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Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
Ein Freund von mir hat eine Einladung bekommen, an einem Vorderladerschießwettbewerb in Österreich teilzunehmen.
In Ungarn alle Vorderladerwaffen kann frei erworben und besessen werden. Nach dem Funktionsprinzip (es gibt keine vorgefertigte Munition, das Schwarzpulver, der Geschoss und das Zündhütchen sind getrennt zu laden), gehören sie zur Kategorie der sogenannten musealischen Waffen. Als Ausnahme, Vorderladerrevolver in Österreich gelten aber als Kat.B Faustfeuerwaffen.
Wie kann jemand an einem Vorderladerschießwettbewerb in Österreich teilnehmen, wenn in Ungarn die Waffen ohne Genehmigung erwerbbar, aber in Österreich WBK-pflichtig sind?
Wie geschrieben, die Einladung ist vorhanden, aber solche Unterlagen von Polizei, wie z.B. EU-Feuerwaffenpass, sind nicht möglich, als das in Ungarn nicht registrierte Waffen sind.
In Ungarn alle Vorderladerwaffen kann frei erworben und besessen werden. Nach dem Funktionsprinzip (es gibt keine vorgefertigte Munition, das Schwarzpulver, der Geschoss und das Zündhütchen sind getrennt zu laden), gehören sie zur Kategorie der sogenannten musealischen Waffen. Als Ausnahme, Vorderladerrevolver in Österreich gelten aber als Kat.B Faustfeuerwaffen.
Wie kann jemand an einem Vorderladerschießwettbewerb in Österreich teilnehmen, wenn in Ungarn die Waffen ohne Genehmigung erwerbbar, aber in Österreich WBK-pflichtig sind?
Wie geschrieben, die Einladung ist vorhanden, aber solche Unterlagen von Polizei, wie z.B. EU-Feuerwaffenpass, sind nicht möglich, als das in Ungarn nicht registrierte Waffen sind.
Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
EU-FWP ist Eintragung auch von freien Waffen möglich. Zumindest in DE und AT.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
Ja
Aber nur wenn sie in HG auch per Definition „Waffen“ sind.
Selbes Thema wie bei uns mit den signalpistolen fuer die schifferlfahrer …
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
Als Workaround könnte er dir die Waffe ja vielleicht überlassen/"borgen" und du nimmst sie für ihn zum Wettbewerb mit. Wie praktikabel das in dem Fall ist kann ich freilich nicht sagen.
Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
Nein, du bekommst die Waffe durch den FWP nicht nach AT ohne Eintrag.
Der FWP erleichtert lediglich die Einreise für bestimmte Zwecke (Jagd, Sport) für die eingetragenen Waffen. Wenn ein Land diese nicht einträgt, dann hilft dir der FWP nichts.
Der FWP erleichtert lediglich die Einreise für bestimmte Zwecke (Jagd, Sport) für die eingetragenen Waffen. Wenn ein Land diese nicht einträgt, dann hilft dir der FWP nichts.
Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
Die schifferlfahrer lassen sich abgeblich ihre kal 4 signalpistolen durch deutsche behoerden in den/einen EFWP eintragen.
Hab ich noch nie schwarz und weiss gesehen aber scheint moeglich zu sein.
Keine ahnung ob eine AT behoerde einem HG buerger einen AT EFWP fuer eine waffe ausstellen wuerde die in AT eine waffe ist in HG aber nicht
Hab ich noch nie schwarz und weiss gesehen aber scheint moeglich zu sein.
Keine ahnung ob eine AT behoerde einem HG buerger einen AT EFWP fuer eine waffe ausstellen wuerde die in AT eine waffe ist in HG aber nicht
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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
Mir hat meine BH auch meine Leuchtpistole in den AT-EFWP eingetragen.
Würde Deinem ungarischem Freund ebenfalls dazu raten, es mit einer Eintragung in einen HU-EFWP zu versuchen. Damit kann er dann legal mit seinen Vorderladern in AT einreisen.
Würde Deinem ungarischem Freund ebenfalls dazu raten, es mit einer Eintragung in einen HU-EFWP zu versuchen. Damit kann er dann legal mit seinen Vorderladern in AT einreisen.
Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
Per gesetz eigentlich nicht moeglich in AT.Mr. Danger hat geschrieben: ↑Fr 23. Feb 2024, 00:16Mir hat meine BH auch meine Leuchtpistole in den AT-EFWP eingetragen.
Waere auch interessant wie das technisch gegangen ist. Es koennen nur eintragungen in den AT EFWP erfolgen fuer die es ZWR eintraege gibt.
Da muesstest du die signalpistole als kat C (?) ins ZWR gemeldet haben, oder?
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Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
manche sachen gehen, auch wenn es vielleicht nicht explizite im gesetz steht. hatte anno mit Bu....tski folgenden niederschrift aufgesetzt für meine luftdruckgewehre:
"ich benötige eine eintragung einer luftdruckwaffe welche über 7,5j geschossenergie aufweist für den schießsport da ich turniere in deutschland und ungarn bestreite und in diesen ländern luftdruckwaffen mit dieser charakteristik urkundenpflichtig sind ersuche ich um eintragung einer solchen schusswaffe in meinen ö-eu-fwp"
meine vermutung nach (obiges beispiel beweist es) können mit einer vernünftigen begründung auch waffen ins eufwp kommen die im heimatland nicht im zwr sind, aber in anderen ländern an eine genehmigung gebunden sind
"ich benötige eine eintragung einer luftdruckwaffe welche über 7,5j geschossenergie aufweist für den schießsport da ich turniere in deutschland und ungarn bestreite und in diesen ländern luftdruckwaffen mit dieser charakteristik urkundenpflichtig sind ersuche ich um eintragung einer solchen schusswaffe in meinen ö-eu-fwp"
meine vermutung nach (obiges beispiel beweist es) können mit einer vernünftigen begründung auch waffen ins eufwp kommen die im heimatland nicht im zwr sind, aber in anderen ländern an eine genehmigung gebunden sind
Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
Das Thema Leuchtpistole ist tatsächlich in manchen Ländern ein Problem. Eine Eintragung ist zumindest möglich, wenn die LP im eintragenden Land als Waffe gilt und legal besessen wird. Zur Verwendung der LP bei der Schifffahrt berechtigt der EUFWP allerdings nicht. Ebenso darf die LP nicht mitgebracht werden, wenn der Zweck nicht Jagd oder Schießsportveranstaltung lautet.
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- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Vorderlader Revolver aus Ungarn für einen Wettbewerb mitbringen
Mein ZWR Eintrag:
Art Hersteller/Marke Modell Kaliber Kategorie
Par 45 HECKLER & KOCH - H & K P 2 A1 keine Schusswaffe S
Die Aussage von Titan ist etwas zu kurz gegriffen.
Die Bestimmung, das Waffen nur zum Zweck der Jagd und Schießsportveranstaltungen mitgebracht werden gilt so NUR IN ÖSTERREICH FÜR EU-AUSLÄNDER. Andere Länder, andere Bestimmungen!
Wenn ein Tscheche (Leuchtpistole ist in CZ eine Waffe) mit seiner LP nach / durch Österreich fährt passiert was? In Österreich ist es keine Waffe und somit in Österreich nicht vom Waffengesetz erfasst.
Ich brauche den EFWP Eintrag für meine LP um legal nach CZ einreisen zu können. Dort gilt zB reenactment auch als Grund, Waffen mitzubringen.
Art Hersteller/Marke Modell Kaliber Kategorie
Par 45 HECKLER & KOCH - H & K P 2 A1 keine Schusswaffe S
Die Aussage von Titan ist etwas zu kurz gegriffen.
Die Bestimmung, das Waffen nur zum Zweck der Jagd und Schießsportveranstaltungen mitgebracht werden gilt so NUR IN ÖSTERREICH FÜR EU-AUSLÄNDER. Andere Länder, andere Bestimmungen!
Wenn ein Tscheche (Leuchtpistole ist in CZ eine Waffe) mit seiner LP nach / durch Österreich fährt passiert was? In Österreich ist es keine Waffe und somit in Österreich nicht vom Waffengesetz erfasst.
Ich brauche den EFWP Eintrag für meine LP um legal nach CZ einreisen zu können. Dort gilt zB reenactment auch als Grund, Waffen mitzubringen.