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WBK vs. Jagdkarte
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
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Re: WBK vs. Jagdkarte
Das Jagdgesetz ist Landesrecht, und kann sich daher auch unterscheiden.
Die Prüfung ist in dem Bundesland abzulegen, in dem der Wohnsitz ist.
In Niederösterreich ist sie in dem Bezirk, in dem sich der Wohnsitz befindet, abzulegen. Im langjährigen Schnitt bestehen rund 80% der Prüflinge. Fällt man durch, so ist zur Prüfung weiterhin in diesem Bezirk anzutreten. Der Mindestabstand um die Prüfung wiederholen zu dürfen beträgt 3 Monate. In der Praxis können es durchaus 12 Monate werden bis zum nochmaligen Antritt.
Die Kosten für Normalsterbliche (keine Forst-, landwirtschaftliche Schule etc) werden sich bis zur Prüfung inkl Literatur(100€ zumindest), Schießtraining, Kurs, Nebenkosten, Prüfungsgebühr kaum unter 1.000 Euro bewegen.
Die günstigste Kursgebühr für 2025 die ich kenne(NÖ) bewegt sich bei 550€. Dazu kommt Schießtraining usw.
Die Kurse unterscheiden sich durchaus- teils viele 2-Stunden-Einheiten, teils lange Schulungen abends, bis hin zum Intensivkurs.
Viele Infos finden sich auf den Seiten des jeweiligen Jagdverbandes.
Die Prüfung ist in dem Bundesland abzulegen, in dem der Wohnsitz ist.
In Niederösterreich ist sie in dem Bezirk, in dem sich der Wohnsitz befindet, abzulegen. Im langjährigen Schnitt bestehen rund 80% der Prüflinge. Fällt man durch, so ist zur Prüfung weiterhin in diesem Bezirk anzutreten. Der Mindestabstand um die Prüfung wiederholen zu dürfen beträgt 3 Monate. In der Praxis können es durchaus 12 Monate werden bis zum nochmaligen Antritt.
Die Kosten für Normalsterbliche (keine Forst-, landwirtschaftliche Schule etc) werden sich bis zur Prüfung inkl Literatur(100€ zumindest), Schießtraining, Kurs, Nebenkosten, Prüfungsgebühr kaum unter 1.000 Euro bewegen.
Die günstigste Kursgebühr für 2025 die ich kenne(NÖ) bewegt sich bei 550€. Dazu kommt Schießtraining usw.
Die Kurse unterscheiden sich durchaus- teils viele 2-Stunden-Einheiten, teils lange Schulungen abends, bis hin zum Intensivkurs.
Viele Infos finden sich auf den Seiten des jeweiligen Jagdverbandes.
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- .50 BMG
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Re: WBK vs. Jagdkarte
Korrigiere: in dem sich EIN Wohnsitz befindet. Kann auch ein Nebenwohnsitz sein.L0weraustrian hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2024, 15:31....
Die Prüfung ist in dem Bundesland abzulegen, in dem der Wohnsitz ist.
In Niederösterreich ist sie in dem Bezirk, in dem sich der Wohnsitz befindet, abzulegen. ...
Hatte das Glück einen 2 Wochen Intensivkurs in einer landwirtschaftlichen Schule um wohlfeile 550€ machen zu können. Da ich in einem anderen Bezirk gemeldet bin, wurde im Internat der Schule ein Nebenwohnsitz angemeldet und ich konnte mit dem Rest der Gruppe die Prüfung ablegen.
Der Zusammenhalt der Vortragenden und der Kursteilnehmer hat mich sehr beeindruckt und mir wieder gezeigt, was in Österreich alles möglich ist, wenn man im Team ein Ziel verfolgt.
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- .357 Magnum
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Re: WBK vs. Jagdkarte
Ich habe bewusst Wohnsitz, und nicht Hauptwohnsitz geschrieben.Mr. Danger hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2024, 16:23Korrigiere: in dem sich EIN Wohnsitz befindet. Kann auch ein Nebenwohnsitz sein.L0weraustrian hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2024, 15:31....
Die Prüfung ist in dem Bundesland abzulegen, in dem der Wohnsitz ist.
