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WBK Dauer

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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eric92
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Re: WBK Dauer

Beitrag von eric92 » Mo 22. Apr 2024, 21:07

Naja es ist leicht gesagt, dass die Behörden das nicht machen dürfen usw. Vor allem, wenn man bereits eine WBK besitzt… Ich sehe es so:
Person 1 macht die Schikane mit und mit den ganzen Wartezeiten ist die WBK schon nach einem Monat im Briefkasten.
Person 2 wehrt sich, lässt die Polizei zur Vorkontrolle nicht in sein Haus, streitet mit der Behörde, dass sie das nicht machen dürfen usw. Im besten Fall bekommt er sie irgendwann trotzdem. Ich denke, dass sich bei Person 2 dann die Behörden natürlich extra lange Zeit lassen und Person 2 dann halt 6 Monate warten muss. Die BH muss ja natürlich alles prüfen usw…

Und jetzt kommt es: auch wenn Person 2 dann die WBK irgendwann bekommt, wird die Behörde das gleiche Spiel mit dem nächsten Antragsteller durchziehen, wenn er die Polizei zur Vorkontrolle nicht in sein Haus lässt. Ist ja nicht so, dass sie das Spiel nach einmal ‚verlieren‘ nicht weiter spielen können. Dann wartet der nächste halt wieder 6 Monate…


Es ist immer leicht zu sagen, dass man etwas nicht darf. Aber jeder von euch weiß, dass man nach seinem Antrag kaum Geduld aufbringt um seinen Lieblingshändler endlich besuchen zu dürfen. Man legt sich halt doch selbst Steine in den Weg.

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SectionThree
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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Di 23. Apr 2024, 05:51

eric92 hat geschrieben:
Mo 22. Apr 2024, 21:07
Naja es ist leicht gesagt, dass die Behörden das nicht machen dürfen usw.

Mehr oder weniger. Ist es aber wirklich zu viel verlangt, wenn man erwartet, dass sich auch Behörden und Vollzugsorgane an geltende Gesetze halten? Genau diese Einstellung (wenn ich "freiwillig" mitmache geht's schneller, kriege / habe ich keine Probleme, und überhaupt ist es ja gar nicht so schlimm, stell dich nicht so an) sorgt nämlich dafür, dass "Probieren wird man's ja noch dürfen" schon jetzt das inoffizielle Motto vieler Polizisten etc. ist. Nicht nur bei Ausstellung einer WBK oder anderen Akten der Verwaltung, auch wenn sie "freiwillige" Ausweis-, Fahrzeug-, Taschen- und Personenkontrollen durchführen, usw.

Deshalb bin ich auch über jeden eindeutigen Rechtsanspruch dankbar (= Die Behörde hat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen etwas zu tun, ohne jeden Ermessensspielraum).
Person 2 wehrt sich, lässt die Polizei zur Vorkontrolle nicht in sein Haus, streitet mit der Behörde, dass sie das nicht machen dürfen usw. Im besten Fall bekommt er sie irgendwann trotzdem.
Das ist sehr unwahrscheinlich. Eine Hausdurchsuchung ohne Anlass oder Rechtsgrundlage? Hallo, Verwaltungsgericht!
Ich denke, dass sich bei Person 2 dann die Behörden natürlich extra lange Zeit lassen und Person 2 dann halt 6 Monate warten muss.
Du hast "Amtsmissbrauch" etwas kompliziert umschrieben. Aber, ja, wenn es 2-3 Monate länger dauert und ich die Polizei dafür einmal weniger im Haus habe, wär's mir das prinzipiell wert.
Man legt sich halt doch selbst Steine in den Weg.
Richtig. Deswegen ist es natürlich viel besser, sich von vornherein metaphorisch auf den Bauch zu werfen, keine Scherereien zu machen, immer brav das tun, was der Herr Inspektor bzw. die Behörde verlangt (Rechtsgrundlage hin oder her) – dann klappts auch mit der WBK.
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mikonis
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Re: WBK Dauer

Beitrag von mikonis » Di 23. Apr 2024, 13:51

SectionThree hat geschrieben:
Di 23. Apr 2024, 05:51
eric92 hat geschrieben:
Mo 22. Apr 2024, 21:07
Naja es ist leicht gesagt, dass die Behörden das nicht machen dürfen usw.

