Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526

Verwahrung Luftdruckwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
Gadai
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 59
Registriert: Do 13. Feb 2025, 19:48
Wohnort: Wien

Verwahrung Luftdruckwaffen

Beitrag von Gadai » So 11. Mai 2025, 17:19

Seit einiger Zeit bewahre ich mein 4,5mm Luftdruckgewehr auch im Schrank auf. Ist das wirklich Notwendig? Eh schon eng drin.
Im Forum "Meldung bei 20 Waffen" zählen sie ja offensichtlich auch dazu.

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2534
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Verwahrung Luftdruckwaffen

Beitrag von Glock1768 » So 11. Mai 2025, 17:41

Nein, die druckluftwaffen sind, so unter 5,5mm ausgenommen bei der meldung über 20 waffen … ansonsten sind sie auch sicher zu verwahren

Schau dir waffg §45 an …

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 505
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Verwahrung Luftdruckwaffen

Beitrag von Poirot » So 11. Mai 2025, 18:00

Glock1768 hat geschrieben:
So 11. Mai 2025, 17:41
Nein, die druckluftwaffen sind, so unter 5,5mm ausgenommen bei der meldung über 20 waffen … ansonsten sind sie auch sicher zu verwahren

Schau dir waffg §45 an …
Wobei der Kreis der Berechtigten bei einer Druckluftwaffe größer ist.
In einem Haushalt mit Frau und Kindern >18, müsste man diese nicht wegsperren da alle berechtigt wären.
Sinnvoll ist es natürlich schließlich können auch nicht Berechtigte Personen zu Besuch kommen.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2744
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Verwahrung Luftdruckwaffen

Beitrag von Promo » Mo 12. Mai 2025, 17:17

Glock1768 hat geschrieben:
So 11. Mai 2025, 17:41
Nein, die druckluftwaffen sind, so unter 5,5mm ausgenommen bei der meldung über 20 waffen … ansonsten sind sie auch sicher zu verwahren

Schau dir waffg §45 an …
Nicht ganz korrekt, unter 6mm Kaliber sind sie Waffen gemäß § 45 WaffG, weswegen 5,5mm nicht einzurechnen ist. Und auf diese ist lt. § 45 der § 40 WaffG nicht anzuwenden, insoweit sind diese nicht in Stückzahlmeldungen einzurechnen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2534
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Verwahrung Luftdruckwaffen

Beitrag von Glock1768 » Mo 12. Mai 2025, 18:00

Ah, danke für die korrektur …

Antworten