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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es im WaffG den Tatbestand der Umgehungshandlung nicht gibt. Das Baurecht ist voll von "Umgehungshandlungen". Weiters gilt, keine Rechtsfolgen ohne Gesetzesverletzung.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Du meinst, ob sich einer findet, der dann "Eisenstadt II"-mäßig verknackt werden kann? Pöhse.

Und ich hatte schon gehofft, es ist etwas Vernunft eingekehrt ...
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Eh nicht notwendig. Gibt ja § 50 Abs 1 Z 1 WaffG betreffend unbefugten Besitz Schusswaffen Kat.B.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das stimmt schon, dass § 50 Abs 1 Z 1 WaffG die Grundlage für die Bestrafung wäre.
Aber das setzt ja voraus, dass ich "unbefugt" eine (überzählige) "Schusswaffe" besitze und jetzt sagt halt keine Bestimmung des WaffG, dass ein nicht unter § 2 Abs 2 WaffG fallender Bestandteil (nicht gasdruckbelastetes Griffstück) zusammen mit einem gasdruckbelasteten Bestandteil (Verschluss) zusammen eine "Schusswaffe" bildet, wenn ich sie nicht zusammengebaut in meinem Besitz habe, sondern getrennt – man könnte ja auch meinen, dass § 23 Abs 3 WaffG ("doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt") genau diesen Fall vor Augen oder der Gesetzgeber eine solche Gleichstellung eben vergessen hat.
Und nachdem eine solche gesetzliche Anordnung fehlt, und ich den fehlenden Straftatbestand nicht mit Analogie begründen darf, ist das Argument, dass eine Bestrafung eine vorgeworfene "Umgehung" erfordert, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Weiss man schon etwas neues wie es nun mit Griffstücken aussieht oder weitergeht?
Alles etwas verwirrend wie soll man sich jetzt verhalten wenn man Griffstücke besitzt?
Alles etwas verwirrend wie soll man sich jetzt verhalten wenn man Griffstücke besitzt?
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Derzeit gibt es keine genauen Infos über das, was geplant ist.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Weiters hat das Urteil von Eisenstadt WS und Griffe nicht verboten, sondern klargestellt, dass eine falsche Registrierung von einer Pistole, die kein WS im eigentlichen Sinne sein kann (Griff mit Lauf, Verschluss extra), nicht zulässig ist.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich glaube, das ist aber nicht die Aussage des LG Eisenstadt, sondern Dein fachkundiger Rückschluss daraus (basierend auf dem Waffenmodell), den ich zwar völlig teile, den aber das BMI im darauf folgenden Rundschreiben unzulässig zurechtbiegt.
Während das LG Eisenstadt ja nur zu einem konkreten SIG Sauer Modell etwas sagt, will das BMI ja entgegen seiner eigenen früheren Auffassung den bisher tolerierten Verkauf ganzer Schusswaffen in zerlegtem Zustand, wobei nur der Verschluss als Bestandteil registriert wird, wieder "abdrehen".
Und zurückkommend auf die Frage von @Maria:
- Die bisherige Praxis mancher Händler, komplette Waffen zerlegt als "Wechselsystem" zu verkaufen, ist nach dem Urteil des LG Eisenstadt nicht klar unzulässig, das sieht "nur" das BMI so. Praktisch halten sich aber alle mir bekannten Händler daran.
- Zur Frage, wie mit bei Schützen vorhandenen "Wechselsystemen" umzugehen ist, gibt es meines Wissens keine verlässlichen Aussagen. Persönlich halte ich die von einem Verband / diesem vorstehenden Rechtsanwalt ventilierte Variante des freiwilligen Abgebens solcher Griffstücke für viel zu radikal, bei einer Anschaffung vor dem "neuen" BMI-Rundschreiben (August 2024) hat man gute Argumente, nicht vorsätzlich gegen das WaffG verstoßen zu haben. Und es ist überhaupt nicht gesagt, dass das BMI mit seiner neuen, geänderten Auffassung überhaupt Recht hat (im Sinne von, ob das ein Gericht auch so beurteilen würde).
OT: Das BMI hat nicht immer recht. Das BMI sieht neuerdings auch das "Depot" als unzulässig, ich kenne einen konkreten Fall, in dem die Waffenbehörde wegen eines Überbestands, verursacht durch Depotwaffen, Strafanzeige gegen einen Schützen erstattet und die Staatsanwaltschaft postwendend das Verfahren eingestellt hat.
