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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 18:07
von Schuttwegraeumer
Die WL haben eine strikte "Keine Waffen" Richtlinie die auch für die eigenen Angestellten gilt.
War glaube ich eh schon im Thread für Meldungen in Medien oder so.
Sie verbieten auch Busfahrer sich effektiv zu wehren und das gilt selbstverständlich auch für Pfefferspray und so.
Wie es den Fahrern geht interessiert die nicht, das ist politisch so gewollt.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 18:17
von Schuttwegraeumer
Ferrum hat geschrieben:Und wennst dich gegen den Handyraub mit der Schusswaffe verteidigst, gehst du ins Gefängnis und der WP ist wieder Geschichte. WH

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Der Begriff "RAUB" impliziert Gewalt, sonst wäre es ein einfacher Diebstahl.
Gegen Gewalt darf man sich selbstverständlich mit Gewalt wehren.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 20:03
von Maddin
Schuttwegraeumer hat geschrieben:
Ferrum hat geschrieben:Und wennst dich gegen den Handyraub mit der Schusswaffe verteidigst, gehst du ins Gefängnis und der WP ist wieder Geschichte. WH

Gesendet von meinem Moto G (4) mit Tapatalk


Der Begriff "RAUB" impliziert Gewalt, sonst wäre es ein einfacher Diebstahl.
Gegen Gewalt darf man sich selbstverständlich mit Gewalt wehren.


Raub kann auch mit Drohung verwirklicht werden. Zweites Tatbestandselement. "Handy her oder ich bring dich um". Das ist dann aber schon schwieriger in der konkreten Situation die Schussabgabe zu rechtfertigen.

Sogar ein einfacher Diebstahl wo der Dieb mit der Beute flieht kann eine Schussabgabe rechtfertigen. Jedoch muss man da schon eher auf einen Notwehrexzess aufpassen.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 20:05
von Maddin
Schuttwegraeumer hat geschrieben:Die WL haben eine strikte "Keine Waffen" Richtlinie die auch für die eigenen Angestellten gilt.
War glaube ich eh schon im Thread für Meldungen in Medien oder so.
Sie verbieten auch Busfahrer sich effektiv zu wehren und das gilt selbstverständlich auch für Pfefferspray und so.
Wie es den Fahrern geht interessiert die nicht, das ist politisch so gewollt.


Aber hauptsache vor kurzem wurde das StGB auf Druck dieser Betreiber dahingehend geändert und sieht erhöhten "Schutz" gegen Kontrolleure vor. Davon werden sich die Schläger sicher abhalten lassen. :headslap:

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 21:08
von cal22
Hab jetzt nicht alles durchgelesen. Aber wenn die schon Schallis legalisieren wollen sozusagen können die auch gleich für jedermann Schalldämpfer für Luftdruckwaffen erlauben auch wenn das die meisten hier warscheindlich weniger interessieren wird.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 12:42
von Bell
Schuttwegraeumer hat geschrieben:Die WL haben eine strikte "Keine Waffen" Richtlinie die auch für die eigenen Angestellten gilt.
War glaube ich eh schon im Thread für Meldungen in Medien oder so.
Sie verbieten auch Busfahrer sich effektiv zu wehren und das gilt selbstverständlich auch für Pfefferspray und so.
Wie es den Fahrern geht interessiert die nicht, das ist politisch so gewollt.

Weil ich grad drüber gestolpert bin:
Die WL verbieten (u.a.)

"i) Das Mitführen von geladenen Schusswaffen (Ausnahme Polizei und Zollverwaltung) und das
sichtbare Tragen von Waffen aller Art."

Darunter heißt es:
"Bei Verstoß gegen die oben genannten Punkte a) bis o) [Anm.: also auch bei i)!) zahlen Sie einen Betrag in der Höhe von
EUR 50,--. "
Quelle: Seite 5 von https://www.wienerlinien.at/media/files ... 233054.pdf

Was "geladen" bedeutet, sollte hier jeder wissen.

Eine halbgeladene, jedenfalls aber eine ungeladene Waffe darf man also, nicht sichtbar(!) mitführen (nach den Beförderungsbedingungen der WL!). Wie man sie transportieren darf/muss wird dann wiederum durchs WaffG geregelt und kommt darauf an, was für ein waffenrechtliches Dokument man besitzt.

Und, sollte man sich mit der Waffe verteidigen müssen (und sie somit "sichtbar" und ggf. "geladen" werden), verstößt man nicht gegen ein Gesetz sondern gegen die Beförderungsbedingungen der WL, was auf satte 50,- kommt.

