Vielen herzlichen Dank für die hilfreichen Informationen!

DonPapa hat geschrieben:Hallo @doormanbei uns in der Provinz sagt mann , nach 5 Jahren von 2 auf 4 !
Was sagt das Gesetz dazu.?
gewo hat geschrieben:DonPapa hat geschrieben:Hallo @doormanbei uns in der Provinz sagt mann , nach 5 Jahren von 2 auf 4 !
Was sagt das Gesetz dazu.?
Erweiterung nach §23. 2b:
Nach 5 Jahren von 2 auf 4 wenn du nicht bereit bist Ergebnislisten bzw trainingsbestaetigungen vorzulegen
Lexman1 hat geschrieben:Wenn du noch nichts gehört hast - dann ruf dort an! Anträge können untergehen oder liegen bleiben, davon kann ich dir ein Lied singen!
Lt Info der Waffenbehörde von HEUTE brauchst du in Wien fürn 23 2(b): 6 Monate in einem Schützenverein der beim Schützenbund ist, dann entweder Ergebnislisten ODER eine Bestätigung des laufenden Trainings, sowie ein Bild der Verwahrungsmöglichkeit UND eine kurze Begründung warum mehr Waffen benötigt werden. Diese Erörterung muss aber nicht so detailliert wie beim normalen 23 sein.
Die Ansprüche werden von deren Juristen, an die laufenden Erkenntnisse angepasst wurde mir mitgeteilt.
Aber DIESE Ansprüche sind vom Gesetzestext um Welten entfernt!!
Lexman1 hat geschrieben:Wenn du noch nichts gehört hast - dann ruf dort an! Anträge können untergehen oder liegen bleiben, davon kann ich dir ein Lied singen!
Lt Info der Waffenbehörde von HEUTE brauchst du in Wien fürn 23 2(b): 6 Monate in einem Schützenverein der beim Schützenbund ist, dann entweder Ergebnislisten ODER eine Bestätigung des laufenden Trainings, sowie ein Bild der Verwahrungsmöglichkeit UND eine kurze Begründung warum mehr Waffen benötigt werden. Diese Erörterung muss aber nicht so detailliert wie beim normalen 23 sein.
Die Ansprüche werden von deren Juristen, an die laufenden Erkenntnisse angepasst wurde mir mitgeteilt.
Aber DIESE Ansprüche sind vom Gesetzestext um Welten entfernt!!