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Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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glockfun
.223 Rem
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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von glockfun » Sa 14. Jun 2025, 19:02

Einfach bei 5.000 die §41 Meldung machen und gut ist. Bei Munition einmalig.

Aus der Praxis bei mir:
Vor Jahren gemacht. Kein Einwand der Beĥörde, muss auch nicht antworten. Nach 6 Monaten braucht es auch keine Antwort mehr und Beanstandung/Auflagen hinfällig.

Wenn die Behörde Auflagen machen will kann diese es zuvor natürlich tun. Zumeist egal wenn korrekt verwahrt (zb in einem befestigen Behältnis das in zumutbarer Weise den Zugriff und die Entnahme verhindert) Ich habe dies dokumentiert und es gab Monate zuvor eine Verwahrungskontrolle.

Meldungen bringe immer schriftlich ein. Bei emails mich selbst als CC Empfänger sichtbar für alle Adressaten.

Bei Munition ist das eine einmalige Sache im Gegensatz zu Waffen (Verdoppelungen).

5.000 22lr oder 9para hast schnell. Bedenke vor C19 kosten 5k 9x19 teils weit weniger als heute eine Glock 17 neu. 22lr reden wir gar nicht.

Verbrauch. Sport!!! Wieviele Aufschläge übt man im Tennis. Wieviele Darts wirft man. Alles im Training bevor man auf ein Match geht. Leute die zB IPSC level 3 schießen sind auf einem Qualifikationsmatch für EM/WM. Nur mal so erwähnt.

§41b Meldung des Händlers bei Verdacht ... obliegt dem Händler. Wenn er Verdacht hat kann er ja schon bei 1 Packerl melden aber ich denke da schickt der verlässliche Händler die Leute gleich weg und verkauft ihnen nix. Unter 5k bei Einzelkauf für mich isd §41 also nicht der Rede wert

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