ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Muss man Anträge immer über die BH/Magistat stellen, oder geht es auch direkter?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
F97_Starfire
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 13
Registriert: Fr 25. Dez 2020, 14:11

Muss man Anträge immer über die BH/Magistat stellen, oder geht es auch direkter?

Beitrag von F97_Starfire » Di 16. Apr 2024, 15:25

Wie der Titel schon sagt - gibt es eine direktere Anlaufstelle wenn es um Anträge für Waffenerweiterung, Sondergenehmigungen geht, oder muss ich dafür jedes mal zum Magistrat gehen?

Benutzeravatar
Wolf1971
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1169
Registriert: Fr 9. Jun 2017, 22:11
Wohnort: Freistadt

Re: Muss man Anträge immer über die BH/Magistat stellen, oder geht es auch direkter?

Beitrag von Wolf1971 » Di 16. Apr 2024, 17:02

Wer sollte da noch direkter verantwortlich sein deiner Meinung nach?
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Muss man Anträge immer über die BH/Magistat stellen, oder geht es auch direkter?

Beitrag von gewo » Di 16. Apr 2024, 20:55

Deine BH, LPD oder Magistrat ist Deine zuständige Waffenbehörde.

Die entscheiden.

Es gibts nix direkteres als direkt.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Grerdinger
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 110
Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28

Re: Muss man Anträge immer über die BH/Magistat stellen, oder geht es auch direkter?

Beitrag von Grerdinger » Di 16. Apr 2024, 22:05

Darf ich mal umgekehrt fragen: Was stört dich eigentlich am Weg zum Magistrat?

Waffenmeldungen kannst (bzw je nach Kategorie musst) du beim BüMa machen. Ist zwar nicht direkter, kann aber näher/bequemer sein.
Den Rest wirst halt doch am.Magistrat erledigen müssen...
LG,


Andi

Benutzeravatar
loksi67
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 614
Registriert: Di 3. Aug 2010, 22:45
Wohnort: wien

Re: Muss man Anträge immer über die BH/Magistat stellen, oder geht es auch direkter?

Beitrag von loksi67 » Di 16. Apr 2024, 23:45

verzeiht für meine unwissenheit aber welche waffenrechtliche angelegenheit wird über den magistrat abgewickelt?
please take a minute to look at my foto gallery:

https://www.flickr.com/photos/148553807@N08/

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Muss man Anträge immer über die BH/Magistat stellen, oder geht es auch direkter?

Beitrag von gewo » Mi 17. Apr 2024, 01:07

loksi67 hat geschrieben:
Di 16. Apr 2024, 23:45
verzeiht für meine unwissenheit aber welche waffenrechtliche angelegenheit wird über den magistrat abgewickelt?
Jede waffenrechtliche angelegenheit wenn es sich um eine statutarstadt handelt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2530
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Muss man Anträge immer über die BH/Magistat stellen, oder geht es auch direkter?

Beitrag von Promo » Mi 17. Apr 2024, 11:49

Falls sich die Frage "Sondergenehmigung" auf § 18 WaffG bezieht, dann ist der zuständige Ansprechpartner das BMLV, respektive die dortige Rechtsabteilung.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Antworten