Edit: bei den ÖBB sinds übrigens auch "geladene" Schusswaffen, die man nicht mitnehmen darf! Siehe Punkt A.4.1.1.2. von http://www.oebb.at/static/tarife/handbu ... index.html

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 12:54
von gewo
Bell hat geschrieben:Was "geladen" bedeutet, sollte hier jeder wissen.


das weiss jeder es seie denn er war im 8.bezirk beim waffenfuehrereschein

geladen laut praxiskommentar waffenrecht bedeutet
- es ist im falle eines revolvers eine patrone in der trommel oder einer mitgefuehrten ersatztrommel und
- es befindet sich - zumindestens - im magazinschacht einer leeren pistole ein vorgeladenens magazin

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 13:31
von burggraben
Bell hat geschrieben:Weil ich grad drüber gestolpert bin:
Die WL verbieten (u.a.)


Da gibts es übrigens einen Widerspruch zwischen dem Dokument mit den Beförderungsbedingungenen, datiert 01.01.2018 und dem "Auszug aus den Beförderungsbedingungen" Plakat, datiert 12.12.2017, also vermutlich beides die aktuelle Version. Das Plakat hängt wenn ich mich nicht irre derzeit auch physisch vor Ort an den Wänden.

Link zu Beförderungsbedingungenen
Das Mitführen von geladenen Schusswaffen (Ausnahme Polizei und Zollverwaltung) und das sichtbare Tragen von Waffen aller Art.


Link zum Plakat
Das Mitführen von geladenen Schusswaffen (Ausnahme Polizei und Zollverwaltung) und das Tragen von Waffen aller Art

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 14:04
von Bell
gewo hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Was "geladen" bedeutet, sollte hier jeder wissen.


das weiss jeder es seie denn er war im 8.bezirk beim waffenfuehrereschein

geladen laut praxiskommentar waffenrecht bedeutet
- es ist im falle eines revolvers eine patrone in der trommel oder einer mitgefuehrten ersatztrommel und
- es befindet sich - zumindestens - im magazinschacht einer leeren pistole ein vorgeladenens magazin

Na das sind ja mal kreative Aussagen!

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 14:05
von gewo
Bell hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Was "geladen" bedeutet, sollte hier jeder wissen.


das weiss jeder es seie denn er war im 8.bezirk beim waffenfuehrereschein

geladen laut praxiskommentar waffenrecht bedeutet
- es ist im falle eines revolvers eine patrone in der trommel oder einer mitgefuehrten ersatztrommel und
- es befindet sich - zumindestens - im magazinschacht einer leeren pistole ein vorgeladenens magazin

Na das sind ja mal kreative Aussagen!


da ist nix kreativ dran
bitte einfach nachlesen

mit ausnahme des verhaltenausffaelligen im genannten bezirk sind sich darueber alle einig ...

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 14:08
von Bell
gewo hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
das weiss jeder es seie denn er war im 8.bezirk beim waffenfuehrereschein

geladen laut praxiskommentar waffenrecht bedeutet
- es ist im falle eines revolvers eine patrone in der trommel oder einer mitgefuehrten ersatztrommel und
- es befindet sich - zumindestens - im magazinschacht einer leeren pistole ein vorgeladenens magazin

Na das sind ja mal kreative Aussagen!


da ist nix kreativ dran
bitte einfach nachlesen

mit ausnahme des verhaltenausffaelligen im genannten bezirk sind sich darueber alle einig ...

Hab ja auch gemeint, dass die Aussagen in diesem "Praxiskommentar" kreativ sind!
Nicht, dass DU das kreativ geschrieben hast!! :naughty:

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 14:14
von gewo
Bell hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Na das sind ja mal kreative Aussagen!


da ist nix kreativ dran
bitte einfach nachlesen

mit ausnahme des verhaltenausffaelligen im genannten bezirk sind sich darueber alle einig ...

Hab ja auch gemeint, dass die Aussagen in diesem "Praxiskommentar" kreativ sind!
Nicht, dass DU das kreativ geschrieben hast!! :naughty:


tja
das bloede ist halt dass der praxiskommentar zum waffenrecht eine art inoffzieller erlass ist
er wird von personen verfasst die in der legislative und judikatur des waffenrechtes taetig sind

u.a. vom prof. kepplinger vom oberoesterreichischen landesverwaltungsgerichtshof und vom leiter der abt III/3 im innenministerum

wenn da was drinnen steht dann pickt das normal
schliesslich sind das die entscheider

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 14:43
von laska
Hm, also beim OÖ. LVWG finde ich keinen Prof. Kepplinger. Wer soll das sein?

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 14:52
von fluxhunter
laska hat geschrieben:Hm, also beim OÖ. LVWG finde ich keinen Prof. Kepplinger. Wer soll das sein?


hello, hier findest du ihn:

https://shop.prolibris.at/de/Innere-Ver ... 2p1hthci70

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 15:02
von laska
OK Danke. Er ist aber bei der Landespolizeidirektion OÖ und nicht beim OÖ LVWG. Nur zur Info...