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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 01:11
von RcL
Werden die Ausnahmegenehmigungen eigentlich explizit an die besessenen Waffen gebunden?

Also wenn ich jetzt 2 HAs mit 30er Mags hätte und nächstes Jahr einen verkaufe - hab ich dann einen freien Kat A Platz und kann mir kaufen was ich will, oder verlier ich den Platz mit dem Verkauf der Waffe und es wird ein Kat B draus?

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 06:44
von Baxter
RcL hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 01:11
Werden die Ausnahmegenehmigungen eigentlich explizit an die besessenen Waffen gebunden?

Also wenn ich jetzt 2 HAs mit 30er Mags hätte und nächstes Jahr einen verkaufe - hab ich dann einen freien Kat A Platz und kann mir kaufen was ich will, oder verlier ich den Platz mit dem Verkauf der Waffe und es wird ein Kat B draus?
Sind nicht auf die Waffe gebunden, sondern du bekommst einen Kat. A Platz fuer solche Waffen nach §17.

Genauer Wortlaut siehe WaffG:

"(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken."


Wenn du dazu den Text fuer Salutwaffen vergleichst, wirst du den Unterschied in der Formulierung erkennen:

"Handelt es sich bei diesen Salutwaffen um umgebaute Schusswaffen, die den verbotenen Waffen (§ 17), dem Kriegsmaterial (§ 18) oder der Kategorie B (§ 19) zuzurechnen waren, hat die jeweils zuständige Behörde dem Inhaber einer solchen Waffe eine der Kategorie entsprechende Berechtigung zum Erwerb, Besitz oder Führen dieser Waffe auszustellen oder eine bereits bestehende Berechtigung um diese Waffe zu erweitern."


Die Unterscheidung in "solche Waffen" und "einer solchen Waffe" ist auch in den parlamentarischen Erläuterungen zu finden

Wie es dann wirklich gehandhabt wird werden wir sehen. Aktuell wissen weder Händler noch die SB was Genaues bzw hoert man die unterschiedlichsten Meinungen.

Ich persönlich werde sicher ab dem 14.12 nicht der erste auf der BH sein und mir mal ansehen wie sich die Handhabung entwickelt, weil "Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz von vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes rechtmäßig erworbenen Schusswaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Magazinen jedenfalls erlaubt."

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 08:45
von KjK
hape hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 23:38
KjK hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 12:54
Natürlich hängt es auch von den kontrollierenden Polizisten ab. Die einen meinen, dass ein wp (auch wenn korrekt beschränkt) wirklich nur für die Dienstzeit gilt, andere sehen kein Problem darin, dass eine Person (nur mit wbk) in einem öffentlichen Einkaufszentrum (zwecks Verkauf; in einem Kaffee) die Waffee aus der Verpackung holt und am Tisch legt.
Scherz oder? Im öffentlichen Kaffee einen privater Waffenverkauf mit Ansicht veranstalten. :tipphead: :tipphead: Da kommt die WEGA um die WBK zu holen....
Dachte ich zuerst auch, war aber kein Scherz.
Wird aber sicher darauf ankommen, was der Anrufer am Telefon erzählt. Von "schaut eigentlich ganz harmlos aus, ich sehe da keine Gefahr" bis "scheiße, der ladet sein Sturmgewehr" (auch wenn es sich um einen Revolver ohne Munition in der Nähe handelt).
Aber klar, gerade in Wien sollte man das nicht tun bzw niergenst sollte das so gemacht werden, kann doch schlecht ausgehen

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 09:03
von Balistix
Es ist schlicht und einfach gesetzlich nicht zulässig (ohne WP) und du bist (auch mit WP) alles los, wenn's hart auf hart kommt.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 12:46
von Joewood
Balistix hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 09:03
Es ist schlicht und einfach gesetzlich nicht zulässig (ohne WP) und du bist (auch mit WP) alles los, wenn's hart auf hart kommt.
Ist es das wirklich? Greift nicht in letzter Instanz das Hausrecht des Kaffeehausbetreibers? (oder des Einkaufszentrumsbetreibers)?
sprich: wenn der sagt, dass es ok wäre, in seinem Räumlichkeiten eine Waffe sogar zu führen... oder überwiegt dabei die Öffentlichkeit?

