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Xxxx
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Xxxx
Hier das Waffengesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2025-01-17
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Re: Xxxx
doubleaction OG, Wien
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Re: Xxxx
Vor ca 5 jahren wurde die klarstellung dass randfeuerzünder grundsätzlich nie kriegsmaterial sein können nicht mehr weiter aufrecht erhalten.
Seit dem muss man drauf achten ob bei verboten speziell auf zentralfeuermunition abgestellt wird oder nicht.
Wenn nicht, dann besteht die gefahr, dass auch randfeuermunition vom jeweiligen verbotstatbestand mit umfasst sind
doubleaction OG, Wien
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