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Großes Magazin - privat an privat
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Großes Magazin - privat an privat
Hallo!
Gibt es beim Privatverkauf eines 10+ Magazins (§17/1/10) bzw. dessen Meldung irgendetwas Spezielles zu beachten, das über einen KatB Verkauf hinausgeht?
Muss ich checken, inwiefern der Käufer berechtigt ist? Anzahl seiner Plätze kann ich wohl nicht überprüfen.
Seriennummer ist logischerweise am Magazin nicht vorhanden.
Danke für eure Hinweise!
Gibt es beim Privatverkauf eines 10+ Magazins (§17/1/10) bzw. dessen Meldung irgendetwas Spezielles zu beachten, das über einen KatB Verkauf hinausgeht?
Muss ich checken, inwiefern der Käufer berechtigt ist? Anzahl seiner Plätze kann ich wohl nicht überprüfen.
Seriennummer ist logischerweise am Magazin nicht vorhanden.
Danke für eure Hinweise!
Re: Großes Magazin - privat an privat
Bei Z10 ist die genehmigte Anzahl auf der Karte angegeben
Wenn du 10 Stk verkaufst und der Käufer nur zB neun genehmigt hat darfst nur neun verkaufen
Du kannst natürlich nicht überprüfen, wenn du neun verkaufst und er neun haben darf wie viele er schlussendlich hat
Und bei der Bezeichnung das eintragen was im ZWR steht
War bis jetzt bei mir immer problemlos
LG Martin
Wenn du 10 Stk verkaufst und der Käufer nur zB neun genehmigt hat darfst nur neun verkaufen
Du kannst natürlich nicht überprüfen, wenn du neun verkaufst und er neun haben darf wie viele er schlussendlich hat
Und bei der Bezeichnung das eintragen was im ZWR steht
War bis jetzt bei mir immer problemlos
LG Martin
hurry up and wait
Re: Großes Magazin - privat an privat
viewtopic.php?t=50758
Falls das Deine Frage nicht beantwortet, konkreter stellen.
Falls das Deine Frage nicht beantwortet, konkreter stellen.
Re: Großes Magazin - privat an privat
Macht es Sinn dass man die ZWR-Reg.Nr. mit anführt bei dem Verkauf? Bei Verkauf Kat. C ist das ja auch ein Bestandteil auf dem Kaufvertrag.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Großes Magazin - privat an privat
Schaden kann es nicht....normalerweise genügt die Wbk Nummer
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: Großes Magazin - privat an privat
Das kann so nicht korrekt sein.
bei mir steht z.B. 4 gem. Z10, jedoch sind im ZWR wesentlich mehr eingetragen!
Auch bei Z4, Z7 und Z8 kann diese Zahl nicht die Anzahl bedeuten, sonst wäre bei mir im ZWR alles falsch.
Wofür die Zahlen stehen, kann ich aber auch nicht erklären.
Re: Großes Magazin - privat an privat
Z7 und Z8 sind die Anzahl der Waffen, für die du Magazine kaufen, besitzen und außerhalb von behördlich genehmigten Schießständen anstecken darfst, nicht die Anzahl der Magazine.ASCO hat geschrieben: ↑Fr 2. Feb 2024, 11:51Das kann so nicht korrekt sein.
bei mir steht z.B. 4 gem. Z10, jedoch sind im ZWR wesentlich mehr eingetragen!
Auch bei Z4, Z7 und Z8 kann diese Zahl nicht die Anzahl bedeuten, sonst wäre bei mir im ZWR alles falsch.
Wofür die Zahlen stehen, kann ich aber auch nicht erklären.
Z9 und Z10 sind die Anzahl der Magazine, die du besitzen darfst.
'4 gem. Z10' bedeutet also, dass du maximal 4 Langwaffenmagazine besitzen darfst, die mehr als 10 Schuss fassen und für die du keine passenden Waffen besitzt.
Du solltest besser wissen, wofür diese Zahlen stehen - Stückzahlüberschreitung ist kein Kavaliersdelikt.
