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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Supporter 20x138mmB
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Bitte jetz mal runter vom Panikmodus!
Fassen wir zusammen:
1) Wir (das Gros der hier mitschreibenden User) sehen zukünftig den Verkauf einer kompletten Waffe (Verschluss inkl Griffstück) als verboten an, da diese nun auch einen B Platz benötigen wird.
2) Der Verkauf eines reinen Verschlusses, sollte auch zukünftig im Sinne eines WS möglich sein.
3) Der Besitz von Griffstücken WAR UND IST UNVERSTÄNDERT ERLAUBT! Sollte ein solches auf ein WS passen, so darf dies nur an einem Schießstand zusammengesetzt werden.
4) Es gibt KEINE GESETZESÄNDERUNG betreffend PKT 3), welches es plötzlich notwendig werden ließe, seine im Besitz befindlichen Griffstücke zu registrieren, abzugeben oder gar zu vernichten. Immerhin stellen diese Griffstücke/ Lower ja auch Wertgegenstände dar, welche oftmals auch einen speziellen Sinn erfüllen- eigenes Griffstück zb für IPSC, eines für Präzision,...
Also mal ruhig Blut und nicht gleich in Hirnlose Panik verfallen.
Außerdem wie schon oftmals zu vor erwähnt: IN ÖSTERREICH DARFST DU DURCH GESETZESÄNDERUNGEN NICHT RÜCKWIRKEND BESTRAFT WERDEN!
Fassen wir zusammen:
1) Wir (das Gros der hier mitschreibenden User) sehen zukünftig den Verkauf einer kompletten Waffe (Verschluss inkl Griffstück) als verboten an, da diese nun auch einen B Platz benötigen wird.
2) Der Verkauf eines reinen Verschlusses, sollte auch zukünftig im Sinne eines WS möglich sein.
3) Der Besitz von Griffstücken WAR UND IST UNVERSTÄNDERT ERLAUBT! Sollte ein solches auf ein WS passen, so darf dies nur an einem Schießstand zusammengesetzt werden.
4) Es gibt KEINE GESETZESÄNDERUNG betreffend PKT 3), welches es plötzlich notwendig werden ließe, seine im Besitz befindlichen Griffstücke zu registrieren, abzugeben oder gar zu vernichten. Immerhin stellen diese Griffstücke/ Lower ja auch Wertgegenstände dar, welche oftmals auch einen speziellen Sinn erfüllen- eigenes Griffstück zb für IPSC, eines für Präzision,...
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From My Cold, Dead Hands
- Flying Dog
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- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Danke, guter Mann! 

Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
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- Wilhelmshoehe
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Hat eh nur ein paar Jahre gedauert bis wir bei dem Thema gleicher Meinung sind.twin2000 hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 11:59jeder der noch seine sieben sinne beinand hat teil - seit anfang august oder spätestens jetzt nach der neuen rechtsansicht - diese ansicht. und nur wirklich echte vollhonks wuerden jetzt noch welche so verkaufen
jedes wechselsystem kann eine ganze eigenen waffe bilden

- Wilhelmshoehe
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Mutig, unterschreibst deine Aussage mit Haftungsübernahme und Schadenersatzpflicht?
Es gibt keine Gesetzesänderung, weil es in der Konstellation immer illegal war… der letzte Satz ist eine Begründung für einen Erweiterungsantrag und nicht für erfolgten Rechtsbruch vor dem Richter…Lexman1 hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 13:064) Es gibt KEINE GESETZESÄNDERUNG betreffend PKT 3), welches es plötzlich notwendig werden ließe, seine im Besitz befindlichen Griffstücke zu registrieren, abzugeben oder gar zu vernichten. Immerhin stellen diese Griffstücke/ Lower ja auch Wertgegenstände dar, welche oftmals auch einen speziellen Sinn erfüllen- eigenes Griffstück zb für IPSC, eines für Präzision,...
Richtig, nur blöd wenn‘s keine braucht, weil’s immer illegal war (siehe oben). Doppelt ungut, weil illegaler Besitz ein Dauerdelikt ist und gerichtlich strafbar ist er auch noch….
Nutzt die goldene Brücke (siehe IWOe Aussendung) bzw. schaut‘s, dass ihr schnellstmöglich neue Plätze schafft/bekommt und repariert die Meldesituation.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und auf Wiedersehen.
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- Supporter 20x138mmB
- Beiträge: 2245
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- Wohnort: Früher WY nun Tulln
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
1) Die Griffstückthematik gibt es schon seid X Jahren... der Besitz ist erlaubt und war/ ist es bis dato. Punkt. Wenn du nun ein Glock WS hast und zb ein zweites Griffstück welches ein spezielles Stippling drauf hat, damit du es beim IPSC besser halten kannst, bist du weder illegal noch im verbotenen Bereich unterwegs! Du darfst nur zu keinem Zeitpunkt mehr zusammengebaute Waffen haben, als auf deiner WBK erfasst sind! Doch auch dieses Thema wurde schon x mal durchgekaut.
2) Nein, es war nicht illegal mehrere Griffstücke für zb. verschiedene Einsatzzwecke zu haben.
3) Siehe Pkt 1 und 2.
Doch es ist alles müßig, was wir hier diskutieren. Es gibt und gab schon immer verschiedene Sichtweisen bei diesem Thema. Solange es keine Gesetzesänderung gibt, ändert sich für mich hier auch nichts.
2) Nein, es war nicht illegal mehrere Griffstücke für zb. verschiedene Einsatzzwecke zu haben.
3) Siehe Pkt 1 und 2.
Doch es ist alles müßig, was wir hier diskutieren. Es gibt und gab schon immer verschiedene Sichtweisen bei diesem Thema. Solange es keine Gesetzesänderung gibt, ändert sich für mich hier auch nichts.
From My Cold, Dead Hands
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Absolut richtig!Lexman1 hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 15:031) Die Griffstückthematik gibt es schon seid X Jahren... der Besitz ist erlaubt und war/ ist es bis dato. Punkt. Wenn du nun ein Glock WS hast und zb ein zweites Griffstück welches ein spezielles Stippling drauf hat, damit du es beim IPSC besser halten kannst, bist du weder illegal noch im verbotenen Bereich unterwegs! Du darfst nur zu keinem Zeitpunkt mehr zusammengebaute Waffen haben, als auf deiner WBK erfasst sind! Doch auch dieses Thema wurde schon x mal durchgekaut.
2) Nein, es war nicht illegal mehrere Griffstücke für zb. verschiedene Einsatzzwecke zu haben.
3) Siehe Pkt 1 und 2.
Doch es ist alles müßig, was wir hier diskutieren. Es gibt und gab schon immer verschiedene Sichtweisen bei diesem Thema. Solange es keine Gesetzesänderung gibt, ändert sich für mich hier auch nichts.