Während das LG Eisenstadt ja nur zu einem konkreten SIG Sauer Modell etwas sagt, will das BMI ja entgegen seiner eigenen früheren Auffassung den bisher tolerierten Verkauf ganzer Schusswaffen in zerlegtem Zustand, wobei nur der Verschluss als Bestandteil registriert wird, wieder "abdrehen".
Und zurückkommend auf die Frage von @Maria:
- Die bisherige Praxis mancher Händler, komplette Waffen zerlegt als "Wechselsystem" zu verkaufen, ist nach dem Urteil des LG Eisenstadt nicht klar unzulässig, das sieht "nur" das BMI so. Praktisch halten sich aber alle mir bekannten Händler daran.
- Zur Frage, wie mit bei Schützen vorhandenen "Wechselsystemen" umzugehen ist, gibt es meines Wissens keine verlässlichen Aussagen. Persönlich halte ich die von einem Verband / diesem vorstehenden Rechtsanwalt ventilierte Variante des freiwilligen Abgebens solcher Griffstücke für viel zu radikal, bei einer Anschaffung vor dem "neuen" BMI-Rundschreiben (August 2024) hat man gute Argumente, nicht vorsätzlich gegen das WaffG verstoßen zu haben. Und es ist überhaupt nicht gesagt, dass das BMI mit seiner neuen, geänderten Auffassung überhaupt Recht hat (im Sinne von, ob das ein Gericht auch so beurteilen würde).
OT: Das BMI hat nicht immer recht. Das BMI sieht neuerdings auch das "Depot" als unzulässig, ich kenne einen konkreten Fall, in dem die Waffenbehörde wegen eines Überbestands, verursacht durch Depotwaffen, Strafanzeige gegen einen Schützen erstattet und die Staatsanwaltschaft postwendend das Verfahren eingestellt hat.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Einige werden wohl in Panik alle Griffstücke zur Polizei bringen.
Einige werden wohl noch schnell welche kaufen.
Die meisten werden wohl nichts machen und eventuelle Gesetzesänderungen abwarten, und erst tätig werden sollten diese den Bestandsbesitzer dazu verpflichten oder motivieren.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Nachdem die Dinger nirgends registriert sind - why not? ich beobachte den markt aktuell nicht aber ich vermute, die werden aktuell unverhältnismäßig teuer sein; das einzige, was davon abhalten könnte
IMHO die einzig sinnvolle Lösung, wenn man nicht explizit einkaufen gehen will, um "Altbestand" zu schaffen...
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- .223 Rem
- Beiträge: 179
- Registriert: Mo 20. Feb 2023, 14:19
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Die Frage ist auch ob das leere oder das volle Griffstück schon betroffen ist, ich hab jetzt mal von beidem etwas Altbestand angeschafft
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Da bekommt man ja angst wenn man etwas mehr Munition hat, ist zwar bei der Behörde bekannt gegeben also bis 10.000 Schuss dennoch ist man verwirrt wegen all dem das trotzdem was wehre..Das BMI hat nicht immer recht. Das BMI sieht neuerdings auch das "Depot" als unzulässig, ich kenne einen konkreten Fall, in dem die Waffenbehörde wegen eines Überbestands, verursacht durch Depotwaffen, Strafanzeige gegen einen Schützen erstattet und die Staatsanwaltschaft postwendend das Verfahren eingestellt hat.
Darf man den überhaupt noch Griffstücke zu hause haben oder ist das auch schon gefährlich?, natürlich getrennt vom Rest der Waffe.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Nein, ab bzw bei 5000 Schuss ist eine Meldung an die Behörde zu machen … nicht erst ab 10.000 Schuss
Und es ist auch nicht „bis“ 10.000 Schuss … ab 5000 Schuss Munition ist der Behörde EINMALIG die grosse Menge Munition zu melden … es gibt hier keine erneute Meldung bei je der doppelten Menge an Munition … dies gilt nur bei Schusswaffen!!!
Und es ist auch nicht „bis“ 10.000 Schuss … ab 5000 Schuss Munition ist der Behörde EINMALIG die grosse Menge Munition zu melden … es gibt hier keine erneute Meldung bei je der doppelten Menge an Munition … dies gilt nur bei Schusswaffen!!!