Mehr oder weniger. Ist es aber wirklich zu viel verlangt, wenn man erwartet, dass sich auch Behörden und Vollzugsorgane an geltende Gesetze halten? Genau diese Einstellung (wenn ich "freiwillig" mitmache geht's schneller, kriege / habe ich keine Probleme, und überhaupt ist es ja gar nicht so schlimm, stell dich nicht so an) sorgt nämlich dafür, dass "Probieren wird man's ja noch dürfen" schon jetzt das inoffizielle Motto vieler Polizisten etc. ist. Nicht nur bei Ausstellung einer WBK oder anderen Akten der Verwaltung, auch wenn sie "freiwillige" Ausweis-, Fahrzeug-, Taschen- und Personenkontrollen durchführen, usw.

Deshalb bin ich auch über jeden eindeutigen Rechtsanspruch dankbar (= Die Behörde hat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen etwas zu tun, ohne jeden Ermessensspielraum).
Person 2 wehrt sich, lässt die Polizei zur Vorkontrolle nicht in sein Haus, streitet mit der Behörde, dass sie das nicht machen dürfen usw. Im besten Fall bekommt er sie irgendwann trotzdem.
Das ist sehr unwahrscheinlich. Eine Hausdurchsuchung ohne Anlass oder Rechtsgrundlage? Hallo, Verwaltungsgericht!
Ich denke, dass sich bei Person 2 dann die Behörden natürlich extra lange Zeit lassen und Person 2 dann halt 6 Monate warten muss.
Du hast "Amtsmissbrauch" etwas kompliziert umschrieben. Aber, ja, wenn es 2-3 Monate länger dauert und ich die Polizei dafür einmal weniger im Haus habe, wär's mir das prinzipiell wert.
Man legt sich halt doch selbst Steine in den Weg.
Richtig. Deswegen ist es natürlich viel besser, sich von vornherein metaphorisch auf den Bauch zu werfen, keine Scherereien zu machen, immer brav das tun, was der Herr Inspektor bzw. die Behörde verlangt (Rechtsgrundlage hin oder her) – dann klappts auch mit der WBK.
Ich vertrete eigentlich immer und überall einen ausgeglichenen Weg, moderat, angepasst und kompromissfähig. Naja zumeist.

Das alles bist du nicht bzw. machst du nicht. Du kennst deine Rechte und verfichst diese. Ich kann allerdings nicht erkennen, ob du mit diesem Vorgehen einen Vorteil erreichst. Zweimal bis zum VwGH bedeutet, 4 Behörden bzw. der BVwG haben dir nicht recht gegeben. Das ist jetzt nicht so überzeugend und Instanzenzüge im Verwaltungsrecht kenne ich ein bisschen (bin kein Jurist). Von beiden Seiten.

Die Erfahrung lehrt uns doch, dass ein vernünftiger Umgang mit Behörden uns viel weiter bringt und Informationen wichtiger sind als Amtshandlungen auf unterster Ebene. Nie würde ich die Handelnden bei einer schieflaufenden Verkehrskontrolle grob auflaufen lassen. Prinzipienreiterei bringt nichts. Das macht man nachher, bzw. der Anwalt.

Demgemäß vertrete ich die Ansicht, ein geringes Abweichen vom gesetzlichen Pfad bei (einfachen) Amtshandlungen kann akzeptiert werden, wenn sonst alles passt und man einfacher und schneller zum Ziel kommt.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Flying Dog » Di 23. Apr 2024, 14:12

Und wann wird "gering" zu "grob"? Da verschwimmen sehr schnell die Grenzen.
Gefährten sucht der Schaffende, und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Grerdinger » Di 23. Apr 2024, 14:31

Bei mir war es auch damals so, dass im Zuge der Ausstellung der WBK*) ein Polizist vor der Haustür stand und sich die Verwahrung anschauen wollte.
Ich hab' damals gesagt, dass ich noch keine Waffe habe, aber mir doppelwandigen Tresor zulegen werde, wenn es soweit sein sollte. Das hat ihm damals als Auskunft gereicht.

