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Verwahrung in Wohnmobilen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Bei Bewerben im Ausland kommt's wohl eher auf die lokalen Gesetze an als auf die LPD Wien. Ich würd am ehesten bei offiziellen Stellen im entsprechenden Land nachfragen wie's ausschaut zwecks Womo.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Hab ich zuerst instinktiv auch schreiben wollen als ich gelesen habe „EU-Raum“.
Aber auf den zweiten Blick …. Bist sicher?
Du meldest dann in AT den Verlust der Schusswaffen mit der polizeilichen Verlustbestätigung der ausländischen Behörde, da steht drin „aus dem geparkten Fahrzeug entwendet“….
Ich glaub ich möcht nicht in die situation geraten
doubleaction OG, Wien
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Eben.
Wenn ich sowas mache dann reise ich an, bin im oder am WoMo. Beim Bewerb selber hab ich die Waffe immer dabei.
Nach dem Bewerb wird die Waffe im WoMo verstaut.
Andere schützen verstauen die dann halt im Auto.
Die Matches die wir schießen finden am arsch der Welt statt, sind ausnahmslos auf geschlossenem Privat-Gelände. Da kann das Equipment schon mal eine Stunde im Wagen bleiben.
Und dann transportiere ich die Waffe wieder nach Hause, im WoMo.
Wenn ich sowas mache dann reise ich an, bin im oder am WoMo. Beim Bewerb selber hab ich die Waffe immer dabei.
Nach dem Bewerb wird die Waffe im WoMo verstaut.
Andere schützen verstauen die dann halt im Auto.
Die Matches die wir schießen finden am arsch der Welt statt, sind ausnahmslos auf geschlossenem Privat-Gelände. Da kann das Equipment schon mal eine Stunde im Wagen bleiben.
Und dann transportiere ich die Waffe wieder nach Hause, im WoMo.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Mal abgesehen davon dass i generell keinen Verlust einer Waffe melden müssen will, kann einem das irgendwie angelastet werden wenn man sich im Ausland den hiesigen Gesetzen entsprechend verhalten hat, auch wenn diese ned unseren entsprechen? Dann müsste ja theoretisch jeder Deutsche der auf einen Bewerb zu uns kommt ein Quartier suchen wo's einen Tresor nach deutscher Vorgabe gibt.

Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Die Zuständigkeit des österreichischen WaffG endet an der Landesgrenze.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Verwahrung in Wohnmobilen
unbestritten
aber was ist das delikt welches zum entzug des waffendokuments fuehrt wenn die behoerde mitbekommt das du eine kat B im auto zurueckgelassen hast?
es heisst "unzuverlaessigkeit" (denn es gibt keinen konkreten straftatbestand, es das ja weder im gesetz noch in den verordnungen verboten ist).
wer "unzuverlaessig" ist, das entscheidet die behoerde.
"warum" jemand unzuverlaessig ist auch.
und hier ist die behoerde nicht an fixe regeln gebunden.
ich kann mir gut vorstellen dass auch ein zuruecklassen einer kat B waffe im ausland (wo das nicht verboten ist) - mit daraus resultierendem verlust - von der waffenbehoerde in AT als "unzuverlaessigkeit" gewertet werden koennte.
schlussendlich war dieses verhalten ausschlaggebend dafuer das die kanone weg ist
und wenn das ganze dann vor gericht endet ... da gilt sowieso die freie beweiswuerdigung
da bist eh in gottes hand
ich bin mir echt ned sicher was der VfGh da so entscheiden taete ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Naja, das ist jetzt schon ein bisschen schräg. Wenn es in anderen Ländern denn erlaubt ist, dann ist das nichts anderes, als wär bei uns ins Haus eingebrochen worden.
Man wird ja auch nicht bestraft werden können, wenn man bspw einen Schalldämpfer montiert, sofern der dort frei ist und man aber keine AT Jagdkarte hat.. wäre ja gelacht!
Man wird ja auch nicht bestraft werden können, wenn man bspw einen Schalldämpfer montiert, sofern der dort frei ist und man aber keine AT Jagdkarte hat.. wäre ja gelacht!