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 15:00
von RcL
Joewood hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 12:46
Balistix hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 09:03
Es ist schlicht und einfach gesetzlich nicht zulässig (ohne WP) und du bist (auch mit WP) alles los, wenn's hart auf hart kommt.
Ist es das wirklich? Greift nicht in letzter Instanz das Hausrecht des Kaffeehausbetreibers? (oder des Einkaufszentrumsbetreibers)?
sprich: wenn der sagt, dass es ok wäre, in seinem Räumlichkeiten eine Waffe sogar zu führen... oder überwiegt dabei die Öffentlichkeit?
Ein Einkaufszentrum ist immer noch ein öffentlich zugänglicher Ort, oder? Keinerlei Zugangskontrollen, jeder kann rein... Glaub nicht, dass das da so einfach geht.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 16:01
von Joewood
RcL hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 15:00
Ein Einkaufszentrum ist immer noch ein öffentlich zugänglicher Ort, oder? Keinerlei Zugangskontrollen, jeder kann rein... Glaub nicht, dass das da so einfach geht.
Beim Einkaufszentrum selber ist es wahrscheinlich so... beim (auch im Einkaufszentrum) mit Tür abgetrennten Café bin ich mir da nicht mehr so sicher...

Wie ist das in einem Club mit Türsteher?

Nicht dass ich vorhätte da jeweils ne Kanone zu führen aber die rechtliche Situation ist zumindest interessant...

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 16:35
von gewo
KjK hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 08:45
hape hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 23:38
KjK hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 12:54
Natürlich hängt es auch von den kontrollierenden Polizisten ab. Die einen meinen, dass ein wp (auch wenn korrekt beschränkt) wirklich nur für die Dienstzeit gilt, andere sehen kein Problem darin, dass eine Person (nur mit wbk) in einem öffentlichen Einkaufszentrum (zwecks Verkauf; in einem Kaffee) die Waffee aus der Verpackung holt und am Tisch legt.
Scherz oder? Im öffentlichen Kaffee einen privater Waffenverkauf mit Ansicht veranstalten. :tipphead: :tipphead: Da kommt die WEGA um die WBK zu holen....
Wird aber sicher darauf ankommen, was der Anrufer am Telefon erzählt.
fakt ist dass du - wenn du keine explizite zustimmung des eigentuemers des lokals hast - damit die waffe fuehrst (auch ohne munition) und damit ein gerichtlich strafbares delikt begehst

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 17:05
von Balistix
gewo hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 16:35
KjK hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 08:45
hape hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 23:38


Scherz oder? Im öffentlichen Kaffee einen privater Waffenverkauf mit Ansicht veranstalten. :tipphead: :tipphead: Da kommt die WEGA um die WBK zu holen....
Wird aber sicher darauf ankommen, was der Anrufer am Telefon erzählt.
fakt ist dass du - wenn du keine explizite zustimmung des eigentuemers des lokals hast - damit die waffe fuehrst (auch ohne munition) und damit ein gerichtlich strafbares delikt begehst
So ist es. Darauf wollte ich hinaus.

Und selbst wenn du die Zustimmung (das hat übrigens nichts mit irgendeinem diffusen "Hausrecht" zu tun, sondern mit der Zustimmungsmöglichkeit nach §7 WaffG) hast, würde ich das bestenfalls im Separée machen. Wenn man im Restaurant die Glock auf den Tisch legt und Panik ausbricht, wird die zuständige Behörde sicherlich an der Verlässlichkeit zupfen wollen.

Den Zores kann man sich mit ein bisschen Hausverstand einfach sparen. Grad jetzt wo die Exekutive auch vorläufige Waffenverbote verhängen darf.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 17:09
von Alaskan454
Joewood hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 16:01

Wie ist das in einem Club mit Türsteher?
99% der Lokalbetreiber werden keine Freude haben wenn ein Türsteher eine FFW trägt.

