Seit einiger Zeit bewahre ich mein 4,5mm Luftdruckgewehr auch im Schrank auf. Ist das wirklich Notwendig? Eh schon eng drin.
Im Forum "Meldung bei 20 Waffen" zählen sie ja offensichtlich auch dazu.
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Verwahrung Luftdruckwaffen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Glock1768
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Re: Verwahrung Luftdruckwaffen
Nein, die druckluftwaffen sind, so unter 5,5mm ausgenommen bei der meldung über 20 waffen … ansonsten sind sie auch sicher zu verwahren
Schau dir waffg §45 an …
Schau dir waffg §45 an …
Re: Verwahrung Luftdruckwaffen
Wobei der Kreis der Berechtigten bei einer Druckluftwaffe größer ist.
In einem Haushalt mit Frau und Kindern >18, müsste man diese nicht wegsperren da alle berechtigt wären.
Sinnvoll ist es natürlich schließlich können auch nicht Berechtigte Personen zu Besuch kommen.
Re: Verwahrung Luftdruckwaffen
Nicht ganz korrekt, unter 6mm Kaliber sind sie Waffen gemäß § 45 WaffG, weswegen 5,5mm nicht einzurechnen ist. Und auf diese ist lt. § 45 der § 40 WaffG nicht anzuwenden, insoweit sind diese nicht in Stückzahlmeldungen einzurechnen.
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- Glock1768
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Re: Verwahrung Luftdruckwaffen
Ah, danke für die korrektur …