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WBK Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WBK Erweiterung

Beitrag von vman » So 29. Sep 2024, 16:20

Hi!

Im Dezember sind auch meine 5 Jahre WBK geschafft. Würde im Jänner dann dieses Mail schreiben.
Was meint ihr? Passt das oder ist das su fordernd? :-)

Danke
Bernhard

Ich, NAME, geboren am xx.xx.19xx, wohnhaft in der xxxxx besitze eine WBK mit der Nummer XXXXX, ausgestellt am XXXXX (Waffenpaß Nr. XXX, ausgestellt am XXXXX), also seit mehr als fünf Jahren.

Auf diesem Waffendokument sind 3 Waffen der Kategorie B eingetragen. (Eine vor 1871). Diese Waffen sind derzeit in meinem Besitz.

Ich beantrage hiermit die Erweiterung meiner WBK um drei Stück auf insgesamt fünf Stück.

Zu meiner Rechtfertigung beziehe ich mich auf den § 23 WaffG, der im Absatz 2 b folgendes ausführt:
Absatz 2b: Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.

Die Voraussetzungen des Absatzes 2b erfülle ich zur Gänze und zwar:

– Seit der letzten Festsetzung der Anzahl sind mehr als fünf Jahre vergangen
– Ich habe keinerlei Übertretungen des Waffengesetzes begangen
– Für die sichere Verwahrung habe ich Vorsorge getroffen. Ich besitze zu diesem Zweck einen Waffenschrank der Marke Rottner

Ich übe den Schießsport aus und bin bei einem Schützenverein Mitglied.

Da ich somit alle Voraussetzungen für die Erweiterung erfülle, beantrage ich, mir die beantragte Erweiterung zu genehmigen und meine WBK entsprechend zu erweitern.

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SectionThree
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von SectionThree » So 29. Sep 2024, 17:24

Bist Du sicher, dass Du den aktuellen Gesetzestext gelesen hast? Weil für die Erweiterung von 2 auf 5 braucht es keine Begründung, da gibt es einen Rechtsanspruch:

(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Nur bei > 5 braucht es dann eine zusätzliche Begründung und Rechtfertigung.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von vman » So 29. Sep 2024, 17:28

Hi!

Danke Dir
Der Text ist im Grossen und Ganzen von der Verband. Dachte da kann man nichts falsch machen.

Du würdest also weitaus weniger Text schreiben?

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von SectionThree » So 29. Sep 2024, 18:06

Ich persönlich schon … Wie gesagt, von 2 auf 5 muss man (noch) kein Sportschütze sein, das bekommt seit der Novelle 2018 nach 5 Jahren jeder. Erst danach geht's los mit Ergebnislisten und Co., für 2 weitere Plätze alle 5 Jahre.

Ohne das im Detail recherchiert zu haben glaube ich, dass sich Dein Schreiben / Informationsstand auf die Rechtslage vor 2019 bezieht.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von gewo » So 29. Sep 2024, 18:45

Einfach antrag stellen.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von vman » So 29. Sep 2024, 18:52

der muss ja schriftlich sein.
Na ich werde den Text mal kürzen.

Wird ja kein Antragsformular geben. :-)

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von gewo » So 29. Sep 2024, 18:57

vman hat geschrieben:
So 29. Sep 2024, 18:52
der muss ja schriftlich sein.
Na ich werde den Text mal kürzen.
Wird ja kein Antragsformular geben. :-)
schreib was du willst und Bezieh dich auf den paragraph 23 (2b) waffg

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Armalito » So 29. Sep 2024, 19:01

Braucht man von 8 auf 10 auch Listen, Vereinszugehörigkeit? Meine fünf Jahre sind auch um.
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von gewo » So 29. Sep 2024, 19:06

Armalito hat geschrieben:
So 29. Sep 2024, 19:01
Braucht man von 8 auf 10 auch Listen, Vereinszugehörigkeit? Meine fünf Jahre sind auch um.
Vereinszuhehörigkeit JA
Listen und Rechtfertigung NEIN
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Lexman1 » So 29. Sep 2024, 20:54

Also ich brauche für reguläre Erweiterungen innerhalb der gesetzlichen Definition dennoch Listen und ein Antragsschreiben. "Einfach so", geht nur für die ersten 5 Stück. Habe gerade erst erweitert - BH Tulln.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von RBM » So 29. Sep 2024, 21:51

vman hat geschrieben:
So 29. Sep 2024, 18:52
der muss ja schriftlich sein.
Na ich werde den Text mal kürzen.

Wird ja kein Antragsformular geben. :-)
In Wien brauchst kein Antragsschreiben.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von gewo » So 29. Sep 2024, 23:46

Lexman1 hat geschrieben:
So 29. Sep 2024, 20:54
Also ich brauche für reguläre Erweiterungen innerhalb der gesetzlichen Definition dennoch Listen und ein Antragsschreiben. "Einfach so", geht nur für die ersten 5 Stück. Habe gerade erst erweitert - BH Tulln.
Wünschen darf sich jeder was.
Aber im gesetz so nicht verlangt.

Nachweis sportschützeneigenschaft erfolgt durch eine bestätigung eines vereins.
Der kriegt die listen

Nicht due BH
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Lexman1 » Mo 30. Sep 2024, 07:35

Ja ich weiß. Doch was hilfts wenn die BH drauf besteht? Natürlich kann jeder den Rechtsweg bestreiten, doch Freunde macht man sich hierdurch dort nicht. Muss halt ein einseitiger Antrag formuliert werden.

Solange nirgends was vom Verein drauf oder dabeisteht sind die Chancen mal grundsätzlich hoch. Dieser Hinweis kam direkt von der SB des Waffenreferats. Dort ist der Verein mit seinen Bestätigungen ein rotes Tuch!
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von 75reinhard » Mo 30. Sep 2024, 09:44

Lexman1 hat geschrieben:
Mo 30. Sep 2024, 07:35
Ja ich weiß. Doch was hilfts wenn die BH drauf besteht?
Die Meinungen dieser BH (oder möglicherweise von einem SB) sind halt auch *ähm* speziell.
Genereller Hinweis von mir an die Eltern und deren Nachwuchs.
Munition >5000 Schuss - Meldung an BH bzw. LPD Wien.
Kein Transport und Innehabung von Munition oder Waffen (Kat.C) unter 18 Jahre (oder halt Ausnahmegenehmigung ab 16J).

Elternteil will mehr als 5000 Schuß melden, SB meint, er kennt das nicht und liest das auch nicht aus dem WaffG heraus.
Bei der Innehabung am eigenen Grundstück, mit Erlaubnis des Elternteils, sieht er kein Problem, ebensowenig beim Transport durch den Minderjährigen - ist ja kein führen der Waffe und ....blablupp.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Lexman1 » Mo 30. Sep 2024, 09:59

Stimmt, aber in diesen Fällen bist du als LWB den Sachbearbeitern der BH ausgeliefert. Mir wurde auch erst kürzlich von einer anderen SB erklärt, dass gar keine Magazine im ZWR eingetragen werden müssten!?

Ich sag da nie viel, da ich hierbei nichts gewinnen kann. Meine Erweiterung um mehr als 2 Plätze ging mit meinem Schreiben und Listen durch. Insofern bin ich mal zufrieden. Beim nächsten Erweiterungsschritt wären es schon 10 bzw 10+, mal schauen was sie dann sagen/ wollen.

Auf meine Frage, ob es neue Ansichten bez WS gibt, kam eine ehrliche Antwort von "na, da ham ma nix gehört und da wiss ma a nix. Nur nicht zuhause zambaun!".
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