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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Do 6. Dez 2018, 19:43
von Warnschuss
Na ja, schnell ist relativ. Im 2. Studienabschnitt war's. Ausschlaggebender ist die Dauer, in der man damit nichts mehr zu tun hat. Wissen hat ein Ablaufdatum. Wenn man nicht mehr in diesem "Milieu" ( ;-)) ist und somit nicht mehr regelmäßig damit zu tun hat, vergisst man so manches relativ schnell.
Dafür habe ich mich gefreut, als es wieder in meinen Lehrbüchern zusätzlich zum Text auch hin und wieder ein paar Bilder gegeben hat. Geisteswissenschaften können halt sehr trocken sein.
Aber gut, zurück zum Thema.

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Fr 7. Dez 2018, 08:17
von burggraben
Ich hab das erste Posting jetzt mal editiert um den aktuellen Status gut sichtbar für Leute zusammenzufassen die in Zukunft dieses Frage haben werden (und die taucht bestimmt in regelmäßigen Anständen immer wieder auf) und über die Forensuche diesen Thread finden. Der Konsens der Diskutanten hier im Thread ist dass es vom Gesetz her erlaubt sein müsste. Anfrage bei der III/3 läuft um die Unsicherheit die der Praxiskommentar oder seine Interpretation geschaffen hat, aus der Welt zu räumen. Ich werde das Ergebnis dann wieder im ersten Post dokumentieren.

gewo: Wie lang dauert es in der Regel bist du von denen eine Antwort bekommst?

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Fr 7. Dez 2018, 15:43
von Coolhand1980
...seit sie eine eigene Planstelle für unsere Anfragen geschaffen haben, geht's schneller! ;-)

Ich glaube mich an diesen "Kommentar" seinerzeit erinnern zu können.
Wir haben diese Fallkonstellation besprochen.
Wenn ich mich recht erinnere, ging es darum, dass jemand seine ungeladene Waffe wohl in einem geschlossenen Behältnis transportierte, sie jedoch recht einfach griffbereit gewesen wäre. Und dazu hatte er das volle Magazin auch noch griffbereit in irgend einer anderen Tasche. (Stellts euch das vor, mit so einem Rucksack, der ein spezielles, leicht zu öffnendes Fach für eine KW hat)
In diesem Fall ist die Interpretation der Situation die, dass es die Absicht des Täters war, die Waffe schnell ziehen, laden und einsetzen zu können.
Und das ist verboten. Es dürfte ein Versuch gewesen sein, sich um den Begriff "Führen" herumzudrücken.
Wie aber einfach festzustellen ist, war die Tatsache, dass ein volles Mag ebenfalls griffbereit war, nicht die eigentliche Übertretung, sondern es hat lediglich die Absicht des Täters untermauert, seine Waffe schnell einsetzen zu können. Und damit war das Führen verwirklicht.
Dass dieser Fall keinen LWB betroffen hat, der gerade vom Büchser kam, sondern eine dubiose Gestalt, die vermutlich schon wegen anderer Dinge aufgefallen ist, die die Amtshandlung erst beginnen ließen, liegt mehr als nahe, da die Feststellung des Sachverhalts eine Personsdurchsuchung nötig machte. Das geht bei uns nicht so einfach ohne Grund.
Das ist natürlich eine Annahme, auf meine Erfahrung begründet. Genauso wie die Tatsache, dass man bei solchen dubiosen Gestalten alle Möglichkeiten bei den Anzeigen ausnützen will, damit das Subjekt möglichst lange gesiebte Luft atmen muss.
Die Arbeit macht man sich in der Branche nicht, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht. Daraus entstehen dann solche Fallbeispiele, über die 10 Seiten lang im WWW diskutiert werden kann.

Ich bin mir zu 99,9% sicher, dass in der Antwort nix anderes drinnenstehen wird, wenngleich in bestem Amtsdeutsch, dafür aber weniger anschaulich und schwerer verständlich. Juristen haben ja schließlich einen Ruf zu schützen! :-)

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Fr 7. Dez 2018, 17:24
von gewo
burggraben hat geschrieben:gewo: Wie lang dauert es in der Regel bist du von denen eine Antwort bekommst?


vier bis sechs wochen
kann jetzt ueber weihnachten auch etwas laenger werden

ich hab jetzt den offiziellen "dienstweg" ueber meine waffenbehoerde genommen weil die kennen sich eh aus und gebens eh zur beantwortung ans BMI weiter

"an land" kannst das ned machen weil die es tw selber beantworten und da kommt oft nix raus, aus den antworten die da tw. kommen kannst an kabarettabend zusammenstellen ...

