...seit sie eine eigene Planstelle für unsere Anfragen geschaffen haben, geht's schneller!
Ich glaube mich an diesen "Kommentar" seinerzeit erinnern zu können.
Wir haben diese Fallkonstellation besprochen.
Wenn ich mich recht erinnere, ging es darum, dass jemand seine ungeladene Waffe wohl in einem geschlossenen Behältnis transportierte, sie jedoch recht einfach griffbereit gewesen wäre. Und dazu hatte er das volle Magazin auch noch griffbereit in irgend einer anderen Tasche. (Stellts euch das vor, mit so einem Rucksack, der ein spezielles, leicht zu öffnendes Fach für eine KW hat)
In diesem Fall ist die Interpretation der Situation die, dass es die Absicht des Täters war, die Waffe schnell ziehen, laden und einsetzen zu können.
Und das ist verboten. Es dürfte ein Versuch gewesen sein, sich um den Begriff "Führen" herumzudrücken.
Wie aber einfach festzustellen ist, war die Tatsache, dass ein volles Mag ebenfalls griffbereit war, nicht die eigentliche Übertretung, sondern es hat lediglich die Absicht des Täters untermauert, seine Waffe schnell einsetzen zu können. Und damit war das Führen verwirklicht.
Dass dieser Fall keinen LWB betroffen hat, der gerade vom Büchser kam, sondern eine dubiose Gestalt, die vermutlich schon wegen anderer Dinge aufgefallen ist, die die Amtshandlung erst beginnen ließen, liegt mehr als nahe, da die Feststellung des Sachverhalts eine Personsdurchsuchung nötig machte. Das geht bei uns nicht so einfach ohne Grund.
Das ist natürlich eine Annahme, auf meine Erfahrung begründet. Genauso wie die Tatsache, dass man bei solchen dubiosen Gestalten alle Möglichkeiten bei den Anzeigen ausnützen will, damit das Subjekt möglichst lange gesiebte Luft atmen muss.
Die Arbeit macht man sich in der Branche nicht, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht. Daraus entstehen dann solche Fallbeispiele, über die 10 Seiten lang im WWW diskutiert werden kann.
Ich bin mir zu 99,9% sicher, dass in der Antwort nix anderes drinnenstehen wird, wenngleich in bestem Amtsdeutsch, dafür aber weniger anschaulich und schwerer verständlich. Juristen haben ja schließlich einen Ruf zu schützen!