
Dafür habe ich mich gefreut, als es wieder in meinen Lehrbüchern zusätzlich zum Text auch hin und wieder ein paar Bilder gegeben hat. Geisteswissenschaften können halt sehr trocken sein.
Aber gut, zurück zum Thema.
vier bis sechs wochenburggraben hat geschrieben: gewo: Wie lang dauert es in der Regel bist du von denen eine Antwort bekommst?
So ganz bin ich da nicht Deiner Meinung! Mit dem Hinweis auf das Gericht, wird die Auskunft der LPD wieder typisch österreichisch "schwammig". Natürlich ist nun klar, daß es per se erlaubt ist ein befülltes Magazin kein führen der Waffe bedeutet, aber ein Persilschein ist es nicht.silverstar hat geschrieben: Das schafft doch eine Rechtssicherheit im erweiterten Sinne (Hoffe ich)
Ist das nicht klassisches "führen einer Handfeuerwaffe"?silverstar hat geschrieben: Rangebag oder Herrenhandtasche am Handgelenk !Ungeladene pistole darin und mag in der geschlossenen Seitentasche desselbigen!
Ja klar, das oben war als ein typisches Beispiel für einen legalen Transport gedacht und wieso vorgeladene Magazine für Sportschützen praktisch und manchmal sogar notwendig sind. Sorry falls das falsch rübergekommen ist.Lexman1 hat geschrieben:Es ist kein Führen, wenn du es ZUM Auto und VOM Auto zum SS trägst. Führen ist es dann, wenn du damit spazieren gehst!