
Melde mich mal wieder mit ein paar aktuellen Fragen (die sich sicher schon mehrere Mitglieder gefragt haben)zur Eintragung von Wechselsystemen an euch:
1. Ist es richtig dass Wechselsysteme (max.2 Wechselsysteme)zu einer Basis Kat B Waffe erworben/eingetragen werden dürfen obwohl noch genügend Freie Wbk Plätze frei sind?
2. Darf ein Wechselsystem (oder mehrere) erworben/eingetragen werden obwohl noch KEINE Kat.B Waffe eingetragen ist?
Also Wbk noch komplett jungfräulich?
Zb.: 2 von 2 Wbk Plätzen Frei = 4 Wechselsysteme erwerbbar?
3. Muss ein Wechselsysten (oder Mehrere) zu einer eingetragenen Kat.B Waffe Passen, oder ist das komplett egal?
Zb.: Basiswaffe Glock 17 und dazu ein Wechselsystem einer CZ und/oder eines AUG im Kaliber .223?
4. Was passiert beim Verkauf der Basiswaffe ohne das Wechselsystem mitzuverkaufen ?
5. Was passiert wie im oben genannten Punkt 4, wenn Basiswaffe ohne WS verkauft wurde und ich auf diesen Platz dann eine Waffe XY lege?
Dann passt das Wechselsystem ja wieder nicht zur Basiswaffe!? Legal? Egal?
6. Wird der Verkauf eines Wechselsystems (Meldung an die Behörde des Erwerbers) genauso gehandhabt wie eine Kat.B Waffe?
Hoffe ich kann mit euren Antworten wieder etwas mehr einblick Gewinnen wie das Momentan auf den Behörden gehandhabt wird.

Danke, freue mich schon auf Antworten zum Thema.
