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Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Wär interessant wenn die Affen zigtausende Anfragen pro Monat für Exportgenehmigungen für Schräubchen etc bekommen. Wenn ich Außenhandelsgesetz und Außenwirtschaftsgesetz lese, steht da viel von Atom- und Biowaffen, Menschenrechten etc, aber der wahre Zweck ist anscheinend die Kriminalisierung von Alltagshandlungen, bei denen der Ottonormalo mit recht davon ausgeht, dass sie erlaubt sind, wie unter anderem der Thread hier zeigt. Das kommt davon, wenn man den Lügen der Politiker glaubt, die den angeblichen freien Warenverkehr in der EU preisen.
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Als demokratischer Staat ist es praktisch juristische Hebel zu haben die man jederzeit einsetzen kann, aber nicht muss.
Das Taschenfeitelverbot ist nichts anderes.
Und auch der Staatstrojaner wird ein wichtiges Werkzeug sein.
https://www.profil.at/oesterreich/bunde ... /402357828
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Besonders gegen die Opposition..
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Wie schaut es im umgekehrten Fall aus ....man bestellt z.b: ein oder mehrere Heckler&Koch Magazine in Deutschland bei einem Händler, weil billiger sind oder weil im Ösireich im Moment nicht zu haben sind ......braucht man da eine Importgenehmigung und der Piefkehändler eine Exportgenehmigung ?
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Außenwirtschaftsgesetz regelt nach meinem Wissen nur den Export und ist daher für den IMPORT nicht anzuwenden.spareribs hat geschrieben: ↑Di 21. Mai 2024, 10:27Wie schaut es im umgekehrten Fall aus ....man bestellt z.b: ein oder mehrere Heckler&Koch Magazine in Deutschland bei einem Händler, weil billiger sind oder weil im Ösireich im Moment nicht zu haben sind ......braucht man da eine Importgenehmigung und der Piefkehändler eine Exportgenehmigung ?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Genau so ist es, für Import zählt das Außenwirtschaftsgesetz nicht, aber der Witz am Außenwirtschaftsgesetz ist dass es sogar für die innergemeinschaftliche Verbringung von Dingen gilt, die in irgendwelchen absurd langen Listen alle drinstehen, d.h. 1 Stk. Magazinfeder Glock Magazin, es spielt auch überhaupt keine Rolle wie klein die Stückzahl ist oder ob das Teil in dem Land ohnehin verfügbar ist. Man zahlt dann ein paar Euro für den Wisch vom Ministerium, da steht hinten die Stückzahl drauf, und wenn die Menge ausgeschöpft ist bzw. das Jahr zu Ende ist, muss man das Schriftstück zum Ministerium zurückschicken, macht natürlich fast niemand, allerdings sind die dann alle im strafrechtlichen Bereich unterwegs. D.h. diese ganzen kleinen österreichischen Waffenzubehör Händler dürften fast nichts ohne eigene Genehmigung außerhalb des Landes bringen, und das betrifft wie gesagt z.B. auch eine einzelne Magazinfeder die zu einem einzelnen Privatkunden in DE gehen soll.Promo hat geschrieben: ↑Di 21. Mai 2024, 11:13Außenwirtschaftsgesetz regelt nach meinem Wissen nur den Export und ist daher für den IMPORT nicht anzuwenden.spareribs hat geschrieben: ↑Di 21. Mai 2024, 10:27Wie schaut es im umgekehrten Fall aus ....man bestellt z.b: ein oder mehrere Heckler&Koch Magazine in Deutschland bei einem Händler, weil billiger sind oder weil im Ösireich im Moment nicht zu haben sind ......braucht man da eine Importgenehmigung und der Piefkehändler eine Exportgenehmigung ?
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Danke für diese Infos! Ich habe angefangen Außenhandels- und Außenwirtschaftsgesetz zu lesen, weil mich die Sache interessiert, aber mein Hirn hat leider versagt bei all den verquasten Formulierungen und Bandwurmsätzen. Und dann noch all die Verweise auf irgendwelche Verordnungen und Listen, die man sich wieder erst suchen muss
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber danke für die Informationen , Hr. Promo, aber das ist schon a bisserl sonderbar, was sich der Gesetzgeber und die EU da einfallen lassen.
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Ich bin bei dir. Ist leider nur nicht Österreich alleine eingefallen, sondern eine EU-RL. Wieso innergemeinschaftlich trotzdem der Wahnsinn betrieben wird .. vielleicht will man die Waffengeschäfte einfach allen madig machen? Vor allem ist alleine das Formular zum Antrag eine Zumutung wofür man gefühlt Logistik studiert haben muss..
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Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Anscheinend gab es bei der Umsetzung viel Spielraum, den die österreichische Politik nicht genutzt hat.
Deshalb steht in Deutschland auch "dies gilt nicht für":
https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__11.html
Re: Österreichische Post verweigert Zollabwicklung von waffenbezogener Lieferung
Tja, die waren wohl intelligenter als wir. Vielleicht wird man sich in Österreich auch hier mal einer Änderung besinnen.
Soweit ich gesehen habe, gilt ab 01.06.2024 (oder war es 01.07.?) auch eine neue Liste von Gütern, wonach zB Zielfernrohre bis zu gewissen Vergrößerungen ausgenommen sind. Mir fehlte aber bislang die Zeit mich damit im Detail zu beschäftigen.
Soweit ich gesehen habe, gilt ab 01.06.2024 (oder war es 01.07.?) auch eine neue Liste von Gütern, wonach zB Zielfernrohre bis zu gewissen Vergrößerungen ausgenommen sind. Mir fehlte aber bislang die Zeit mich damit im Detail zu beschäftigen.
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