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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: So 13. Feb 2022, 16:29
von Camare
milu hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:20
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:17

nun wenn jeder auf alle Waffen zugriff beziehungsweise diese gemeinsam verwahrt werden schon, auch wenn du es nicht glaubst.
nein.
wie oft sollen wir es noch schreiben?
nun ich halte es trotzdem so, will das nicht mit der Behörde ausdiskutieren müssen.

So steht geschrieben:
Die sich aus § 6 Abs 1 Z 2 und 3 des Waffengesetzes 1967 ergebende Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung von Faustfeuerwaffen und zur Nichtweitergabe an zum Waffenbesitz nicht Berechtigte wirkt grundsätzlich und rechtlich uneingeschränkt auch gegenüber dem Ehepartner des Inhabers der waffenrechtlichen Urkunde

ich bin kein Jurist aber vermute wenn du deiner Frau Zugang zu 6 Waffen gewährst aber sie nur für 2 berechtigt ist, könnte die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: So 13. Feb 2022, 17:13
von gunjosh
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:29
milu hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:20
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:17

nun wenn jeder auf alle Waffen zugriff beziehungsweise diese gemeinsam verwahrt werden schon, auch wenn du es nicht glaubst.
nein.
wie oft sollen wir es noch schreiben?
nun ich halte es trotzdem so, will das nicht mit der Behörde ausdiskutieren müssen.

So steht geschrieben:
Die sich aus § 6 Abs 1 Z 2 und 3 des Waffengesetzes 1967 ergebende Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung von Faustfeuerwaffen und zur Nichtweitergabe an zum Waffenbesitz nicht Berechtigte wirkt grundsätzlich und rechtlich uneingeschränkt auch gegenüber dem Ehepartner des Inhabers der waffenrechtlichen Urkunde

ich bin kein Jurist aber vermute wenn du deiner Frau Zugang zu 6 Waffen gewährst aber sie nur für 2 berechtigt ist, könnte die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden
Bitte den ganzen Sachverhalt genau durchlesen. Offensichtlich wurde dieser durch falsche Annahmen bzw. Interpretationen etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Egal, ich kenn mich aus und weiß was zu tun ist.

Danke nochmals für eure Rückmeldungen.

LG

gunjosh

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: So 13. Feb 2022, 17:21
von gewo
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:29
milu hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:20
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:17

nun wenn jeder auf alle Waffen zugriff beziehungsweise diese gemeinsam verwahrt werden schon, auch wenn du es nicht glaubst.
nein.
wie oft sollen wir es noch schreiben?
nun ich halte es trotzdem so, will das nicht mit der Behörde ausdiskutieren müssen.

So steht geschrieben:
Die sich aus § 6 Abs 1 Z 2 und 3 des Waffengesetzes 1967 ergebende Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung von Faustfeuerwaffen und zur Nichtweitergabe an zum Waffenbesitz nicht Berechtigte wirkt grundsätzlich und rechtlich uneingeschränkt auch gegenüber dem Ehepartner des Inhabers der waffenrechtlichen Urkunde

ich bin kein Jurist aber vermute wenn du deiner Frau Zugang zu 6 Waffen gewährst aber sie nur für 2 berechtigt ist, könnte die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden
Steht wo geschrieben?

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: So 13. Feb 2022, 17:37
von milu
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:29
milu hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:20
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:17

nun wenn jeder auf alle Waffen zugriff beziehungsweise diese gemeinsam verwahrt werden schon, auch wenn du es nicht glaubst.
nein.
wie oft sollen wir es noch schreiben?
nun ich halte es trotzdem so, will das nicht mit der Behörde ausdiskutieren müssen.

So steht geschrieben:
Die sich aus § 6 Abs 1 Z 2 und 3 des Waffengesetzes 1967 ergebende Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung von Faustfeuerwaffen und zur Nichtweitergabe an zum Waffenbesitz nicht Berechtigte wirkt grundsätzlich und rechtlich uneingeschränkt auch gegenüber dem Ehepartner des Inhabers der waffenrechtlichen Urkunde

ich bin kein Jurist aber vermute wenn du deiner Frau Zugang zu 6 Waffen gewährst aber sie nur für 2 berechtigt ist, könnte die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden
1. quelle bitte
2. steht da, dass der ehepartner kein waffenrechtliches dokumrnt hat. " auch gegenüber dem Ehepartner DES INHABERS der waffenrechtlichen Urkunde"
die eigenen zitate sollten schon vorm posten gelesen werden.

edit sagt: das hast aus dem 1. rechtssatz aus 3580 aus dem zusammdnhang gerissen. da musst du ALLES lesen.

da steht auf österreichischv wenn dei oida/oide an pecka had, darfs ka puffn derglangen.

