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Beschwerde wegen Waffenverbot...
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Beschwerde wegen Waffenverbot...
Danke, konnte gerade gut lachen als ich das darin gelesen habe:
Es handelt sich hierbei lediglich um einen Familienstreit zwischen dem Beschwerdeführer, seiner gerne streitenden Ehefrau und deren pubertierender Tochter. Der Konflikt eskalierte zunehmend und für den Beschwerdeführer unbeeinflussbar und erreichte schließlich einen extremen Grad, bei dem der Beschwerdeführer schließlich in Auseinandersetzungen mit beiden und zwischen deren Fronten geriet. Mangels gehobener bzw. gepflegter Streitkultur schrien sich alle Beteiligte unüberlegt allerlei Verbalinjurien zu, in dem Versuch, den anderen ja verbal zu verletzen. Im Höhepunkt dieses Streits verließen die Ehefrau und die pubertierende Tochter des Beschwerdeführers das gemeinsame Haus und trafen vor der Tür auf den unmittelbar nebenan wohnenden Nachbarn, der ihnen Einlass gewährte. Immer noch in Rage schilderten die beiden dem Nachbarn die Situation, woraufhin dieser die Idee hatte, die Polizei zu kontaktieren, was er dann auch tat.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Beschwerde wegen Waffenverbot...
rechtskräftige Verurteilung wegen Beleidigung
Mehrere Waffen aus dem Ausland nach Östereich verbracht ohne Einfuhrerlaubnis
Mehrere Waffen nicht versperrt
Mehrere Waffen nicht ins ZWR gemeldet
aber naja:
"...Der Beschwerdeführer besitzt auch einen Ausländerjagdschein und ist Pächter von zwei Jagdrevieren und Mitglied im Jagdbeirat.
..."
alles gut offenbar
Re: Beschwerde wegen Waffenverbot...
Net bös sein aber Beleidigung hat - wie schon in der Urteilsbegründung dargelegt - nichts mit Verlässlichkeit zu tun
Und die nicht versperrten Waffen lagen durchaus am gerade durchgeführten Einbau des Waffenschranks. Da gibt es wohl sogar einen polizeilichen Fotobeweis.
Die Einfuhr und die Nichtmeldung der Waffen sind natürlich was anderes aber eben auch keine Begründung für ein Waffenverbot. Das ist nämlich ganz was anderes als ein etwaiger Entzug eines Waffenpasses/WBK
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Re: Beschwerde wegen Waffenverbot...
Normal führt eine beanstandete, nicht regelkonforme Verwahrung, zu einer schriftlichen Aufforderung, den korrekten Zustand herzustellen, und einer Nachkontrolle. Ist die wieder negativ, folgt ein Entzugsverfahren der Urkunden. Und das ist etwas völlig anderes,
als ein Waffenverbot, da der Betroffene eine Frist gesetzt bekommt, innerhalb derer er seine Waffen an einen anderen dazu berechtigten zu übergeben hat. Sprich, er kann sie selbst verkaufen oder sonst wem auf der WBK parken.
Es mag hier im Einzelfall anders gelaufen sein, weswegen wir ja einen Instanzenzug haben.
als ein Waffenverbot, da der Betroffene eine Frist gesetzt bekommt, innerhalb derer er seine Waffen an einen anderen dazu berechtigten zu übergeben hat. Sprich, er kann sie selbst verkaufen oder sonst wem auf der WBK parken.
Es mag hier im Einzelfall anders gelaufen sein, weswegen wir ja einen Instanzenzug haben.
Re: Beschwerde wegen Waffenverbot...
Promo hat geschrieben: ↑Mi 24. Jul 2024, 16:50Danke, konnte gerade gut lachen als ich das darin gelesen habe:Es handelt sich hierbei lediglich um einen Familienstreit zwischen dem Beschwerdeführer, seiner gerne streitenden Ehefrau und deren pubertierender Tochter. Der Konflikt eskalierte zunehmend und für den Beschwerdeführer unbeeinflussbar und erreichte schließlich einen extremen Grad, bei dem der Beschwerdeführer schließlich in Auseinandersetzungen mit beiden und zwischen deren Fronten geriet. Mangels gehobener bzw. gepflegter Streitkultur schrien sich alle Beteiligte unüberlegt allerlei Verbalinjurien zu, in dem Versuch, den anderen ja verbal zu verletzen. Im Höhepunkt dieses Streits verließen die Ehefrau und die pubertierende Tochter des Beschwerdeführers das gemeinsame Haus und trafen vor der Tür auf den unmittelbar nebenan wohnenden Nachbarn, der ihnen Einlass gewährte. Immer noch in Rage schilderten die beiden dem Nachbarn die Situation, woraufhin dieser die Idee hatte, die Polizei zu kontaktieren, was er dann auch tat.

"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"