Das andere 1% sind nicht die Lokale wo Leute wie wir hin gehen.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 17:12
von AUG-andy
Alaskan454 hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 17:09
Joewood hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 16:01

Wie ist das in einem Club mit Türsteher?
99% der Lokalbetreiber werden keine Freude haben wenn ein Türsteher eine FFW trägt.

Das andere 1% sind nicht die Lokale wo Leute wie wir hin gehen.
Absolut richtig, aber geht's hier nicht um die Magazine? ;) :lol:

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 17:20
von Joewood
Alaskan454 hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 17:09
Joewood hat geschrieben:
Di 22. Okt 2019, 16:01

Wie ist das in einem Club mit Türsteher?
99% der Lokalbetreiber werden keine Freude haben wenn ein Türsteher eine FFW trägt.

Das andere 1% sind nicht die Lokale wo Leute wie wir hin gehen.
Ich hab es anders rum gemeint... Lokale, wo der Türsteher sagt, wer reindarf und wer nicht... sind die als öffentlich zu betrachten?
Und dann halt gemäß §7 WaffGes die Zustimmung hat..

Aber ja... ist korrekt... hier geht es um Magazine... hab mich hinreißen lassen, weil der thread gekapert wurde...

Ich bin jedenfalls mal gespannt auf die Ausführungen zu der Gesetzesänderung, die es ja angeblich Mitte November geben wird...
Bis dahin ist eh alles Teesudleserei

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 09:59
von Nydorian
vermutlich machts auch einen umstand ob du so eine aktion im der wien-mitte-mal hinlegst oder beim wirten in unterhintendrübenstinkenbrunn.

was "öffentlich" ist und was nicht ist deutlich weniger wichtig als die frage wie viele menschen potentiell die polizei rufen.
weil wenn sie keiner ruft, dann kommt keine WEGA.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 21:20
von Simon80
Servus Leute,
Ich hätte zu dem Thema auch eine Frage...
Da ich noch nicht 21 bin kann ich die WBK erst im Frühjahr beantragen, da sind die Mags ja schon verboten. Natürlich hab ich mir schon einen Vorrat an allen möglichen Magazinen angekauft. Würde ich dann nicht allein schon für den Besitz der Magazine eine WBK benötigen? Oder kann eine Genehmigung für den Besitz von Kat. A Waffenteilen auch ohne Wbk realisiert werden? Ich weiß natürlich das der Besitz erst bis 2021 gemeldet werden muss aber ich könnte ja auch schon im Dezember hingehen und sie melden..... Außerdem meine ich im Gesetz gelesen zu haben, dass gewisse Personen auch weiterhin die Mags ohne Einschränkung kaufen dürfen- liege ich da richtig und welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen? Jäger wäre ich aber ich denke das hilft mir nur für Schalldämpfer was ;)

Freue mich falls mir das jemamd erklären könnte...

Danke euch!

LG

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 21:30
von AUG-andy
Simon80 hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 21:20
Servus Leute,
Ich hätte zu dem Thema auch eine Frage...
Da ich noch nicht 21 bin kann ich die WBK erst im Frühjahr beantragen, da sind die Mags ja schon verboten. Natürlich hab ich mir schon einen Vorrat an allen möglichen Magazinen angekauft. Würde ich dann nicht allein schon für den Besitz der Magazine eine WBK benötigen? Oder kann eine Genehmigung für den Besitz von Kat. A Waffenteilen auch ohne Wbk realisiert werden? Ich weiß natürlich das der Besitz erst bis 2021 gemeldet werden muss aber ich könnte ja auch schon im Dezember hingehen und sie melden..... Außerdem meine ich im Gesetz gelesen zu haben, dass gewisse Personen auch weiterhin die Mags ohne Einschränkung kaufen dürfen- liege ich da richtig und welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen? Jäger wäre ich aber ich denke das hilft mir nur für Schalldämpfer was ;)

Freue mich falls mir das jemamd erklären könnte...

Danke euch!

LG
Einmal eine sehr delikate Frage . ;)
Einfach im Dezember mal melden gehen und warten was passiert.
Momentan kann nur spekuliert werden weil du auch noch nicht 21 bist.
Einer muss der Erste sein , und es gibt sicher genügend Leute hier die das auch interessiert.