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Meldung der Griffstücke an die Behörde?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Meldung der Griffstücke an die Behörde?
Weil ich hier immer wieder was von Rechnungen lese:
Es gibt keine Durchgriffsmöglichkeit der Waffenbehörden auf Händlerrechnungen zuzugreifen.
Waffenbehörden haben das Recht
- den Warenbestand zu prüfen (physisch)
- die Waffenbücher zu prüfen
Das wars
sie koennen gerne versuchen mittels bescheid vorlagen zu erzwingen
gegen diese bescheid kann man entsprechende rechtsmittel ergreifen
Bei begründetem Verdacht einer Malversation können behoerden aber immer einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft auf verfolgung des haendlers gem § 302 stgb stellen und wenn die STA das verfahren aufnimmt, dann kann das gericht natuerlich die vorlage von weiteren dokumenten erzwingen bzw wird der haendler freiwillig dokumente aller art (auch eingangs- und ausgangsrechnungen) zur entlastung vorlegen wollen.
ohne strafverfahren keine rechnungen
so einfach ist das
Es gibt keine Durchgriffsmöglichkeit der Waffenbehörden auf Händlerrechnungen zuzugreifen.
Waffenbehörden haben das Recht
- den Warenbestand zu prüfen (physisch)
- die Waffenbücher zu prüfen
Das wars
sie koennen gerne versuchen mittels bescheid vorlagen zu erzwingen
gegen diese bescheid kann man entsprechende rechtsmittel ergreifen
Bei begründetem Verdacht einer Malversation können behoerden aber immer einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft auf verfolgung des haendlers gem § 302 stgb stellen und wenn die STA das verfahren aufnimmt, dann kann das gericht natuerlich die vorlage von weiteren dokumenten erzwingen bzw wird der haendler freiwillig dokumente aller art (auch eingangs- und ausgangsrechnungen) zur entlastung vorlegen wollen.
ohne strafverfahren keine rechnungen
so einfach ist das
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Re: Meldung der Griffstücke an die Behörde?
Also jedes Mal, wenn ein Wechselsystem besteht, wo keine der gemeldeten Waffen auf der WBK dazu passen?
Jede als WS gemeldete Pistole und jeder als WS gemeldete HA/Upper wäre ja schon ein begründeter Verdacht, sofern nicht eine dazu passende Waffe auf der WBK steht.
Allein damit wären viele Behörden in ganz Österreich mehr als nur ausgelastet.
Re: Meldung der Griffstücke an die Behörde?
Also, wie sich inzwischen die Paranoia breit macht, ist schon erstaunlich. Sorgt einfach für geordnete Verhältnisse und gut is es.
Re: Meldung der Griffstücke an die Behörde?
Wenn Dinge frei sind, so wie Bananen beim Billa, können sie genau so verkauft werden, wird bar bezahlt reicht also ein Beleg wie beim Billa mit einem gleichwertigen Detaillieruntsgrad - ohne Name.
Abgesehen davon können freie Dinge ohne jegliche Aufzeichnung weiterverkauft werden, d.h. eine Rückverfolgung ist quasi unmöglich.
Abgesehen davon können freie Dinge ohne jegliche Aufzeichnung weiterverkauft werden, d.h. eine Rückverfolgung ist quasi unmöglich.