Hi,
bin mir sicher das die Frage schon mal beantwortet wurde und ich die Antwort sicher auch mal kannte, aber da ich ein Hirn wie ein Nudelsieb habe, muss ich hier nochmal fragen:
Was sind die Wesentliche Bestandteile von einem Ordonnanz-Karabiner, z.B. Steyr M95, Mosin Nagant, etc.?
(nur der Verschluss???)
Genauer gesagt folgende Situation:
Kann ich den Verschluss im Safe einsperren und dann die restliche Waffe, welche ja nur mehr aus Lauf, Holzgehäuse, Abzug und Magazin besteht frei außerhalb des Safes lagern?
mfg Thomas
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Wesentliche Bestandteile Ordonnanz-Karabiner
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Re: Wesentliche Bestandteile Ordonnanz-Karabiner
Lauf ist auch immer ein wesentliches Teil
Re: Wesentliche Bestandteile Ordonnanz-Karabiner
Ok, Danke für die Info
Re: Wesentliche Bestandteile Ordonnanz-Karabiner
Gehäuse ist, wenn es gasdruckbelastet ist, auch ein wesentliches Bestandteil.
Beim M.95 ist übrigens die Besonderheit, dass der Verschlusskopf der "wesentliche Bestandteil" ist. Sprich der Rest vom Verschluss ist waffenrechtlich nicht relevant.
Beim M.95 ist übrigens die Besonderheit, dass der Verschlusskopf der "wesentliche Bestandteil" ist. Sprich der Rest vom Verschluss ist waffenrechtlich nicht relevant.
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