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Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von rider650 » Sa 28. Sep 2024, 19:37

ACP hat geschrieben:
Sa 28. Sep 2024, 01:34
Kann man den Termin eigentlich frühzeitig erledigen, damit man dann 5 Jahre Ruhe hat?
Bei mir ist die letzte Überprüfung schon 8 Jahre her. Anscheinend haben die mich einfach vergessen, oder nur keine Lust - ich beschwer mich nicht :lol:

Waldkatzi
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung

Beitrag von Waldkatzi » Fr 4. Okt 2024, 09:20

combatmiles hat geschrieben:
Fr 27. Sep 2024, 18:34
hab Kollegen die waren über 1 Jahr im Ausland... Einfach der BH geschrieben, die Überprüfung erfolgte nach Rückkehr nach AT..
Nur weil ich vor kurzem gerade drübergestolpert bin und auch wenn es schon ein wenig älter ist:

VwGH 2005/03/0030:

"Verweilt ein Waffenbesitzer permanent im Ausland und verbringt er jährlich nur wenige Wochen in Österreich, so hat er dafür zu sorgen, dass eine dritte, verlässliche Person die sichere Verwahrung seiner Waffen regelmäßig überprüft."

Wobei ich mich frage, ob "verlässlich" heißt, daß die Vertrauensperson WBK und/oder WP haben soll und ob eine Überprüfung auch so stattfinden kann, daß man von außen schaut, ob der Tresor eh noch vorhanden und zugesperrt ist - also keinen eigenen Zugang zu den Waffen hat, damit der daheimgebliebene LWB seine Stückzahl nicht überschreitet?

Wäre aber einfach ein Lagern bei einem Schießplatz/Verein/Waffenhändler eine Möglichkeit (jetzt bis auf den WFS)? D.h. die Behörde kontrolliert die Verwahrung im Depot und der Auslandsösterreicher schickt vom Ausland aus irgendeinen Nachweis über seine Schußfertigkeit?

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