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
In dem Fall hast Du Recht, aber es gibt sehr wohl Dinge, die (zumindest für Österreicher) weltweit (!) verboten und strafbar sind, unabhängig von der Rechtslage am Tatort. Sind aber idR die größeren Kaliber, also Spionage, Hochverrat, Piraterie, Geldfälschung, Genitalverstümmelung, Menschenhandel, Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, sexueller Missbrauch von Unmündigen oder Jugendlichen, sowieso natürlich die ganzen Terror-Tatbestände ...
Trotzdem: wenn Dir im Ausland eine Waffe abhanden kommt, auch wenn sie nach den örtlichen Vorschriften korrekt aufbewahrt wurde, kann die inländische Behörde das natürlich zum Anlass nehmen, sich Gedanken über Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu machen.
Trotzdem: wenn Dir im Ausland eine Waffe abhanden kommt, auch wenn sie nach den örtlichen Vorschriften korrekt aufbewahrt wurde, kann die inländische Behörde das natürlich zum Anlass nehmen, sich Gedanken über Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu machen.
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Sofern keine Fahrlässigkeit im Spiel war, bezweifle ich das.
https://www.derstandard.at/story/123722 ... nparkplatz
Und sie können NICHTS dagegen tun.
https://www.derstandard.at/story/123722 ... nparkplatz
Und sie können NICHTS dagegen tun.
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- .223 Rem
- Beiträge: 239
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Ohne dass ich eine Aufbewahrung im WoMo für gut befinde: Selbst wenn anderswo eine Verurteilung stattfindet heißt das noch lange nicht, dass die heimischen Behörden davon Wind bekommt.
Meine BEVA hat zB. auch trotz waffenrechtlicher Verurteilung in einem Nachbarland hier ohne Probleme die WBK bekommen.
Meine BEVA hat zB. auch trotz waffenrechtlicher Verurteilung in einem Nachbarland hier ohne Probleme die WBK bekommen.
LG,
Andi
Andi
Re: Verwahrung in Wohnmobilen
???Grerdinger hat geschrieben: ↑Fr 13. Sep 2024, 07:44Ohne dass ich eine Aufbewahrung im WoMo für gut befinde: Selbst wenn anderswo eine Verurteilung stattfindet heißt das noch lange nicht, dass die heimischen Behörden davon Wind bekommt.
Leute, denkt doch mal nach.
Wenn die Waffe im Ausland abhanden kommt, dann muss nach der Rückkehr der Verlust dieser Waffe im Inland bekannt gegeben werden (Spätestens bei der nächsten Verwahrungüberprüfung fällt es ja sowieso auf, dass sie weg ist).
Und an diesem Punkt wird und muss sich die inländische Behörde sehr wohl dafür interessieren, unter welchen Rahmenbedingungen die Waffe verloren gegangen ist.
An der Stelle ist für mich durchaus vorstellbar, dass ein Zurücklassen der Waffe in einem Fahrzeug, was im Inland strikt verboten am Ort des Vorfalls im Ausland aber möglicherweise zulässig war, trotzdem zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen könnte.
doubleaction OG, Wien
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Klingt für mich noch immer nicht plausibel! Wenn ich einen legalen Grenzübertritt mit einer Waffe ins Ausland mache, dann akzeptiert die Behörde auch einen Übertritt des Rechtsgegenstands in die dortigen Rechtslage. Ist einfach so.
Bogenjagd ist in anderen Ländern auch erlaubt, und man wird deswegen hierzulande nicht belangt werden können, wenn ich es dort gemacht habe..
Aber klär mich auf!
Bogenjagd ist in anderen Ländern auch erlaubt, und man wird deswegen hierzulande nicht belangt werden können, wenn ich es dort gemacht habe..
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
IMHO hinkt dieser Vergleich... Du musst den Elch (oder was auch immer) ja nicht sicher und vor fremden Zugriff geschützt Lagerntitan hat geschrieben: ↑Fr 13. Sep 2024, 08:46Klingt für mich noch immer nicht plausibel! Wenn ich einen legalen Grenzübertritt mit einer Waffe ins Ausland mache, dann akzeptiert die Behörde auch einen Übertritt des Rechtsgegenstands in die dortigen Rechtslage. Ist einfach so.
Bogenjagd ist in anderen Ländern auch erlaubt, und man wird deswegen hierzulande nicht belangt werden können, wenn ich es dort gemacht habe..
Aber klär mich auf!

