Re: EU-WaffG 14.03.2017 - Video of the plenary sitting
Verfasst: Sa 18. Mär 2017, 19:20
Bdave hat geschrieben:Wenns so kommt wirds mans vermutlich einfach abgeben dürfen.
Verkaufe dürfen wird ja wohl doch möglich sein.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Bdave hat geschrieben:Wenns so kommt wirds mans vermutlich einfach abgeben dürfen.
Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von in Kategorie A Nummer 6 oder 7 eingestuften halbautomatischen Feuerwaffen unter folgenden Voraussetzungen gestatten:
a) Es liegt eine zufriedenstellende Beurteilung der relevanten Angaben vor, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 ergeben (Anm.: Das dürfte in Österreich gegeben sein, d.h. ZWR, psychologisches Gutachten... Siehe unten, hab den Art 5 Abs 2 angehängt)
b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden, trainiert bzw. an diesen teilnimmt (Anm.: Wer wäre das in unserem Fall? Einfach nur zum HSV schießen gehen und an deren Bewerben teilnehmen wird hier ned reichen, oder?) und
c) es wird eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt (Anm.: HSV?), in der bestätigt wird, dass
i) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und
ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist. (Anm.: Was wäre das bei uns?)
Die Mitgliedstaaten verfügen über ein Überwachungssystem, das sie kontinuierlich oder nicht kontinuierlich betreiben können und mit dem dafür Sorge getragen wird, dass die im einzelstaatlichen Recht festgelegten Voraussetzungen für eine Genehmigung für die Dauer der Genehmigung erfüllt sind und unter anderem relevante medizinische und psychologische Informationen bewertet werden. Die konkreten Regelungen werden im Einklang mit dem einzelstaatlichen Recht getroffen.
Wird eine der Genehmigungsvoraussetzungen nicht länger erfüllt, entziehen die Mitgliedstaaten die entsprechende Genehmigung.
Die Mitgliedstaaten dürfen den in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Personen den Besitz einer in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Feuerwaffe nur dann verbieten, wenn sie den Erwerb von Feuerwaffen dieses Typs im eigenen Hoheitsgebiet untersagen.
Ist ein UHR ein HA? Nein...also nicht betroffen.Elmo12 hat geschrieben:Frage, weiß wer ob hier auch UHRs betroffen sind? Zb die rossi m175 fasst 12 Schuss im röhrenmagazin
euvassal hat geschrieben:Ist ein UHR ein HA? Nein...also nicht betroffen.Elmo12 hat geschrieben:Frage, weiß wer ob hier auch UHRs betroffen sind? Zb die rossi m175 fasst 12 Schuss im röhrenmagazin
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
Solltest Du mich meinen...natürlich gehts darum, ob HA oder Repetierer.RcL hat geschrieben:Darum gehts garned, wie auf der vorigen Seite auch nachzulesen ist. Ich zitiers dir gern nochmal...
+ kein HA. Ansonsten Zustimmung!RcL hat geschrieben:Nicht betroffen, weil ein Röhrenmagazin bei einem UHR ned montiert wird, sondern fester Bestandteil der Waffe ist.
euvassal hat geschrieben:Solltest Du mich meinen...natürlich gehts darum, ob HA oder Repetierer
euvassal hat geschrieben:Solltest Du mich meinen...natürlich gehts darum, ob HA oder Repetierer.RcL hat geschrieben:Darum gehts garned, wie auf der vorigen Seite auch nachzulesen ist. Ich zitiers dir gern nochmal...+ kein HA. Ansonsten Zustimmung!RcL hat geschrieben:Nicht betroffen, weil ein Röhrenmagazin bei einem UHR ned montiert wird, sondern fester Bestandteil der Waffe ist.
euvassal hat geschrieben:Problematisch wird es nur, wenn ich auch eine WBK habe. Dann kommt der zitierte Absatz zum Tragen. In dem Fall muss ich um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen oder das Mag. weggeben.
Ist ein Mag für ein Troy jetzt eines für Repetierer oder für HA? Passt ja auch für AR-15!The acquisition of loading devices for semi-automatic centre-fire firearms which can hold more than 20 rounds or more than 10 rounds for long firearms shall only be permitted for those persons who are granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a).