In Niederösterreich ist sie in dem Bezirk, in dem sich der Wohnsitz befindet, abzulegen. ...
Hatte das Glück einen 2 Wochen Intensivkurs in einer landwirtschaftlichen Schule um wohlfeile 550€ machen zu können. Da ich in einem anderen Bezirk gemeldet bin, wurde im Internat der Schule ein Nebenwohnsitz angemeldet und ich konnte mit dem Rest der Gruppe die Prüfung ablegen.
https://m.bvz.at/neusiedl/keine-toleran ... dl-5092020
Ab und an wird gegen Scheinanmeldungen vorgegangen.
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- .223 Rem
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Re: WBK vs. Jagdkarte
Wo steht das? Wenn ich das NÖ-Landesjagdgesetz mal so lese steht da folgendes im §58 Abs. 8:L0weraustrian hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2024, 15:31Die Prüfung ist in dem Bundesland abzulegen, in dem der Wohnsitz ist.
In Niederösterreich ist sie in dem Bezirk, in dem sich der Wohnsitz befindet, abzulegen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen hat die Bezirksverwaltungsbehörde die Jagdkarte auszufertigen. Zur Ausstellung ist jene Bezirksverwaltungsbehörde berufen, in deren Bereich der Antragsteller einen Wohnsitz (§ 1 Abs. 6 Meldegesetz 1991, BGBl.Nr. 9/1992 i.d.F. BGBl. I Nr. 32/2018) hat; hat der Antragsteller keinen Wohnsitz in Niederösterreich, ist hiefür jene Bezirksverwaltungsbehörde, wo sich sein Aufenthalt befindet, zuständig. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat dem NÖ Landesjagdverband die Ausstellung der Jagdkarte unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der Wohnadresse, mitzuteilen.
Re: WBK vs. Jagdkarte
Komplett richtig – man darf ja auch in Bundesländern jagen, wo man keinen Wohnsitz hat, aber dennoch dort eine Jagdkarte benötigt wird. 9 von 9masterman04 hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2024, 21:39Wo steht das? Wenn ich das NÖ-Landesjagdgesetz mal so lese steht da folgendes im §58 Abs. 8:L0weraustrian hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2024, 15:31Die Prüfung ist in dem Bundesland abzulegen, in dem der Wohnsitz ist.
In Niederösterreich ist sie in dem Bezirk, in dem sich der Wohnsitz befindet, abzulegen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen hat die Bezirksverwaltungsbehörde die Jagdkarte auszufertigen. Zur Ausstellung ist jene Bezirksverwaltungsbehörde berufen, in deren Bereich der Antragsteller einen Wohnsitz (§ 1 Abs. 6 Meldegesetz 1991, BGBl.Nr. 9/1992 i.d.F. BGBl. I Nr. 32/2018) hat; hat der Antragsteller keinen Wohnsitz in Niederösterreich, ist hiefür jene Bezirksverwaltungsbehörde, wo sich sein Aufenthalt befindet, zuständig. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat dem NÖ Landesjagdverband die Ausstellung der Jagdkarte unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der Wohnadresse, mitzuteilen.

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Re: WBK vs. Jagdkarte
Informationen zur Jagdprüfung betreffend Wohnsitz:masterman04 hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2024, 21:39Wo steht das? Wenn ich das NÖ-Landesjagdgesetz mal so lese steht da folgendes im §58 Abs. 8:L0weraustrian hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2024, 15:31Die Prüfung ist in dem Bundesland abzulegen, in dem der Wohnsitz ist.
In Niederösterreich ist sie in dem Bezirk, in dem sich der Wohnsitz befindet, abzulegen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen hat die Bezirksverwaltungsbehörde die Jagdkarte auszufertigen. Zur Ausstellung ist jene Bezirksverwaltungsbehörde berufen, in deren Bereich der Antragsteller einen Wohnsitz (§ 1 Abs. 6 Meldegesetz 1991, BGBl.Nr. 9/1992 i.d.F. BGBl. I Nr. 32/2018) hat; hat der Antragsteller keinen Wohnsitz in Niederösterreich, ist hiefür jene Bezirksverwaltungsbehörde, wo sich sein Aufenthalt befindet, zuständig. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat dem NÖ Landesjagdverband die Ausstellung der Jagdkarte unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der Wohnadresse, mitzuteilen.
