Der Absatz bietet viel Spielraum. Der letzte Satz trifft auf jeden Fall auch jene, die ihre bestehende WBK behalten.Die Waffenbesitzkarte wird bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht
Jahre befristet. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein
angepasstes Verfahren. Der Vollzug der wiederkehrenden Überprüfung der
Verlässlichkeit (§ 25 Waffengesetz) wird verschärft.
Interessant wäre, was wirklich der Unterschied zwischen einer befristeten und unbefristeten ("Altbestand") WBK ist, wenn die Überprüfung der Verlässlichkeit nach § 25 verschärft wird. Ginge es "nur" um psychologische Gutachten, bräuchte man keine Befristung...