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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- combatmiles
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Solange kein Gesetz geändert wurde, gilt für mich alles wie bisher...
Eine "Rechtsmeinung" eines Ministeriums zählt für mich wenns drauf ankommt wenig...
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suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Mich würde extrem interessieren wieviele dem Ratschlag des Verband folgen mit der Goldenen Brücke. Eine Umfrageoption gibts im Forum aber leider nicht oder? Die Situation mit den Wechselsystemen müsste nämlich sehr viele betreffen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
1) Bitte den Beitrag von Mag. Rippel nochmal lesen. Auf die Frage was nun Waffenbesitzer machen sollen, die „geteilte Waffen“ (gemeint Verschluß und Griffstück) besitzen und lediglich beispielsweise den Verschluß registriert haben, kann er zum derzeitigen Zeitpunkt keine allgemeingültige und auch nur halbwegs befriedigende Antwort geben.
2) Obwohl die Situation seit vielen Jahren im Wesentlichen unverändert ist (WS + passende Griffstücke gabe es auch schon vor 2019, das WS musste halt zu einer Basiswaffe passen), wurde soweit mir bekannt in all den Jahren noch kein einziges Verfahren gegen einen WBK-Besitzer wegen solch einer Platzüberschreitung geführt.
3) die gekürzte Fassung des Urteils aus Eisenstadt ist nicht klar verständlich - wir wissen also nicht einmal mit Sicherheit ob der Händler wegen einer zerlegten oder zusammengebauten Waffe verurteilt wurde.
4) die aktuelle Rechtsansicht des BMI geht nur auf die Händler ein, nicht auf die WBK Besitzer
Es gibt also weder ein Urteil noch eine Rechtsansicht des BMI dass den WBK Besitzer direkt in Bedrängnis bringt. Aktuell gilt es also die Füße still zu halten und zu warten was da noch kommt.
Wenn sich die Judikatur oder die BMI Rechtsmeinung im Bezug auf die WBK Besitzer ändert, kann man immer noch über "goldene Brücken" oder sonstige Exit-Szenarien nachdenken.
2) Obwohl die Situation seit vielen Jahren im Wesentlichen unverändert ist (WS + passende Griffstücke gabe es auch schon vor 2019, das WS musste halt zu einer Basiswaffe passen), wurde soweit mir bekannt in all den Jahren noch kein einziges Verfahren gegen einen WBK-Besitzer wegen solch einer Platzüberschreitung geführt.
3) die gekürzte Fassung des Urteils aus Eisenstadt ist nicht klar verständlich - wir wissen also nicht einmal mit Sicherheit ob der Händler wegen einer zerlegten oder zusammengebauten Waffe verurteilt wurde.
4) die aktuelle Rechtsansicht des BMI geht nur auf die Händler ein, nicht auf die WBK Besitzer
Es gibt also weder ein Urteil noch eine Rechtsansicht des BMI dass den WBK Besitzer direkt in Bedrängnis bringt. Aktuell gilt es also die Füße still zu halten und zu warten was da noch kommt.
Wenn sich die Judikatur oder die BMI Rechtsmeinung im Bezug auf die WBK Besitzer ändert, kann man immer noch über "goldene Brücken" oder sonstige Exit-Szenarien nachdenken.
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- .357 Magnum
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verstehe was du meinst. Die Frage ist nur ob zu so einem Zeitpunkt wo eventuell Verfahren für die Besitzer eintrudeln sollten noch Zeit ist für einen Exit. Möglich ist der nämlich nur bevor eine etwaige Behörde von einem Verschulden erfahren hat.
Wäre auch interessant wieviele jetzt von einer Mitgliedschaft/Rechtsschutz beim Verband gebrauch machen
Im Prinzip ist es für mich trotzdem bullshit. Der Gesetzgeber erstellt 2019 ein Gesetz bei dem von anfang an jeden in der Materie klar war das es eine "Grauzone", ein "Schlupfloch" oder wie auch immer hat, welches so sicher nicht beabsichtigt war. Dann bestätigt das sogar noch das Bundesministerium für Inneres 2023 und legt 2024 eine 180 Grad Wende hin. Und treffen tut es potentiell Händler und/oder Kunden für den offensichtlichen Fehler der Legislative. So stell ich mir einen Rechtsstaat nicht unbedingt vor.
Wäre auch interessant wieviele jetzt von einer Mitgliedschaft/Rechtsschutz beim Verband gebrauch machen