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 21:05
von gewo
antwort zur anfrage ist da:

viewtopic.php?f=20&t=44142

Der Originaltext der Anfrage vom 3.Dezember 2018 hat gelautet:

Transport von vorgeladenen Magazinen im räumlichen Zusammenhang mit den dazugehörigen Schusswaffen (also im selben Behältnis bzw. selben Futteral ect).
Laut WaffG 1996, Definition einer geladenen Waffe, und der Beschreibung im aktuellen Runderlass scheint es auf den ersten Blick klar, das der Transport eines mit Patronen vorgeladenes Magazin einer Pistole - so lange das Magazin nicht in den Magazinschacht der Pistole eingeführt wurde - als Transport zu werten ist.
In einer älteren Ausgaben des Praxiskommentar Gartner /Kepplinger (verm. 2007 ?) - nicht jedoch in der aktuellen Ausgabe - ist dem gegenüber jedoch eine Formulierung zu finden welche sinngemäss lautet: „Wenn ein vorgeladenes Magazin in einem räumlichen Zusammenhang mit der dazugehörigen Pistole transportiert wird muss man der Praxis entsprechend eher den Tatbestand des „Führen“ dieser Schusswaffe annehmen."
Frage:
Ist der Transport von vorgeladenen Magazinen in einem räumlichen Naheverhältnis zu einer dazugehörigen Pistole (unter der Annahme dass es sich um einen zulässigen Transportgrund und einen zulässigen Transportweg handelt):
- zulässig, oder
- unzulässig.



Die Antwort wurde erteilt als GZ: PAD/18/2392352 vom 27.12.2018

Die LPD Wien darf Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage vom 3. Dezember 2018 wie folgt mitteilen:
Seitens der für Waffenangelegenheiten sachlich zuständigen Abteilung SVA 4 – Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten wurde zu Ihrer Anfrage mit dem Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/3 Rücksprache gehalten und darf Ihnen zu Ihrer Anfrage, Pkt. 1. sohin wie folgt mitgeteilt werden:
Der Transport einer Schusswaffe mit einem vorgeladenen Magazin, welches sich nicht im Magazinschaft der Schusswaffe befindet und in einem geschlossenen Behältnis gemeinsam verwahrt wird, stellt gemäß § 7 Abs. 3 WaffG 1996 kein unbefugtes Führen dar. Jedoch kann im Einzelfall das Gericht in solchen Fällen ein unbefugtes Führen gemäß § 50 WaffG 1996 erkennen, wenn am Zwecke des Transportes Zweifel bestehen.

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 21:16
von Ares
Danke Gewo

lg
Ares

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 22:54
von burggraben
Ich hab das erste posting editiert um auf das posting mit der Antwort hier und den neuen Thread zu verlinken. Schön dass was draus geworden ist. Licht in die Sache zu bringen war definitiv die richtige Entscheidung.

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 06:01
von silverstar
Danke Gewo
Das schafft doch eine Rechtssicherheit im erweiterten Sinne (Hoffe ich)
lg
Erich

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 09:03
von susi
silverstar hat geschrieben:Das schafft doch eine Rechtssicherheit im erweiterten Sinne (Hoffe ich)


So ganz bin ich da nicht Deiner Meinung! Mit dem Hinweis auf das Gericht, wird die Auskunft der LPD wieder typisch österreichisch "schwammig". Natürlich ist nun klar, daß es per se erlaubt ist ein befülltes Magazin kein führen der Waffe bedeutet, aber ein Persilschein ist es nicht.

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 09:28
von Coolhand1980
Ist es. Wenn du zweifelsfrei transportierst.

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 10:06
von silverstar
ZU TODE GEFÜRCHTET IST AUCH TOT !
Ich halte es wie bisher ! Rangebag oder Herrenhandtasche am Handgelenk !Ungeladene pistole darin und mag in der geschlossenen Seitentasche desselbigen!

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 10:35
von susi
silverstar hat geschrieben: Rangebag oder Herrenhandtasche am Handgelenk !Ungeladene pistole darin und mag in der geschlossenen Seitentasche desselbigen!

Ist das nicht klassisches "führen einer Handfeuerwaffe"?

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 11:56
von burggraben
Es geht hier nicht um irgendwelche Umgehungshandlungen oder sonstige Grenzefälle. Es geht in diesem Thread um rechtlich eindeutigen Transport von vorgeladenen Magazinen, was den Alltag des Sportschützen enorm erleichtert. Typisches Beispiel: Sportschütze lädt seine Magazine daheim vor, packt alles sorgfältig ins Rangebag ein. Transportiert im Kofferraum seines Autos zum Schießstand, transportiert zu Fuß vom Parkplatz im geschlossenen Behältnis zum Stand und kann dann dort seine Zeit optimal nützen.

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 12:30
von Lexman1
Es ist kein Führen, wenn du es ZUM Auto und VOM Auto zum SS trägst. Führen ist es dann, wenn du damit spazieren gehst!

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 12:36
von burggraben
Lexman1 hat geschrieben:Es ist kein Führen, wenn du es ZUM Auto und VOM Auto zum SS trägst. Führen ist es dann, wenn du damit spazieren gehst!

Ja klar, das oben war als ein typisches Beispiel für einen legalen Transport gedacht und wieso vorgeladene Magazine für Sportschützen praktisch und manchmal sogar notwendig sind. Sorry falls das falsch rübergekommen ist.