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Innenminister für generelles Waffenverbot
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .50 BMG
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Klingt für mich sehr wohl nach Generalverdacht.
Ein Grund, warum ausgerechnet du jetzt durchsucht werden musst, ist sicherlich sofort parat.
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"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Ist ja echt spannend. Ich bin gespannt ob das mit der WBK so bleibt … wäre zumindest eine Erleichterung.
Trotzdem eine Schikane für viele ehrliche Bürger
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- .223 Rem
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
the_kole hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 15:09....
dgl.) vorzunehmen, wenn auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der
dringende Verdacht besteht, dass dem Verbot gemäß § 1 zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 121
......
klingt für mich nicht nach Generalverdacht für alle.
Dann erkläre mir was "oder sonstiges bestimmter Tatsachen etc " heißen soll.....es ist nichts konkretes kann aber herhalten für jedes erdenkliche.
Jetzt kommst du um die Ecke, hast evtl. einen rauschebart und bist mies drauf weil ein total verschissener Arbeitstag war.....Zack bist schon verdächtig und wirst kontrolliert...
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- .223 Rem
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
... dass ausgerechnet die ÖVP bei diesem Gesetzesentwurf bei den Ausnahmebestimmungen auf Jäger vergisst, hätte ich mir nicht gedacht. Zwar spazieren diese nicht so oft durch genannte Örtlichkeiten, aber spätestens am Weg zur Wildkammer ist es dann doch oftmals der Fall.
PS: gilt natürlich auch für Angler, auch diese haben in dem Entwurf keine Berücksichtigung gefunden. Und die können sehr wohl im geschlossenen Ortsgebiet unterwegs sein.
PS: gilt natürlich auch für Angler, auch diese haben in dem Entwurf keine Berücksichtigung gefunden. Und die können sehr wohl im geschlossenen Ortsgebiet unterwegs sein.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Promo hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 15:34... dass ausgerechnet die ÖVP bei diesem Gesetzesentwurf bei den Ausnahmebestimmungen auf Jäger vergisst, hätte ich mir nicht gedacht. Zwar spazieren diese nicht so oft durch genannte Örtlichkeiten, aber spätestens am Weg zur Wildkammer ist es dann doch oftmals der Fall.
PS: gilt natürlich auch für Angler, auch diese haben in dem Entwurf keine Berücksichtigung gefunden. Und die können sehr wohl im geschlossenen Ortsgebiet unterwegs sein.
Jäher sind ausgenommen vom Verbot da wie in (5)2 erwähnt ... Personen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften berechtig sind, eine geladene Schusswaffe zu führen
Damit sind Jäger gemeint und faktisch ausgenommen vom Verbot (ebenso Waffenpass oder Forstschutzorgane)
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- .50 BMG
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
warum sollen denn auch Behältnisse durchsucht werden dürfen wenn ein Transport in einem Behältnis doch erlaubt ist?
Hat das der Praktikant geschrieben???
Als Jäger darf ich doch keine geladene Schusswaffe führen ausserhalb vom Revier.
also ist der Passus auch für die Fische.
Wenn schon müsste es richtig heissen: Inhaber einer gültigen Jagdkarte,...etc.
Hat das der Praktikant geschrieben???
Als Jäger darf ich doch keine geladene Schusswaffe führen ausserhalb vom Revier.
also ist der Passus auch für die Fische.
Wenn schon müsste es richtig heissen: Inhaber einer gültigen Jagdkarte,...etc.
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Um die Rechte der Bürger weiter zu beschneiden.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 15:43warum sollen denn auch Behältnisse durchsucht werden dürfen wenn ein Transport in einem Behältnis doch erlaubt ist?
Hat das der Praktikant geschrieben???
trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
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- combatmiles
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
...unbeschreiblich... löst genau keinen einzigen Vorfall unseres speziellen Klientels...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
weiterer Punkt..
