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Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Momentan sehe ich es so (wie es im Gesetz steht) ich habe zB eine Genehmigung §17 Abs1 Z7, detto Z8,Z9,Z10.
Ich kann mir jedes Hi Cap in unbeschränkter Stückzahl kaufen auch wenn ich gar keine passende Waffe dafür habe nur im ZWR wird es eingetragen.
Kann das in Zukunft in Frage gestellt werden wie bei den WS?
LG Wolfgang
Ich kann mir jedes Hi Cap in unbeschränkter Stückzahl kaufen auch wenn ich gar keine passende Waffe dafür habe nur im ZWR wird es eingetragen.
Kann das in Zukunft in Frage gestellt werden wie bei den WS?
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
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Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Das WS Problem ist vorrangig eines der Händler den da wurde jemand verurteilt.
Das allgemeine Magazin ZWR erfassen ist immer nur ein Problem des Privaten, nicht des Händlers. Du zeigt §17 vor und der registriert. Ob du es "wirklich" haben darfst steht auf einem anderen Blatt. Es gibt ja auch primär aus dem Altbestand die Magazin ohne Waffe Plätze.
Mit den Magazinen wird es irgendwann ein Thema wenn die Kontrollen strenger gehandhabt (heutzutage kaum gemacht) und Themen wie Verlust etc die Verlässlichkeit in Gefahr bringen.
Aber der Markt der "Ersatzteilverwerter"(wobei hier eher private) die gerne zerlegte hicaps ja nur als Plastikhülse , Feder und co verteilen. Wenn das gewerblich jemand im großen Stil macht wäre ein Urteil wohl recht schnell da.
Das eigentliche Dilemma mit dem ganzen ist:
Das kompliert ist
Umständlich
Viele aussschließt
Der Marktpreis fällt
Folgen daraus ebenso schwerwiegend sein können wenn es um Nutzung (zuerst kein Bewerb dann bald keine Nutzung auf Stand XY mehr) oder Verwahrung geht (Update Klassen, Trennung, Transport)
Das allgemeine Magazin ZWR erfassen ist immer nur ein Problem des Privaten, nicht des Händlers. Du zeigt §17 vor und der registriert. Ob du es "wirklich" haben darfst steht auf einem anderen Blatt. Es gibt ja auch primär aus dem Altbestand die Magazin ohne Waffe Plätze.
Mit den Magazinen wird es irgendwann ein Thema wenn die Kontrollen strenger gehandhabt (heutzutage kaum gemacht) und Themen wie Verlust etc die Verlässlichkeit in Gefahr bringen.
Aber der Markt der "Ersatzteilverwerter"(wobei hier eher private) die gerne zerlegte hicaps ja nur als Plastikhülse , Feder und co verteilen. Wenn das gewerblich jemand im großen Stil macht wäre ein Urteil wohl recht schnell da.
Das eigentliche Dilemma mit dem ganzen ist:
Das kompliert ist
Umständlich
Viele aussschließt
Der Marktpreis fällt
Folgen daraus ebenso schwerwiegend sein können wenn es um Nutzung (zuerst kein Bewerb dann bald keine Nutzung auf Stand XY mehr) oder Verwahrung geht (Update Klassen, Trennung, Transport)
Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Keine Panik .....vor den Wahlen wird sicher nix passieren, die haben andere Probleme im Moment ....
Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Das stimmt so nicht. bei Z9 und Z10 hast eine Anzahl auf der WBK stehen, daher ist es auch beschränkt.Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 24. Aug 2024, 17:24Momentan sehe ich es so (wie es im Gesetz steht) ich habe zB eine Genehmigung §17 Abs1 Z7, detto Z8,Z9,Z10.
Ich kann mir jedes Hi Cap in unbeschränkter Stückzahl kaufen auch wenn ich gar keine passende Waffe dafür habe nur im ZWR wird es eingetragen.
Daher stimmt Deine Aussage bei Z7 und Z8, wo auf der WBK 1 steht.