Kandidaten aus Wien haben die Möglichkeit, die Jagdprüfung in der Jägerschule in Wien abzulegen.
Kandidaten aus Niederösterreich müssen die Jagdprüfung in jenem Bezirk ablegen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Jene Jagdprüfungswerber, die weder über einen Wohnsitz in Niederösterreich noch in Wien verfügen, haben die Möglichkeit, die Jagdprüfung über die Landesgeschäftsstelle in Wien (Jägerschule) abzulegen.
Kandidaten mit mehreren Wohnsitzen haben beim erstmaligen Antreten die Wahlmöglichkeit und den entsprechenden Bezirk am Prüfungsantrag bekanntzugeben.
https://www.noejagdverband.at/ausbildun ... gdpruefung
Re: WBK vs. Jagdkarte
Als Ergänzung: Man kann aber auch mit "Wiener" Prüfung in NÖ beantragen. Wird anerkannt.
Re: WBK vs. Jagdkarte
Das gilt nur für Personen, die nicht sinnerfassend lesen können.
Für alle anderen gilt "[der] Nachweis der jagdlichen Eignung [...] auch als erbracht, wenn der Bewerber in den der Bewerbung vorausgegangenen zwanzig Jahren wenigstens einmal im Besitze einer gültigen Jagdkarte eines Bundeslandes war oder ist, in dem für die erstmalige Ausstellung einer Jagdkarte die Ablegung einer Jagdprüfung erforderlich ist."
Re: WBK vs. Jagdkarte
Lieber Waldkatzi, keine Sorge, ich kann sinnerfassend lesen.Waldkatzi hat geschrieben: ↑Mi 20. Nov 2024, 10:59Das gilt nur für Personen, die nicht sinnerfassend lesen können.
Für alle anderen gilt "[der] Nachweis der jagdlichen Eignung [...] auch als erbracht, wenn der Bewerber in den der Bewerbung vorausgegangenen zwanzig Jahren wenigstens einmal im Besitze einer gültigen Jagdkarte eines Bundeslandes war oder ist, in dem für die erstmalige Ausstellung einer Jagdkarte die Ablegung einer Jagdprüfung erforderlich ist."
Möglich das meine Angabe nicht mehr aktuell ist.

Sie bezog sich auf eine mündliche Aussage des NÖ-LJV vor ca 20 Jahren als ich die NÖ-LJK benötigte.
Mea Culpa, wenn es nicht mehr stimmt.

Re: WBK vs. Jagdkarte
Diese Vereinbarungen zwischen den einzelnen Bundesländern betreffend die Jagdkarten dürften tatsächlich gelegentlich geändert werden. Ich habe einen Jagdfreund befragt, dieser hat 2005 in Wien die Jagdprüfung gemacht und bekam dann nur die Wiener Jagdkarte ausgestellt, aber nach 1 Jahr Sperrfrist stellten ihm die Niederösterreicher auch eine aus.
Re: WBK vs. Jagdkarte
Das geht mittlerweile sofort - nicht die Prüfung wird anerkannt, aber die Wiener Jagdkarte.Donau hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2024, 12:14Diese Vereinbarungen zwischen den einzelnen Bundesländern betreffend die Jagdkarten dürften tatsächlich gelegentlich geändert werden. Ich habe einen Jagdfreund befragt, dieser hat 2005 in Wien die Jagdprüfung gemacht und bekam dann nur die Wiener Jagdkarte ausgestellt, aber nach 1 Jahr Sperrfrist stellten ihm die Niederösterreicher auch eine aus.
Re: WBK vs. Jagdkarte
Ich meine, wenn man die Wiener Jagdkarte hat, kann man die niederösterreichische auch lösen, selbstverständlich mit allem Drum und Dran, inklusive Weidwerk und Versicherung – kostet auch den normalen Verbandsbeitrag.
Ob man die Wiener Karte zusätzlich behält, ist optional. Nachdem die Jagdmöglichkeiten in Wien sehr beschränkt sind, braucht man sie streng genommen nicht; ich bin in Wien trotzdem weiterhin Mitglied,