Und Fakt ist nun mal, man ist für die Waffe und deren sicheren Verwahrung Verantwortlich, und die Behörden haben ein berechtigtes Interesse am Verbleib der Waffe wenn es dir (angeblich) im Ausland gestohlen wird.
Man ist in den Augen der Behörden nur solang Verlässlich solange man seine Waffen sicher verwahrt.
my2cents
CZ Shadow 2 9mm
Glock G17 gen5 9mm
Chiappa 1892 Wildlands .357 Mag
GP R15 .223 Rem
Rossi R92 .357 Mag
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Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Wenn dir eine ausländische Behörde den Diebstahl bestätig (Diebstahlsanzeige) , was soll dann sein?
Ein Diebstahl im Ausland fällt unter die Zuständigkeit und das STGB des jeweiligen Landes. Somit ist auch für die Ermittlung des Täters die dortige Behörde zuständig.
Wenn du jedoch mit leeren Händen lediglich bei unserer Behörde nach Rückkehr ohne Waffe den Verlust anzeigst, werden sie dich berechtigterweise fragen, ob du deinen Pflichten nachgekommen bist.
Ein Diebstahl im Ausland fällt unter die Zuständigkeit und das STGB des jeweiligen Landes. Somit ist auch für die Ermittlung des Täters die dortige Behörde zuständig.
Wenn du jedoch mit leeren Händen lediglich bei unserer Behörde nach Rückkehr ohne Waffe den Verlust anzeigst, werden sie dich berechtigterweise fragen, ob du deinen Pflichten nachgekommen bist.
- Flying Dog
- .50 BMG
- Beiträge: 588
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Verwahrung in Wohnmobilen
Sehe ich auch so. Offenbar glauben hier einige, dass jedwedes nationale Recht so mirnichtsdirnichts auch international im Sinne eines möglichen Strafbestands im eigenen Land weiterhin seine Gültigkeit behält. Das ist definitiv nicht der Fall und betrifft nur konkrete und genau definierte Gesetze.
Insbesondere die Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der EU ist in dieser Hinsicht geregelt und dabei hat lokales Recht immer noch Vorrang. Das ist selbst in den USA ein Umstand auf den immer und immer wieder dringend hingewiesen wird.
Zum Thema: Ich denke die Verbringung von Feuerwaffen in einem fahrtüchtigen Kfz, ungeachet dessen Größe oder ob ein Mensch fähig ist darin zu hausen oder nicht, ist in Österreich mehr als deutlich gesetzlich geregelt. Privatgrund tut hier überhaupt nichts zur Sache, die Diskussion ist entsprechend redundant.
Hinsichtlich der Verbringung bei Besuchen von Sportevents im Ausland würde ich dringend empfehlen, bei den lokalen Behörden nachzufragen und sich das schriftlich geben zu lassen.
Ab wann eine Reise zum Aufenthalt wird, wird im Bedarfsfall zumeist wohl reine Auslegungssache sein. Ich würde mit dem Gewehr im Wohnmobil jedenfalls nicht ein paar Wochen Urlaub in Kroatien am Campingplatz machen. Hin und wieder retour, über Nacht, zu einem Bewerb... da kann die Sache schon wieder ganz anders aussehen.
Insbesondere die Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der EU ist in dieser Hinsicht geregelt und dabei hat lokales Recht immer noch Vorrang. Das ist selbst in den USA ein Umstand auf den immer und immer wieder dringend hingewiesen wird.
Zum Thema: Ich denke die Verbringung von Feuerwaffen in einem fahrtüchtigen Kfz, ungeachet dessen Größe oder ob ein Mensch fähig ist darin zu hausen oder nicht, ist in Österreich mehr als deutlich gesetzlich geregelt. Privatgrund tut hier überhaupt nichts zur Sache, die Diskussion ist entsprechend redundant.
Hinsichtlich der Verbringung bei Besuchen von Sportevents im Ausland würde ich dringend empfehlen, bei den lokalen Behörden nachzufragen und sich das schriftlich geben zu lassen.
Ab wann eine Reise zum Aufenthalt wird, wird im Bedarfsfall zumeist wohl reine Auslegungssache sein. Ich würde mit dem Gewehr im Wohnmobil jedenfalls nicht ein paar Wochen Urlaub in Kroatien am Campingplatz machen. Hin und wieder retour, über Nacht, zu einem Bewerb... da kann die Sache schon wieder ganz anders aussehen.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
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