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Einstufung nach §23 Abs2a WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Promo
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Re: Verlassenschaft §23 Abs2a WaffG

Beitrag von Promo » Di 4. Feb 2025, 17:37

In der Kürze ... C96 soweit ich erkennen kann Seriennummer 810396, Baujahr lt. oldguns.net damit zwischen 1930 und 1932. Waffe ist laut Bildern überarbeitet, zumindest sieht man frühere Rostnarben seitlich am Visier. mE eher eine 1000 Euro Pistole.
Der italienische Revolver, ich glaub da sollte irgendwo ein Baujahr drauf stehen, eventuell eh das 1891. Müsste ich noch mal Literatur blättern dazu. Ich glaube für den wird es schwieriger mehr als 200 zu bekommen.
Gasser-Kropatschek: seltene Version mit Doppeldrücker auf beiden Seiten, leider nicht so gut erhalten. Glaube da ist der Preis sogar eher am günstigen Ende, könnte auch 800-1000 Euro sein. Baujahr bei dem vor 1900, dazu müsste man aber bessere Bilder haben.
Gasser 1870: steht an der Laufwurzeloberseite kein Abnahmestempel mit Jahreszahl? Leider auch nicht so gut erhalten. Preis denke ich richtig, möglicherweise auch 750 Euro drin.
Flobert-Pistole: belgisch was ich weiß. Da gab es zu viele Einzelstücke. mE unverkäuflich. Ich hab die immer zur Vernichtung abgegeben, da ich für 20 Euro nicht mal einen Käufer gefunden habe..
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Re: Einstufung nach §23 Abs2a WaffG

Beitrag von Armin19 » Di 4. Feb 2025, 17:42

@Promo: Wahnsinn. In so kurzer Zeit so viele hilfreiche Infos! Herzlichen Dank.
Ich werde die Preise angleichen. Wie kann ich dir am einfachsten weitere Lichtbilder übermitteln?
Natürlich nur wenn du noch weitere Zeit dafür aufwenden möchtest. :)

Der italienische ist der Brescia?

Interessanterweise gibt es viele Anfragen bzgl dem "Revolver unbekannt" ?! Kannst du den Herstellermäßig und preislich auch einordnen?
Glock 19-4.Generation (Abzugsgewicht auf 1,6kg, längerer Magazinauslöser, Tactical light)
Armsan RS-A2 Kal. 12/76 (RedDot 1x35)
Oberland Arms 15/M4 .223

Blaine
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Re: Verlassenschaft §23 Abs2a WaffG

Beitrag von Blaine » Mi 5. Feb 2025, 08:58

Armin19 hat geschrieben:
Di 4. Feb 2025, 17:26
Edit: Sind meine Informationen nicht richtig, dass für die Einstufung der Herstellungsbeginn ausschlaggebend ist? Sprich, wenn von dem Modell die erste Waffe vor 1900 erzeugt wurde, gilt dies auch für nachfolgende bzgl der Einstufung nach §23/2a WaffG?
WaffG § 23 (2a) :
Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, und Schusswaffen der Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.

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Re: Einstufung nach §23 Abs2a WaffG

Beitrag von spareribs » Mi 5. Feb 2025, 12:29

Na Bumm...die meisten sind ganz schön abgenudelt ...Viel Glück beim Verkauf !

silverstar
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Re: Einstufung nach §23 Abs2a WaffG

Beitrag von silverstar » Mi 5. Feb 2025, 18:15

Die C96 ist ein Vorkriegsmodell ca 1910 und die Ser/Nr lautet 103 tausend 495......... Somit hatte sie noch keine NS (neue Sicherung) erkennbar an der durchgängigen Bohrung an der Sicherung (nicht zu verwechseln mit der ab 1930 verwendeten Universalsicherung ! ) Ausserdem hatten die M30 und 32er Modelle nur 11 Griffrillen statt der 32 Rillen
Lg
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