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- Beiträge: 306
- Registriert: Do 10. Jun 2010, 13:45
Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Das bringt mich zu meiner Frage, ich besitze derzeit eine größere Anzahl an registrierten großen Magazinen, auch welche, für die ich noch keine Waffe besitze. Überlege aber mir jetzt eine neue Kat. B Langwaffe, die vielleicht andere verwenden würde, zuzulegen.
Kann ich beim Händler neue Magazine gegen meine alten tauschen?
Kann ich beim Händler neue Magazine gegen meine alten tauschen?
Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Jetzt stehe ich auf der Leitung!bino71 hat geschrieben: ↑Sa 24. Aug 2024, 18:49Das stimmt so nicht. bei Z9 und Z10 hast eine Anzahl auf der WBK stehen, daher ist es auch beschränkt.Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 24. Aug 2024, 17:24Momentan sehe ich es so (wie es im Gesetz steht) ich habe zB eine Genehmigung §17 Abs1 Z7, detto Z8,Z9,Z10.
Ich kann mir jedes Hi Cap in unbeschränkter Stückzahl kaufen auch wenn ich gar keine passende Waffe dafür habe nur im ZWR wird es eingetragen.
Daher stimmt Deine Aussage bei Z7 und Z8, wo auf der WBK 1 steht.
Z7 und Z8 sind doch alle Hi Caps für LW und KW also kann ich doch so viele kaufen wie ich will-oder nicht?
Müssen die zu meinen eingetragenen A Waffen passen? Was wenn ich die verkauft habe? Und eine andere jetzt einen A Platz besetzt.
Warum habe ich überhaupt Z9 und Z10, sind die nicht durch 7 und 8 überflüssig?
Habe ich zu korrekt gemeldet? Alle HC wozu keine Waffe existiert wurden eben so gemeldet.
LG Wolfgang
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Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Z7 und Z8 berechtigen dich, in die entsprechende Waffe auf dem Platz Magazine oberhalb der gesetzlichen Kapazitätsgrenze außerhalb behördlich genehmigter Schießstände einzusetzen sowie Magazine für diese Waffe zu besitzen und in unbegrenzter Zahl zu erwerben.Trijikon hat geschrieben: ↑So 25. Aug 2024, 13:01Jetzt stehe ich auf der Leitung!
Z7 und Z8 sind doch alle Hi Caps für LW und KW also kann ich doch so viele kaufen wie ich will-oder nicht?
Müssen die zu meinen eingetragenen A Waffen passen? Was wenn ich die verkauft habe? Und eine andere jetzt einen A Platz besetzt.
Warum habe ich überhaupt Z9 und Z10, sind die nicht durch 7 und 8 überflüssig?
Habe ich zu korrekt gemeldet? Alle HC wozu keine Waffe existiert wurden eben so gemeldet.
LG Wolfgang
Z9 und Z10 berechtigen dich, entsprechende Magazine in der Zahl laut WBK zu erwerben und zu besitzen.
Die Vorgehensweise der Behörden bei Verkauf und Neuerwerb einer Z7 oder Z8 Waffe ist sehr unterschiedlich. Ich kann dir sagen wie es die LPD Tirol vor einigen Jahren bei mir gemacht hat: Für die ehemaligen Z8 Magazine haben ich entsprechend mehr Z10 Plätze bekommen.
Frag mal bei deiner Behörde nach, was sie von deiner Meinung halten, auf Z7 und Z8 Magazine für beliebige Waffen erwerben zu dürfen. Wenn sie dir zustimmen, herzlichen Glückwusch. Das halte ich jedoch für eher unwahrscheinlich.
Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Magazine kaufen für Z7 und Z8 für die Waffe(n) passend die du hast.
Für mich ist das eigentlich klar, dass wenn ich im ZWR als 17/1/8 das Sig 516 und die Arsenal eingetragen habe dann auch nur für diese Magazine kaufen werde.
Ein Waffenplatz Z7 oder Z8 Platz wird bei uns auch nur frei wenn du verkaufst! Die auf 7 und 8 registrierten Magazine bleiben aber in der Kategorie und werden nicht auf 9 oder 10 umgetragen.
für die Magazine in der Z9 und 10 kannst du natürlich dann andere kaufen in der jeweiligen Kategorie bis zu der Anzahl die auf der WBK eingetragen ist.