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: So 13. Feb 2022, 17:45
von Camare
hier der Link :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9810429X02

soll jeder verstehen wie er glaubt - ich halte es so wie bereits geschrieben

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: So 13. Feb 2022, 18:03
von DonPapa
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:17
Steppenwolf hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:05
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 15:29
man sollte auch im Auge behalten dass dann beide 6 Plätze haben müssen.
Meinst du wenn 6 Schusswaffen kat,B im Haushalt sind wobei der Mann 5, die Frau 1 hat - beide 6 Plätze brauchen? :D

Wenn ja ist das natürlich Quatsch was du schreibst, zumindest im Bezug auf Eheleute ;)
nun wenn jeder auf alle Waffen zugriff beziehungsweise diese gemeinsam verwahrt werden schon, auch wenn du es nicht glaubst.
Es gibt höchsgerichtliche Entscheidungen, dass gemeinsam verwahrt werden kann und darf ! Mein Fall ! Frau 2 Platze (auch 2 Waffen) ich zwei platze (auch zwei Waffen) Tochter, wohnt nicht bei mir ebenfalls mit 2 Plätzen (2 Waffen) ! Alle im gleichen Tresor ! Alles kein Problem und 100% korrekt ! Hier gehts nur um die Verwahrung. Ich nur meine Waffen und nicht die meiner Frau dem Tresor ! Das ist der Knackpunkt am Ganzen !

Betreffend Hicaps ist es so wie Steppenwolf bzw. gunjosh geschrieben haben !

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: So 13. Feb 2022, 18:09
von milu
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 17:45
hier der Link :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9810429X02

soll jeder verstehen wie er glaubt - ich halte es so wie bereits geschrieben
oida!
des is mein link, wo genau geschrieben steht, dass eben KEINE ÜBERSPITZTEN anforderungen gestellt werden sollen.

i gib auf, der threadwiedereröffner hat es verstanden, du kannst es natürlich verkomplizieren.
stimmt halt nicht, macht dich aber glücklich offensichtlich.

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: So 13. Feb 2022, 22:32
von gewo
DonPapa hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 18:03
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:17
Steppenwolf hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:05
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 15:29
man sollte auch im Auge behalten dass dann beide 6 Plätze haben müssen.
Meinst du wenn 6 Schusswaffen kat,B im Haushalt sind wobei der Mann 5, die Frau 1 hat - beide 6 Plätze brauchen? :D

Wenn ja ist das natürlich Quatsch was du schreibst, zumindest im Bezug auf Eheleute ;)
nun wenn jeder auf alle Waffen zugriff beziehungsweise diese gemeinsam verwahrt werden schon, auch wenn du es nicht glaubst.
Es gibt höchsgerichtliche Entscheidungen, dass gemeinsam verwahrt werden kann und darf ! Mein Fall ! Frau 2 Platze (auch 2 Waffen) ich zwei platze (auch zwei Waffen) Tochter, wohnt nicht bei mir ebenfalls mit 2 Plätzen (2 Waffen) ! Alle im gleichen Tresor ! Alles kein Problem und 100% korrekt ! Hier gehts nur um die Verwahrung. Ich nur meine Waffen und nicht die meiner Frau dem Tresor ! Das ist der Knackpunkt am Ganzen !

Betreffend Hicaps ist es so wie Steppenwolf bzw. gunjosh geschrieben haben !
Betreffend der tochter waere ich vorsichtig. Das vfgh urteil spricht von „eheleuten“

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: So 13. Feb 2022, 23:41
von coliflower
Als sich die Waffen meiner Mutter bei mir befanden, da hatte ich wohl ein Problem - ihre Waffen durften lt. LPDW nicht bei mir verwahrt werden.