Im Prinzip ist es für mich trotzdem bullshit. Der Gesetzgeber erstellt 2019 ein Gesetz bei dem von anfang an jeden in der Materie klar war das es eine "Grauzone", ein "Schlupfloch" oder wie auch immer hat, welches so sicher nicht beabsichtigt war. Dann bestätigt das sogar noch das Bundesministerium für Inneres 2023 und legt 2024 eine 180 Grad Wende hin. Und treffen tut es potentiell Händler und/oder Kunden für den offensichtlichen Fehler der Legislative. So stell ich mir einen Rechtsstaat nicht unbedingt vor.
- combatmiles
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Oder er nützt das als Marketinggag....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Was denn für Verfahren? Es gibt kein Gesetz, nach dem ich Lower oder Griffstücke nicht besitzen dürfte, also kann es auch kein Verfahren geben. Und selbst wenn - wie sollte eine Behörde erfahren, dass ich sowas besitze? Sie kriegt von meinem Griffstück- oder Lower-Erwerb genau so viel mit wie vom Dosenbiererweb beim Hofer, nämlich nichts.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 15:56Verstehe was du meinst. Die Frage ist nur ob zu so einem Zeitpunkt wo eventuell Verfahren für die Besitzer eintrudeln sollten noch Zeit ist für einen Exit. Möglich ist der nämlich nur bevor eine etwaige Behörde von einem Verschulden erfahren hat.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
jetzt hab ich auch dieses ieh weh öööh mail gelesen und möchte mich bei denen echt mal bedanken. bravo super gemacht. aber im ernst jetzt: blöder gehts ja wirklich nicht. es hat sich in diesem fall echt bewahrheitet, dass man auf eine depperte frage eine depperte antwort bekommt. in diesem fall eine saudepperte. es gab doch bereits eine stellungnahme des bmi aus dem jahr 2023. und es gibt ein gesetz. danke iieeehh wääähhh öööhhhh noch einmal. und zum hinweis, man möge sich doch seiner legal und rechtens erworbener zubehörteile entledigen und diese den behörden jetzt einfach mal so übergeben macht mich ch fassungslos.
scheinbar hat man beim iieeehh wäääh öööh das sinnerfassende lesen verlernt. also das schreiben des bmi haben‘s dort nicht verstanden. das urteil des lg eisenstadt haben‘s nicht verstanden. und das waffengesetz scheinbar auch nicht. und für alles weitere fehlt mir jetzt der text.
scheinbar hat man beim iieeehh wäääh öööh das sinnerfassende lesen verlernt. also das schreiben des bmi haben‘s dort nicht verstanden. das urteil des lg eisenstadt haben‘s nicht verstanden. und das waffengesetz scheinbar auch nicht. und für alles weitere fehlt mir jetzt der text.

Zuletzt geändert von norbert_1975 am Fr 23. Aug 2024, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Dachte mir auch: Wieso fragt der nach wg. eines lokalen Urteils in einem konkreten, offenbar recht klaren Fall? Ist doch klar, dass im Wahljahr keine Antwort kommt, die auch nur irgendwie in Richtung Liberalisierung geht.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Bitte - die Interessensgemeinschaft hat nur darum gebeten, das Schreiben das vorher an alles LPDs ging auch ihr zu schicken.
Das geht recht klar aus dem Schreiben so wie aus den GZ (2024-0.584.245 das Schreiben an die LPDs, 2024-0.601.244 das Schreiben an die Interessensgemeinschaft) hervor.
Also nicht die Interessensgemeinschaft hat diese Frage gestellt, sonder jmd anders (ev. ein LPD, aber wer weiß das schon so genau)...
Das geht recht klar aus dem Schreiben so wie aus den GZ (2024-0.584.245 das Schreiben an die LPDs, 2024-0.601.244 das Schreiben an die Interessensgemeinschaft) hervor.
Also nicht die Interessensgemeinschaft hat diese Frage gestellt, sonder jmd anders (ev. ein LPD, aber wer weiß das schon so genau)...