Natürlich kann man da auch hergehen und sagen: Geht dich gar nichts an (egal wie freundlich formuliert) und mich dann ggf. bis zum VwGH hochkämpfen. Ob's dafürsteht?!?

Meine Erfahrung mit den kontrollierenden Beamten bisher (nach drei Kontrollen): Die waren immer höflich und korrekt und haben immer das kontrolliert was zu kontrollieren war (nicht mehr, nicht weniger). Und genau so habe ich mich ihnen gegenüber verhalten.
Wäre zB. einer mit der kompletten Waffenliste dahergekommen, hätt' ich vermutlich auch mein Verhalten angepasst. War halt nie der Fall...

*) Da das schon 15 Jahre her ist bin ich mir nicht mehr 100 % sicher ob vor oder nach Ausstellung der WBK, aber meiner Erinnerung nach war es danach.
LG,


Andi

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Re: WBK Dauer

Beitrag von mikonis » Di 23. Apr 2024, 15:04

Flying Dog hat geschrieben:
Di 23. Apr 2024, 14:12
Und wann wird "gering" zu "grob"? Da verschwimmen sehr schnell die Grenzen.
Ja. Da hast du recht.

Den Inhalt eines Leistungsverzeichnisses muss man auch mit Augenmaß durchsetzen, außer der Bauleiter der Baufirma ist ein präpotenter Vollpfosten, dann gibt man ihm prinzipiell nie recht.

Also wo bleibt da jetzt mein ach so tolles Verständnis …..
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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mi 24. Apr 2024, 09:03

mikonis hat geschrieben:
Di 23. Apr 2024, 13:51
Ich vertrete eigentlich immer und überall einen ausgeglichenen Weg, moderat, angepasst und kompromissfähig. Naja zumeist. Das alles bist du nicht bzw. machst du nicht.
Bist Du sicher, dass Du mich gut genug kennst, um das beurteilen zu können? Ich nehme diese Werte, zumal privat oder im beruflichen Umfeld, nämlich durchaus für mich in Anspruch. Es stimmt aber, dass ich mich von div. Behörden ungern mehr als notwendig in meinen Grundrechten beschränken lasse. Suaviter in modo: selbstverständlich. Fortiter in re aber auch.
… Instanzenzüge im Verwaltungsrecht kenne ich ein bisschen
Dann weißt Du ja, dass es einen Unterschied zwischen Verwaltungsgericht(en) und Verwaltungsgerichtshof gibt. Vor letzterem hatte ich in eigener Sache noch nicht das Vergnügen, vor ersteren bzw. deren Vorläufern, den UVS, aber schon öfter. Und ich habe in der Mehrzahl der Fälle Recht bekommen – und sei es nur eine Strafminderung.
Die Erfahrung lehrt uns doch, dass ein vernünftiger Umgang mit Behörden uns viel weiter bringt …
Prinzipiell richtig, aber das setzt guten Willen auf beiden Seiten voraus. Leider gibt es durchaus auch Behördenmitarbeiter, und das nicht nur gänzlich vereinzelt, die bei Antragstellern und Rechtsunterworfenen eine nicht mehr zeitgemäße Untertanenmentalität erwarten. Wenn mir zB ein Sachbearbeiter wörtlich erklärt meinen Antrag nicht bearbeiten zu wollen, und überhaupt: "Sie haben eh einen Bescheid, beschweren Sie sich halt" – dann sollte er sich nicht wundern, wenn ich genau das tue.
Das macht man nachher, bzw. der Anwalt.
Nur ist es halt nachher leider oft zu spät, das Kind schon in den metaphorischen Brunnen gefallen. Wenn mich ein Polizist am Karlsplatz aufhält und mich barsch auffordert mich auszuweisen und ihn in meinen Rucksack schauen zu lassen, muss er sich zumindest die Frage nach einer Begründung oder Rechtsgrundlage gefallen lassen. Ich habe wenig davon, wenn ich dann mit meiner Maßnahmenbeschwerde Monate später durchdringe, und das Verwaltungsgericht der Polizei erklärt, dass die das nicht hätte tun dürfen.
Demgemäß vertrete ich die Ansicht, ein geringes Abweichen vom gesetzlichen Pfad bei (einfachen) Amtshandlungen kann akzeptiert werden, wenn sonst alles passt und man einfacher und schneller zum Ziel kommt.
Ich vertrete die Ansicht, dass gesetz- und verfassungskonformes Handeln der Organe eine Mindestanforderung darstellt, deren Verletzung nicht tolerabel ist.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mi 24. Apr 2024, 09:07

