gewo hat geschrieben: ↑Mi 9. Apr 2025, 13:52
Joewood hat geschrieben: ↑Mi 9. Apr 2025, 12:04
Ich lese im gegenständlichen Fall auch nichts von Entzug der WBK oder sonst was
Seit der Änderung der diesbezüglichen Bestimmungen vor ein paar jahren kann man wohl davon ausgehen dass ein vorläufiges polizeiliches waffenverbot ausgesprochen wurde. alles andere wäre sehr überraschend.
Dieses vorläufige polizeiliche waffenverbot erlischt automatisch nach vier wochen und wird von einem ggf zu verhängenden gerichtlichen waffenverbot ersetzt.
Wäre ein vorläufiges Waffenverbot verhängt worden, dann hätte die Polizei das explizit erwähnt. § 13 Abs 1 WaffG lautet:
Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind bei Gefahr im Verzug ermächtigt, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen, wenn sie Grund zur Annahme haben, dass der Betroffene durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte. Zudem gilt mit Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbotes gemäß § 38a SPG ein vorläufiges Waffenverbot als ausgesprochen. Darüber hinaus sind sie in diesen Fällen ermächtigt,
1. Waffen und Munition sowie
2. Urkunden (ausgenommen Jagdkarten), die nach diesem Bundesgesetz zum Erwerb, Besitz, Führen oder zur Einfuhr von Waffen oder Munition berechtigen,
sicherzustellen. Die Organe haben dem Betroffenen über die Aussprache des vorläufigen Waffenverbots sowie im Falle einer Sicherstellung über diese sofort eine Bestätigung auszustellen.
Natürlich ist es dehnbar, im konkreten Fall gehe ich aufgrund der Schilderung davon aus, dass keine Gefahr in Verzug gesehen wurde und deshalb auch kein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen wurde. Die Presseaussendungen der nächsten Tage werden hier eventuell mehr Licht ins Dunkel bringen.