Warum ich das weiß? Handhabt meine Behörde so. Habe deshalb zähneknirschend zwei Z8 verkaufen müssen damit ich die die A Plätze frei hatte. Ob das andere Behörden auch so handhaben - kA.
Für mich ist das eigentlich klar, dass wenn ich im ZWR als 17/1/8 das Sig 516 und die Arsenal eingetragen habe dann auch nur für diese Magazine kaufen werde.
Ein Waffenplatz Z7 oder Z8 Platz wird bei uns auch nur frei wenn du verkaufst! Die auf 7 und 8 registrierten Magazine bleiben aber in der Kategorie und werden nicht auf 9 oder 10 umgetragen.
für die Magazine in der Z9 und 10 kannst du natürlich dann andere kaufen in der jeweiligen Kategorie bis zu der Anzahl die auf der WBK eingetragen ist.
Warum ich das weiß? Handhabt meine Behörde so. Habe deshalb zähneknirschend zwei Z8 verkaufen müssen damit ich die die A Plätze frei hatte. Ob das andere Behörden auch so handhaben - kA.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Wie kommst du auf die idee dass du dir auf /7 bzw /8 beliebige magazine unterschiedlicher Bauart kaufen darfst wenn du keine passende kat A waffe dazu hast?Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 24. Aug 2024, 17:24Momentan sehe ich es so (wie es im Gesetz steht) ich habe zB eine Genehmigung §17 Abs1 Z7, detto Z8,Z9,Z10.
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LG Wolfgang
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Wird in Wien auch so gehandhabt.Incite hat geschrieben: ↑So 25. Aug 2024, 13:24Magazine kaufen für Z7 und Z8 für die Waffe(n) passend die du hast.
Für mich ist das eigentlich klar, dass wenn ich im ZWR als 17/1/8 das Sig 516 und die Arsenal eingetragen habe dann auch nur für diese Magazine kaufen werde.
Ein Waffenplatz Z7 oder Z8 Platz wird bei uns auch nur frei wenn du verkaufst! Die auf 7 und 8 registrierten Magazine bleiben aber in der Kategorie und werden nicht auf 9 oder 10 umgetragen.
für die Magazine in der Z9 und 10 kannst du natürlich dann andere kaufen in der jeweiligen Kategorie bis zu der Anzahl die auf der WBK eingetragen ist.
Warum ich das weiß? Handhabt meine Behörde so. Habe deshalb zähneknirschend zwei Z8 verkaufen müssen damit ich die die A Plätze frei hatte. Ob das andere Behörden auch so handhaben - kA.
Mein AUG ist schon Monate verkauft, die Magazine dazu sind im ZWR geblieben. Auf dem freien A Platz liegen jetzt nur noch die AUG Magazine und keine Waffe mehr.
Z9+Z10 Magazinplätze blieben unverändert mit der genehmigten Stückzahl.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
hab ich extrem schlecht ausgedrückt!gewo hat geschrieben: ↑So 25. Aug 2024, 13:42Wie kommst du auf die idee dass du dir auf /7 bzw /8 beliebige magazine unterschiedlicher Bauart kaufen darfst wenn du keine passende kat A waffe dazu hast?Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 24. Aug 2024, 17:24Momentan sehe ich es so (wie es im Gesetz steht) ich habe zB eine Genehmigung §17 Abs1 Z7, detto Z8,Z9,Z10.
Ich kann mir jedes Hi Cap in unbeschränkter Stückzahl kaufen auch wenn ich gar keine passende Waffe dafür habe nur im ZWR wird es eingetragen.
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LG Wolfgang
Beispiel ich verkaufe die Glock nachdem ich 20 Mags dafür gekauft habe. Die darf ich docjh behalten-oder nicht?
Dann kauf ich mir eine HK auf dem Aplatz mit 20 Mags-welche ich nach dem Verkauf behalten kann.
