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Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Poirot » Sa 26. Apr 2025, 12:52

titan hat geschrieben:
Do 24. Apr 2025, 21:23
Weder hat Trump noch die Ukraine mit den Griffstücken etwas zu tun.
Natürlich hat das was damit zu tun. Ist der Krieg vorbei, ist den Politikern langweilig und sie müssen sich neue Projekte suchen um ihre Existenz zu rechtfertigen, In Folge fallen wieder alle Hemmungen was Regulierung des legalen Waffenbesitzes angeht. Natürlich auch durch steigende Waffenkriminalität mit illegalen Waffen aus Kriegsgebieten.
Man erinnere sich an das Verbot der großen Magazine. Das entstand nicht durch den Missbrauch durch Legalwaffenbesitzer sondern weil Islamisten in der EU Hauptstadt Brüssel sich ein illegales AK mit langen Bananenmagazin gekauft haben.
Aber illegale Waffen sind schon illegal. Die kann man durch neue Gesetze nicht noch illegaler machen und nachdem Anlassgesetzgebung nicht verboten ist, muss halt einer die Krot fressen.

https://www.luzernerzeitung.ch/internat ... ld.1667815

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Promo » Mo 28. Apr 2025, 09:27

Im Autofahrerforum fürchten sich bestimmt auch schon alle vor dem Kriegsende in der Ukraine ..

Bitte, ich sag nicht, dass das eine keine tertiären Auswirkungen hat. Aber das ist doch so weit entfernt, dass es eigentlich wehtut. Es wurde bei uns ins Regierungsprogramm geschrieben, weil sich offenbar genug andere EU Länder beschwert haben und auch gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet wurde - nicht, weil Trump ins Amt gewählt wurde und "jetzt das Ende des Krieges in der Ukraine droht". Die Illusion, dass wenn Griffstücke reglementiert werden, plötzlich nur noch Milch und Honig fließt und die Menschen sich alle küssen unterliegt nicht mal in Österreich die Politik.
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Poirot » Mo 28. Apr 2025, 14:47

Promo hat geschrieben:
Mo 28. Apr 2025, 09:27
weil sich offenbar genug andere EU Länder beschwert haben und auch gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet wurde
Solche Verstragsverletzungsverfahren gibt es ständig. Aktuell:

https://austria.representation.ec.europ ... 5-03-27_de

Villeicht kennt sich jemand aus: was genau sagt die EU Feuerwaffenrichtlinie zu Griffstücken die ja nicht zum beschusspflichtigen System gehören ?
Sogar in Deutschland, wo fast alles reguliert ist, gibt es für die SIG P320 einen BKA Feststellungsbescheid das diese nicht zu regulieren sind.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Promo » Mo 28. Apr 2025, 15:48

Das Griffstück einer Glock war zB in Deutschland immer schon waffenrechtlich relevant, auch vor der Änderung der EU-RL. Insoweit gibt es dort nur Ausnahmen für ausgewählte Waffen, wo das Griffstück sich von dem was landläufig unter Griffstück verstanden wird unterscheidet. Das von dir genannte Beispiel P320 wird beispielsweise etwa auch ausdrücklich als Griffmodul und nicht Griffstück bezeichnet.
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Poirot » Mo 28. Apr 2025, 18:07

Promo hat geschrieben:
Mo 28. Apr 2025, 09:27
"jetzt das Ende des Krieges in der Ukraine droht"
Wie es aussieht wird das nichts mit dem Ende. In einem Wettbüro würde ich vermutlich auf ein Kriegsende unter Präsident Klitschko tippen ;)

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von FdH22 » Mo 28. Apr 2025, 19:27

Poirot hat geschrieben:
Mo 28. Apr 2025, 18:07
Promo hat geschrieben:
Mo 28. Apr 2025, 09:27
"jetzt das Ende des Krieges in der Ukraine droht"
Wie es aussieht wird das nichts mit dem Ende. In einem Wettbüro würde ich vermutlich auf ein Kriegsende unter Präsident Klitschko tippen ;)
Ich beteilige mich an der Wette! :lol:

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Joewood » Di 29. Apr 2025, 09:36