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 00:37
von gewo
coliflower hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 23:41
Als sich die Waffen meiner Mutter bei mir befanden, da hatte ich wohl ein Problem - ihre Waffen durften lt. LPDW nicht bei mir verwahrt werden.
Logisch
Wenn dadurch mind. einer seine stueckzahl ueberschritten hat

Ihr seid nicht „eheleute“

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 09:06
von Eddie
Auf Seite 1 dieses Threads, etwa in der Mitte.

Und falls die Behörde nur mündlich etwas ablehnt, immer auf der Schriftform bestehen. Denn nur dagegen lässt sich vorgehen. Bisher ist meine Erfahrung aber, dass immer wenn ich die Schriftform verlangt habe, es dann plötzlich doch funktioniert hat.


milu hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:13
Eddie hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 15:13
Der einzige sicher Weg ist die Beantwortung des Schreibens der BH durch einen in Waffenrecht erfahrenen Rechtsanwalt und, falls erforderlich, die Beschreitung des Rechtsweges. Deshalb ist die Mitgliedschaft beim Verband bzw. einer Interessensvertretung (den Namen darf ich hier offenbar nicht nennen) schon sein Geld Wert, da ist eine entsprechende Rechtsschutzversicherung inkludiert ist (sofern man nicht sowieso eine hat - braucht man heutzutage leider immer öfter). Mit sowas sollte man sich nicht spielen, da seit der letzten Gesetzesänderungen sehr schnell ein Waffenverbot droht, wenn die Behörde Unzuverlässigkeit vermutet. Auch dieses kann dann natürlich bekämpft werden, aber das ist alles mit Zeit und Geld verbunden. Ich lasse mich da auf nichts mehr ein. Wenn ein Gespräch mit der Behörde nichts bringt, dann kann man sich nur arrangieren und sich danach richten oder eben den Rechtsweg beschreiten. Es besteht die Hoffnung, dass Sachbearbeiter, die regelmäßig beanstandet werden, irgendwann daraus lernen oder in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie keine Probleme und Kosten mehr verursachen. Viel Glück und Erfolg!
wo liest du von einem schreiben der behörde?

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 09:38
von Blaine
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 17:45
hier der Link :

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9810429X02
Die sich aus § 6 Abs 1 Z 2 und 3 des Waffengesetzes 1967 ergebende Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung von Faustfeuerwaffen und zur Nichtweitergabe an zum Waffenbesitz nicht Berechtigte wirkt grundsätzlich und rechtlich uneingeschränkt auch gegenüber dem Ehepartner des Inhabers der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenpass, Waffenbesitzkarte). Dies in besonderer Weise, wenn dem Waffenbesitzer bekannt ist, dass dem Ehegatten wegen Wegfalles der Verlässlichkeit der eigene Waffenpass entzogen werden musste, er psychisch labil ist und zu Aggressionen neigt. In einem solchen Fall genügt die Verwahrung der Waffe in einer unversperrten Lade im Verbau des gemeinsamen Schlafzimmers nicht.

du versteifst dich ja auf diesen text, übersiehst aber das rot markierte
eigentlich is hier gemeint, dass du die knarren deinem ehepartner, der KEIN waffenrechtliches dokument hat, weder in die hand drücken noch den zugang erlauben darfst

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 09:51
von milu
Eddie hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 09:06
Auf Seite 1 dieses Threads, etwa in der Mitte.

Und falls die Behörde nur mündlich etwas ablehnt, immer auf der Schriftform bestehen. Denn nur dagegen lässt sich vorgehen. Bisher ist meine Erfahrung aber, dass immer wenn ich die Schriftform verlangt habe, es dann plötzlich doch funktioniert hat.