Grerdinger hat geschrieben:
Di 23. Apr 2024, 14:31
Natürlich kann man da auch hergehen und sagen: Geht dich gar nichts an (egal wie freundlich formuliert) und mich dann ggf. bis zum VwGH hochkämpfen. Ob's dafürsteht?!?
Eine freundliche Frage nach dem Überprüfungsauftrag, oder wenn es einen solchen nicht gibt, nach der Rechtsgrundlage wird von den wenigsten Beamten als Affront aufgefasst.
Meine Erfahrung mit den kontrollierenden Beamten bisher (nach drei Kontrollen): Die waren immer höflich und korrekt und haben immer das kontrolliert was zu kontrollieren war (nicht mehr, nicht weniger). Und genau so habe ich mich ihnen gegenüber verhalten.
Perfekt, so soll's auch sein. Ich hatte mit der Waffenbehörde bisher auch keine Schwierigkeiten, und insb. auch nicht mit den Beamten vor Ort. Ist ja nicht so, dass ich prinzipielle Totalopposition betriebe.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mi 24. Apr 2024, 09:15

mikonis hat geschrieben:
Di 23. Apr 2024, 15:04
Den Inhalt eines Leistungsverzeichnisses muss man auch mit Augenmaß durchsetzen, außer der Bauleiter der Baufirma ist ein präpotenter Vollpfosten, dann gibt man ihm prinzipiell nie recht.
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wenn sich zwei Private gegenüberstehen, ist die Dynamik eine völlig andere.

Weißt Du, was der Unterschied zwischen einem Privatunternehmen und einer Behörde ist? Die Behörde nimmt für sich eine "einseitige Anordnungsbefugnis" in Anspruch: Mit einem Wort, sie befiehlt und schafft an und setzt diesen Behördenwillen auch durch. Genau deshalb gibt es ja Art. 18 (1) B-VG, der eine strenge Gesetzesbindung normiert: die Behörde darf eben nur, wozu sie gesetzlich berechtigt ist. Der Private darf alles, was gesetzlich nicht verboten ist.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Flying Dog » Mi 24. Apr 2024, 12:07

SectionThree hat geschrieben:
Mi 24. Apr 2024, 09:03
Demgemäß vertrete ich die Ansicht, ein geringes Abweichen vom gesetzlichen Pfad bei (einfachen) Amtshandlungen kann akzeptiert werden, wenn sonst alles passt und man einfacher und schneller zum Ziel kommt.
Ich vertrete die Ansicht, dass gesetz- und verfassungskonformes Handeln der Organe eine Mindestanforderung darstellt, deren Verletzung nicht tolerabel ist.
So und nicht anders! Da gibt es keinen Spielraum.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Sidewinder05 » Mi 24. Apr 2024, 13:02

Kurzes Feedback zur Dauer der WBK Erweiterung von 5 auf 7 in Kärnten:
01.03. Termin bei der BH bei der sehr freundlichen Dame. Am 19.04. dann Besuch von der Polizei die nochmal meine Verwahrung überprüfen wollen und dann mit ihren Zettel bestätigen das alles passt. Naja - zieht sich grad a biserl :D Vor allem haben die meine alte WBK gleich einbehalten - bin also grad WBK-los mit meinen 3 Waffen.
Zuletzt geändert von Sidewinder05 am Do 25. Apr 2024, 10:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK Dauer