Promo hat geschrieben:
Mo 28. Apr 2025, 15:48
Das Griffstück einer Glock war zB in Deutschland immer schon waffenrechtlich relevant, auch vor der Änderung der EU-RL. Insoweit gibt es dort nur Ausnahmen für ausgewählte Waffen, wo das Griffstück sich von dem was landläufig unter Griffstück verstanden wird unterscheidet. Das von dir genannte Beispiel P320 wird beispielsweise etwa auch ausdrücklich als Griffmodul und nicht Griffstück bezeichnet.
Wo unterscheiden sich die beiden jetzt bittesehr?
außer - und das war das einzige, was ich auf die Schnelle herausgesehen habe - die Glock hat das Innenleben verbaut, die sig nicht. Odser übersehe ich da noch was?

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von titan » Di 29. Apr 2025, 12:15

Die P320 hat einen Einsatz, die Glock einen Teil der Führung eingespritzt. Der Abzug ist beider Glock im Griffstück als Baugruppe eingesetzt, aber auch teilweise direkt verstiftet, bei der P320 ist er im Einsatz verbaut. Wir man sieht, gibt es technisch eine vielzahl an Möglichkeiten und Varianten.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von gewo » Di 29. Apr 2025, 12:22

titan hat geschrieben:
Di 29. Apr 2025, 12:15
Die P320 hat einen Einsatz, die Glock einen Teil der Führung eingespritzt. Der Abzug ist beider Glock im Griffstück als Baugruppe eingesetzt, aber auch teilweise direkt verstiftet, bei der P320 ist er im Einsatz verbaut. Wir man sieht, gibt es technisch eine vielzahl an Möglichkeiten und Varianten.
ja das wird jetzt noch alles recht lustig.
was genau ist denn dann beim AUG-Z das waffenrelevante Gehäuseteil zb.
und was ist mit dem Blaser Abzugsmodul?
geile zeiten .....
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Promo » Di 29. Apr 2025, 13:55

Joewood hat geschrieben:
Di 29. Apr 2025, 09:36
Wo unterscheiden sich die beiden jetzt bittesehr?
außer - und das war das einzige, was ich auf die Schnelle herausgesehen habe - die Glock hat das Innenleben verbaut, die sig nicht. Odser übersehe ich da noch was?
Deutschland waren Kurzwaffen-Griffstücke immer schon relevant, es gab eben nur explizite Ausnahmen. Nach was die Deutschen gegangen sind - keine Ahnung. Spielt hier keine so große Rolle, außer, dass es eben offenbar auch zukünftig Ausnahmen geben wird, die EU-richtlinienkonform sein werden ;) .
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Poirot » Di 29. Apr 2025, 16:04

Promo hat geschrieben:
Di 29. Apr 2025, 13:55
außer, dass es eben offenbar auch zukünftig Ausnahmen geben wird, die EU-richtlinienkonform sein werden ;) .
Es stellt sich halt die Frage was die EU Richtlinie aktuell aussagt und wie oft diese geändert (verschärft) wird.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von titan » Di 29. Apr 2025, 17:06

Immer nicht, aber zumindest (schon) lange. Andererseits gab es in DE auch LEP (Luftenergiepatronen) Umbauten und dafür waren sie wieder frei ab 18.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Skill Issue » Mi 30. Apr 2025, 09:23

gewo hat geschrieben:
Di 29. Apr 2025, 12:22
titan hat geschrieben:
Di 29. Apr 2025, 12:15
Die P320 hat einen Einsatz, die Glock einen Teil der Führung eingespritzt. Der Abzug ist beider Glock im Griffstück als Baugruppe eingesetzt, aber auch teilweise direkt verstiftet, bei der P320 ist er im Einsatz verbaut. Wir man sieht, gibt es technisch eine vielzahl an Möglichkeiten und Varianten.
ja das wird jetzt noch alles recht lustig.
was genau ist denn dann beim AUG-Z das waffenrelevante Gehäuseteil zb.
und was ist mit dem Blaser Abzugsmodul?
geile zeiten .....
Ah geh, das wird dann einfach im Bedarfsfall vor Gericht ausgeschnapst und die entsprechenden Händler dann eben gnadenlos rasiert.

Wo wäre denn sonst der Spaß an der Sache?

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