterklaerung fuer ihn "gesperrt"
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Das es sich um kein Waffenverbot gemäß WaffG handelt, das ist klar … aber eine Zusatzfrage in diesem Zusammenhang … mein Sohn geht prinizipiell gerne mit mir schiessen … wenn es kein Waffenverbot gemäß WaffG ist, dürfte er dann auf einem beh. Gen. Schiessstand auch weiter mit mir mit meinen Kat B schiessen?
Und er darf selbstverständlich eine Kat. C Waffe besitzen. Und er muss sich dafür in keinster Weise irgendwo rechtfertigen.
Er unterzeichnet einen Kat. B Waffenverzicht, weil er keine FFW oder Halbautomaten nutzen will, die lt. Staat primär dazu dienen Leute abzumurksen. Jagen geht man mit Kat. C, daher gibt es da auch keinerlei Verbote.
Er sollte bei der Ausbildung zum Zivi (sofern er etwas sinnvolles und brauchbares wie Rettungsdienst macht) eine entsprechende Rechtsaufklärung haben - die Leute da kennen sich in der Regel auch mit dem Waffengesetz und den Ausnahmen für Zivildiener aus und halten damit nicht hinterm Berg.
edit durch Verfasser
Zuletzt geändert von Flying Dog am Sa 6. Jan 2024, 10:53, insgesamt 2-mal geändert.
Once I thought I was wrong.
But I was mistaken.
But I was mistaken.
Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Flying Dog hat geschrieben: ↑Fr 5. Jan 2024, 16:18........Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand ..... theoretisch auch eine vollautomatische Waffe schießen darf. .....
das trifft nicht zu!
das schiesstaettenprivileg betrifft nur verbotene waffen und gegenstaende der Kat A
kriegswaffen der Kat A sind vom schiesstaettenprivileg nicht umfasst (es seie denn es handelt sich um Kriegsmaterial einer gebietskoerperschaft)
vgl. WaffG §18 (5)