Beitrag von Flying Dog » Mi 24. Apr 2024, 13:20

Sidewinder05 hat geschrieben:
Mi 24. Apr 2024, 13:02
Kurzes Feedback zur Dauer der WBK Erweiterung von 5 auf 7 in Kärnten:
01.03. Termin bei der BH Villach bei der sehr freundlichen Dame. Am 19.04. dann Besuch von der Polizei die nochmal meine Verwahrung überprüfen wollen und dann mit ihren Zettel bestätigen das alles passt. Naja - zieht sich grad a biserl :D Vor allem haben die meine alte WBK gleich einbehalten - bin also grad WBK-los mit meinen 3 Waffen.
Dass die WBK vor Ausstellung der neuen einbehalten wird, ist mir neu. Sehr seltsam.

Aus Interesse: Nach wievielen Jahren hast du von 5 auf 7 erweitert?
Und wie hast du das Ansuchen rechtgefertigt, wenn du überhaupt nur 3 Waffen hast?
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Sidewinder05 » Do 25. Apr 2024, 07:04

Flying Dog hat geschrieben:
Mi 24. Apr 2024, 13:20
Sidewinder05 hat geschrieben:
Mi 24. Apr 2024, 13:02
Kurzes Feedback zur Dauer der WBK Erweiterung von 5 auf 7 in Kärnten:
01.03. Termin bei der BH Villach bei der sehr freundlichen Dame. Am 19.04. dann Besuch von der Polizei die nochmal meine Verwahrung überprüfen wollen und dann mit ihren Zettel bestätigen das alles passt. Naja - zieht sich grad a biserl :D Vor allem haben die meine alte WBK gleich einbehalten - bin also grad WBK-los mit meinen 3 Waffen.
Dass die WBK vor Ausstellung der neuen einbehalten wird, ist mir neu. Sehr seltsam.

Aus Interesse: Nach wievielen Jahren hast du von 5 auf 7 erweitert?
Und wie hast du das Ansuchen rechtgefertigt, wenn du überhaupt nur 3 Waffen hast?
Sehr seltsam sogar - aber sie dachte wohl das des eh innerhalb von 2 Wochen erledigt ist. Ich hab die WBK ca. seit 2014/2015. Als Grund habe ich einfach angegeben das ich als Sportschütze aktiver werden will (inkl. mehrerer Kaliber) da unser Schießstand jetzt eine Neuorientierung auf Sportschützen durchführt und ich dort aktiver teilnehmen möchte - außerdem hab ich meinen Mitgliedsausweiß vom HSV gezeigt. Hat der Dame als Begründung locker gereicht. Nur das sie mir die WBK so früh gezwackt haben war a bisl blöd. Aber ich hoff das nach der polizeilichen Bestätigung das bei mir alles passt die neue WBK bald ins Haus flattert.

PS: Was noch zu erwähnen wäre - 2 weitere Waffen sind in Bestellung - d.h. sobald die eintreffen ist die WBK "voll". Das hab ich natürlich auch gesagt
Zuletzt geändert von Sidewinder05 am Do 25. Apr 2024, 10:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK Dauer

Beitrag von AUG-andy » Do 25. Apr 2024, 07:53

Sidewinder05 hat geschrieben:
Do 25. Apr 2024, 07:04
PS: Was noch zu erwähnen wäre - 2 weitere Waffen sind in Bestellung - d.h. sobald die eintreffen ist die WBK "voll". Das hab ich natürlich auch gesagt
Aber ohne WBK wird dir kein Händler die Waffen ausfolgen. Ohne Dokument bist du handlungsfähig.
MfG
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Sidewinder05 » Do 25. Apr 2024, 08:05

AUG-andy hat geschrieben:
Do 25. Apr 2024, 07:53
Sidewinder05 hat geschrieben:
Do 25. Apr 2024, 07:04
PS: Was noch zu erwähnen wäre - 2 weitere Waffen sind in Bestellung - d.h. sobald die eintreffen ist die WBK "voll". Das hab ich natürlich auch gesagt
Aber ohne WBK wird dir kein Händler die Waffen ausfolgen. Ohne Dokument bist du handlungsfähig.
Weiß ich - die kommen auch erst in Monaten aufgrund der Lieferzeit

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