Dann kommt eine Cz usw, usf.
Am Ende habe ich alle möglichen Hi Caps
Vice versa bei den LW
Ich werd es sicher nicht machen denn ich hab 1. zu wenig Zeit um die zu brauchen, 2 eigentlich Revolver viel lieber, 3.für einige 100 Magazine zuwenig Platz in den Tresoren vor allem wenn die Verwahrung verschärft wird.
Und last but`nt least will ich meinen extrem netten SB nicht verärgern.
War eigentlich nur ein blödes mögliches Szenario.
LG Wolfgang
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Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Wie du richtig schreibst, ist es derzeit bei allen Waffenbehörde die ich kenne üblich, dass Magazine welche Übrig bleiben, weil die entsprechende par 17 / 1 / 7 oder / 8 Waffe verkauft worden ist weiter besessen werden dürfen.
Und das auch dann, wenn keine oder eine Paragraph 17 / 1 / 7 oder / 8 Waffe mit anderer Magazinnorm auf diesen Platz gelegt wird.
Steht soweit, ich weiß entweder im Runderlass oder in der Richtrichtlinien Verordnung.
Beides ist nicht im Gesetzesrang. Das bedeutet, sollte irgendein Gericht das mal anders sehen dann ist es eben anders.
Wer Wert darauf liegt diese Magazine sicher behalten zu dürfen sollte bei solchen Gelegenheiten bei seiner Waffenbehörde, anfragen, ob diese Magazine nicht der Ordnung halber eigentlich auf 17 / 9 oder / 10 in der anzahl aufgebucht werden sollten. Kostet zwar wieder eine Neuausstellung der WBK zu circa 180 € bringt aber rechsSicherheit.
Und das auch dann, wenn keine oder eine Paragraph 17 / 1 / 7 oder / 8 Waffe mit anderer Magazinnorm auf diesen Platz gelegt wird.
Steht soweit, ich weiß entweder im Runderlass oder in der Richtrichtlinien Verordnung.
Beides ist nicht im Gesetzesrang. Das bedeutet, sollte irgendein Gericht das mal anders sehen dann ist es eben anders.
Wer Wert darauf liegt diese Magazine sicher behalten zu dürfen sollte bei solchen Gelegenheiten bei seiner Waffenbehörde, anfragen, ob diese Magazine nicht der Ordnung halber eigentlich auf 17 / 9 oder / 10 in der anzahl aufgebucht werden sollten. Kostet zwar wieder eine Neuausstellung der WBK zu circa 180 € bringt aber rechsSicherheit.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Probleme bei Hi Caps wie bei WS möglich?
Das müssen einem die Magazine erstmal wert sein. (Art/Anzahl)
Um dem zu entgehen haben ja bewusst Leute damals nicht die Waffe auf A sondern nur die Magazine auf sogenannte Magazinplätze gegeben. Nutzung Schießtädtenprivileg.
Vor allem weil viele Mags easy verfügbar für Waffen die es vor 2019 ohne Ausnahembewilligung nicht gab.
Gerade bei Sammlermagazinen durchaus ein Thema. Wer ein 08er Trommelmagazin hat will vielleicht nicht alle 08er Pistolen auf A haben weil für homedefense kommt eh maximal eine in Frage ...
Für 180 Euro gabs damals noch gefühlt locker 60 G3 Mags (entsprechend Plätze)
Um dem zu entgehen haben ja bewusst Leute damals nicht die Waffe auf A sondern nur die Magazine auf sogenannte Magazinplätze gegeben. Nutzung Schießtädtenprivileg.
Vor allem weil viele Mags easy verfügbar für Waffen die es vor 2019 ohne Ausnahembewilligung nicht gab.
Gerade bei Sammlermagazinen durchaus ein Thema. Wer ein 08er Trommelmagazin hat will vielleicht nicht alle 08er Pistolen auf A haben weil für homedefense kommt eh maximal eine in Frage ...
Für 180 Euro gabs damals noch gefühlt locker 60 G3 Mags (entsprechend Plätze)