Verstaut in einem Behältnis zB Rucksack/sackerl erlaubt.. was ist mit Bauchtascherl oder so umhängetaschen die besagtes Klientel gerne trägt? sind doch quasi auch Behältnisse.. also Hosentasche is pfui, Bauchtascherl seitlich oder hinten getragen okay..
Was für ein Schwachsinn..
Verstaut in einem Behältnis zB Rucksack/sackerl erlaubt.. was ist mit Bauchtascherl oder so umhängetaschen die besagtes Klientel gerne trägt? sind doch quasi auch Behältnisse.. also Hosentasche is pfui, Bauchtascherl seitlich oder hinten getragen okay..
Was für ein Schwachsinn..
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- .223 Rem
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Sie dürfen alles durchsuchen....jede Tasche, jedes Fach alles....und wenn dann zufällig was gefunden wird was ihnen nicht passt gehts richtig los.
Zb. Hast du ibus mit..."Aha Drogen"
"Warum haben sie Alkohol mit?"
Und bevor mir einer kommt mit sowas gibt es nicht....mir ist sowas auf Donauinsel passiert
Zb. Hast du ibus mit..."Aha Drogen"
"Warum haben sie Alkohol mit?"
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- .50 BMG
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- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Aus dem Entwurf:
(5) Das Verbot gemäß Abs. 1 gilt nicht für:
...
2. Personen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften berechtigt sind, eine geladene Schusswaffe zu führen, ...
Waffengesetz:
Führen von Schusswaffen der Kategorien C
§ 35.
...
2. im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Schusswaffen. ...
Vom Gesetz her gedeckt, machen würde ich es aber nicht (das führen einer Kat-C, Messer werde ich weiter tragen)
(5) Das Verbot gemäß Abs. 1 gilt nicht für:
...
2. Personen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften berechtigt sind, eine geladene Schusswaffe zu führen, ...
Waffengesetz:
Führen von Schusswaffen der Kategorien C
§ 35.
...
2. im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Schusswaffen. ...
Vom Gesetz her gedeckt, machen würde ich es aber nicht (das führen einer Kat-C, Messer werde ich weiter tragen)

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- 9mm Para
- Beiträge: 37
- Registriert: Mo 18. Jan 2016, 20:40
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Bin ich jetzt mit meiner Laien-Interpretation falsch?
Diese Durchsuchungsermächtigung gilt doch nicht für WBK Besitzer? Eine Durchsuchungsermächtigung gibt es ja nur, wenn der Verdacht besteht, das ich gegen den §1 verstoße. Mit Vorzeigen der WBK gilt der § für mich ja nicht mehr und somit fällt auch der §5 weg, oder?
Diese Durchsuchungsermächtigung gilt doch nicht für WBK Besitzer? Eine Durchsuchungsermächtigung gibt es ja nur, wenn der Verdacht besteht, das ich gegen den §1 verstoße. Mit Vorzeigen der WBK gilt der § für mich ja nicht mehr und somit fällt auch der §5 weg, oder?
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- .308 Win
- Beiträge: 438
- Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Dieser Entwurf spiegelt die Inkompetenz und Hilflosigkeit dieser Regierung wieder ! Der Wähler wird es sicher in der Wahlzelle "würdigen"
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
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- .223 Rem
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- Registriert: Fr 2. Sep 2022, 10:16
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Nein eine WBK zu haben heißt dann nur, dass sie das Messer nicht wegnehmen und dir eine Strafe aufs Auge drückenTechniker50944 hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 16:27Bin ich jetzt mit meiner Laien-Interpretation falsch?
Diese Durchsuchungsermächtigung gilt doch nicht für WBK Besitzer? Eine Durchsuchungsermächtigung gibt es ja nur, wenn der Verdacht besteht, das ich gegen den §1 verstoße. Mit Vorzeigen der WBK gilt der § für mich ja nicht mehr und somit fällt auch der §5 weg, oder?