Wie sieht es eigentlich in dem Fall aus?
Meine Frau hat für ihre AR15 einen Platz §17/1/8 und zwei eingetragene 30er Magazine 223rem
Ich habe einen Platz für meine AK nach §17/1/8 und zwei eingetragene 30er Magazine 7,62x39mm
Müssen wir nun die Magazine in getrennten Tresoren verwahren, auf die der jeweils andere keinen Zugriff hat, und auch die Waffen? Oder reicht ein gemeinsamer Tresor für Waffen (gemeinsame Verwahrung) solange wir die Magazine nicht angesteckt haben, und ein gemeinsamer Tresor für die langen Magazine?