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Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Yukon
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Beitrag von Yukon » Di 27. Aug 2019, 11:00

Mjoelnir hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 10:03
RcL hat geschrieben:
Mo 26. Aug 2019, 14:42
Äh.. Wenn du die Waffe am Stichtag hast, sieht die Ausnahmegenehmigung vor, dass du die Mags dafür auch weiterhin kaufen kannst. Da musst nedmal bei einem Verein dabei sein oder sonstwas nachweisen, du musst das Ding nur melden.
Ja, aber diese Aussage ist doch falsch, oder?
Sieht das Gesetz nicht vor, dass ich zum weiteren/zusätzlichen Kauf den Bedarf (1 Jahr Verein, Listen, Wettbewerbe etc..) nachweisen muss?
Wenn nein, wo steht das?
Du zitierst den Edelsportschützen nach §11b, der aber bei Altbestand nicht zur Anwendung kommt.

Wo das mit dem weiterhin kaufen steht? Das ist dem §58 Abs.13 in Verbindung mit §17 Abs.3 fünfter Satz zu entnehmen. Aber das ist nur eine Rechtsmeinung.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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gewo
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Beitrag von gewo » Di 27. Aug 2019, 11:04

Bitte nicht auf Erläuterungen stützen.

Im Fall des par 23 2? (Alt) hat das lvg einen Antrag auf Erweiterung genau entgegengesetzt zur Erläuterung Inder Gesetzeswerken entschieden mit dem Argument dass Erläuterungen nicht Gesetzestext wären und die textformulierung die entsprechend andere Auslegung genauso zulässt.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Baxter
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Beitrag von Baxter » Di 27. Aug 2019, 11:12

gewo hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 11:04
Bitte nicht auf Erläuterungen stützen.

Im Fall des par 23 2? (Alt) hat das lvg einen Antrag auf Erweiterung genau entgegengesetzt zur Erläuterung Inder Gesetzeswerken entschieden mit dem Argument dass Erläuterungen nicht Gesetzestext wären und die textformulierung die entsprechend andere Auslegung genauso zulässt.
Da gebe ich dir absolut recht, deshalb auch mein letzter Satz. Es ist aber im Vergleich des §58 (12) und (13) schon zu erkennen, dass der Gesetzgeber eine Unterscheidung zwischen der Berechtigung für eine spezifische Waffe und solche Waffen trifft (darauf bezieht sich auch die Erläuterung). Im Vergleich:

(12) [...]hat die jeweils zuständige Behörde dem Inhaber einer solchen Waffe eine der Kategorie entsprechende Berechtigung zum Erwerb, Besitz oder Führen dieser Waffe auszustellen oder eine bereits bestehende Berechtigung um diese Waffe zu erweitern. [...]

(13) [...]Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. [...]

Kann alles nur Wunschdenken von mir sein, aber man(n) wird ja noch träumen dürfen ;)
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Beitrag von gewo » Di 27. Aug 2019, 12:21

Baxter hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 11:12
gewo hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 11:04
Bitte nicht auf Erläuterungen stützen.

Im Fall des par 23 2? (Alt) hat das lvg einen Antrag auf Erweiterung genau entgegengesetzt zur Erläuterung Inder Gesetzeswerken entschieden mit dem Argument dass Erläuterungen nicht Gesetzestext wären und die textformulierung die entsprechend andere Auslegung genauso zulässt.
Da gebe ich dir absolut recht, deshalb auch mein letzter Satz. Es ist aber im Vergleich des §58 (12) und (13) schon zu erkennen, dass der Gesetzgeber eine Unterscheidung zwischen der Berechtigung für eine spezifische Waffe und solche Waffen trifft (darauf bezieht sich auch die Erläuterung). Im Vergleich:

(12) [...]hat die jeweils zuständige Behörde dem Inhaber einer solchen Waffe eine der Kategorie entsprechende Berechtigung zum Erwerb, Besitz oder Führen dieser Waffe auszustellen oder eine bereits bestehende Berechtigung um diese Waffe zu erweitern. [...]

(13) [...]Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. [...]

Kann alles nur Wunschdenken von mir sein, aber man(n) wird ja noch träumen dürfen ;)
das „solcher waffen“ entspricht auch dem was kommuniziert wird.
es soll „altbesitzplätze“ geben
die waffen auf diesen plaetzen koennen in der folge jederzeit getauscht werden
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Beitrag von Mjoelnir » Di 27. Aug 2019, 12:47

Ok, danke euch für die Auskunft, Männer.

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