milu hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:13
Eddie hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 15:13
Der einzige sicher Weg ist die Beantwortung des Schreibens der BH durch einen in Waffenrecht erfahrenen Rechtsanwalt und, falls erforderlich, die Beschreitung des Rechtsweges. Deshalb ist die Mitgliedschaft beim Verband bzw. einer Interessensvertretung (den Namen darf ich hier offenbar nicht nennen) schon sein Geld Wert, da ist eine entsprechende Rechtsschutzversicherung inkludiert ist (sofern man nicht sowieso eine hat - braucht man heutzutage leider immer öfter). Mit sowas sollte man sich nicht spielen, da seit der letzten Gesetzesänderungen sehr schnell ein Waffenverbot droht, wenn die Behörde Unzuverlässigkeit vermutet. Auch dieses kann dann natürlich bekämpft werden, aber das ist alles mit Zeit und Geld verbunden. Ich lasse mich da auf nichts mehr ein. Wenn ein Gespräch mit der Behörde nichts bringt, dann kann man sich nur arrangieren und sich danach richten oder eben den Rechtsweg beschreiten. Es besteht die Hoffnung, dass Sachbearbeiter, die regelmäßig beanstandet werden, irgendwann daraus lernen oder in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie keine Probleme und Kosten mehr verursachen. Viel Glück und Erfolg!
wo liest du von einem schreiben der behörde?
das ist von 2018.
der thread wurde wieder aufgefrischt und aktuell ging es nie um ein schreiben einer behörde.

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 14:33
von DonPapa
gewo hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 22:32
DonPapa hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 18:03
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:17
Steppenwolf hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:05


Meinst du wenn 6 Schusswaffen kat,B im Haushalt sind wobei der Mann 5, die Frau 1 hat - beide 6 Plätze brauchen? :D

Wenn ja ist das natürlich Quatsch was du schreibst, zumindest im Bezug auf Eheleute ;)
nun wenn jeder auf alle Waffen zugriff beziehungsweise diese gemeinsam verwahrt werden schon, auch wenn du es nicht glaubst.
Es gibt höchsgerichtliche Entscheidungen, dass gemeinsam verwahrt werden kann und darf ! Mein Fall ! Frau 2 Platze (auch 2 Waffen) ich zwei platze (auch zwei Waffen) Tochter, wohnt nicht bei mir ebenfalls mit 2 Plätzen (2 Waffen) ! Alle im gleichen Tresor ! Alles kein Problem und 100% korrekt ! Hier gehts nur um die Verwahrung. Ich nur meine Waffen und nicht die meiner Frau dem Tresor ! Das ist der Knackpunkt am Ganzen !

Betreffend Hicaps ist es so wie Steppenwolf bzw. gunjosh geschrieben haben !
Betreffend der tochter waere ich vorsichtig. Das vfgh urteil spricht von „eheleuten“
Zuerst gefragt, ob möglich, dann schriftlich geben lassen !

Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 14:43
von gewo
DonPapa hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 14:33
gewo hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 22:32
DonPapa hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 18:03
Camare hat geschrieben:
So 13. Feb 2022, 16:17


nun wenn jeder auf alle Waffen zugriff beziehungsweise diese gemeinsam verwahrt werden schon, auch wenn du es nicht glaubst.
Es gibt höchsgerichtliche Entscheidungen, dass gemeinsam verwahrt werden kann und darf ! Mein Fall ! Frau 2 Platze (auch 2 Waffen) ich zwei platze (auch zwei Waffen) Tochter, wohnt nicht bei mir ebenfalls mit 2 Plätzen (2 Waffen) ! Alle im gleichen Tresor ! Alles kein Problem und 100% korrekt ! Hier gehts nur um die Verwahrung. Ich nur meine Waffen und nicht die meiner Frau dem Tresor ! Das ist der Knackpunkt am Ganzen !

Betreffend Hicaps ist es so wie Steppenwolf bzw. gunjosh geschrieben haben !
Betreffend der tochter waere ich vorsichtig. Das vfgh urteil spricht von „eheleuten“
Zuerst gefragt, ob möglich, dann schriftlich geben lassen !
die sachbearbeiter auf den waffenaemtern sind teilweise ganz normale VBs und sie haben durchwegs keine wie auch immer geartetet juristische ausblidung (koennen jedoch in fachfragen auf kundeige beamte im haus, auf den hausjuristen oder auch das BMI zurueckgreifen). je nachdem wie die bisherigen erfahrungen der einzelnen SBs bei solchen rueckfragen waren tun sie das eher regelmaessig oder eher nie bevor sie an buerger auskunften erteilen.

mit einer (falschen) auskunft eines sachbearbeiters deiner waffenbehoerde haettest du im fall des falles sicher den vorsatz weg. fuer einen verstoss reicht aber im waffG allerdings schon die blosse fahrlaessigkeit ....