Abgesehen davon sind Differenzen zwischen dem, was im ZWR steht, und dem, was die Leute tatsächlich im Schrank haben, keine Seltenheit. Vergiss das ZWR, aber achte darauf, dass du nicht mehr im Schrank hast, als du laut WBK darfst.
Re: Großes Magazin - privat an privat
Absolut richtig.
Bei Z7 und Z8 kannst du zu deinen Waffen unbegrenzt passende Magazine dazukaufen. Nur bei Z9 und 10 solltest du die genehmigte Stückzahl nicht überschreiten.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Großes Magazin - privat an privat
Z7+8 Waffen und zugehörige Mags besessen vor 14.12.2019ASCO hat geschrieben: ↑Fr 2. Feb 2024, 11:51Das kann so nicht korrekt sein.
bei mir steht z.B. 4 gem. Z10, jedoch sind im ZWR wesentlich mehr eingetragen!
Auch bei Z4, Z7 und Z8 kann diese Zahl nicht die Anzahl bedeuten, sonst wäre bei mir im ZWR alles falsch.
Wofür die Zahlen stehen, kann ich aber auch nicht erklären.
> nicht eingeschränkter Mag Nachkauf
Z10 Mags vor 14.12.2019 ohne Waffe
> Mags sind stückzahlbegrenzt
hurry up and wait
Re: Großes Magazin - privat an privat
Ich habe ganz problemlos 6 Z10 Magazine gekauft und bei meiner BH gemeldet.
Wurden anstandslos eingetragen!
Wurden anstandslos eingetragen!
Re: Großes Magazin - privat an privat
Wäre es möglich, dass die gekauften 6 Magazine eigentlich zu Z8 eingetragen sind? Das wäre in Ordnung, wenn sie zu irgendeiner deiner Z8 Waffen passen. Dort gibt es keine Magazin-Stückzahlbegrenzung.
Wenn sie zu keiner deiner Waffen passen, wäre zwar Z10 richtig, aber eine Überschreitung der auf der WBK angegebenen Stückzahl (4 Z10) denkbar.
Sorry, steht eh alles weiter oben.
Re: Großes Magazin - privat an privat
Der Verkäufer verkauft §17/1/10, XX Stück. Beim Käufer wird es als XX Stück 17/1/8 eingetragen, falls passend zu einer seiner Waffen und von ihm so gewünscht. So lautet dann auch die Meldung des Käufers an die Behörde. XX Stück 17/1/8 ohne weitere Spezifikation, nur Markenname.Musashi hat geschrieben: ↑Fr 2. Feb 2024, 08:06Hallo!
Gibt es beim Privatverkauf eines 10+ Magazins (§17/1/10) bzw. dessen Meldung irgendetwas Spezielles zu beachten, das über einen KatB Verkauf hinausgeht?
Muss ich checken, inwiefern der Käufer berechtigt ist? Anzahl seiner Plätze kann ich wohl nicht überprüfen.
Seriennummer ist logischerweise am Magazin nicht vorhanden.
Danke für eure Hinweise!
Re: Großes Magazin - privat an privat
Wenn du '4 gem. Z10' in der WBK stehen hast, aber 6 große Langwaffenmagazine erwirbst, für die du keine passende Waffe mit Z8 Berechtigung hast, ist das eine Stückzahlüberschreitung, egal ob sie dir das eintragen. Der Eintrag ist keine Erlaubnis, er ist garnichts. Die Erlaubnis ist die WBK.
Re: Großes Magazin - privat an privat
Ich stimme Dir zu 100% zu.rider650 hat geschrieben: ↑Sa 3. Feb 2024, 19:32Wenn du '4 gem. Z10' in der WBK stehen hast, aber 6 große Langwaffenmagazine erwirbst, für die du keine passende Waffe mit Z8 Berechtigung hast, ist das eine Stückzahlüberschreitung, egal ob sie dir das eintragen. Der Eintrag ist keine Erlaubnis, er ist garnichts. Die Erlaubnis ist die WBK.
Interessant ist halt dabei die vom BMI vorgegebene Regelung dass man beim Tausch einer 17/1/x gegen eine 17/1x mitcanderer magazin norm die alten magazine behalten darf…..
Eigentlich a rechtsfrei sache …
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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