Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mo 26. Feb 2024, 19:52
Legaldefinition:
"Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;"
Fragespiel:
Ferdl Pulverdampfler hat 20 AR-15 und 20 Glocks in Lower/Griff und Upper/Schlitten zerlegt am Küchentisch liegen. Wie viele Schusswaffen hat Ferdl Pulverdampfler daheim?
Meiner Meinung ist "bestimmbare Richtung verschossen werden können" ohne Lower bzw. Griff nicht möglich.
Laut Gesetz liegt am Küchentisch daher zu dem Zeitpunkt mM keine Schusswaffe.
Nur im ZWR steht alles weiter als Schusswaffe.
Legt man auf den Tisch nun zusätzlich ein Glock Wechselsystem, montiert auf einem frei erworbenem Griffstück liegt dort laut Gesetz eine Schusswaffe.
Nur im ZWR steht es weiter als Wechselsystem.
Für mich ist es nicht logisch zu argumentieren, dass im Fall der zerlegten Schusswaffe das ZWR zählen soll und für das zusammengebaute Wechselsystem das Gesetz. Entweder beides nach Gesetz oder beides nach ZWR.
Für mich spricht die Analogie zu Kat. A mit langem Magazin für die ständige Sicht nach dem Gesetz.
Man kann eine im ZWR als Kat. A geführte Schusswaffe ohne lange Magazine als Kat. B an jemanden verkaufen, der keine A-Plätze hat. Auch wenn während dem Verkauf ein langes Magazin in der Nähe ist.