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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Do 5. Mai 2022, 09:19
von Promo
milu hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 10:23
gewo hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 09:30
milu hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 08:10
wenn er B hat, dann nur ohne hicap und vorher bei DEINER behörde auf b umtragen lassen, die käuferbehörde kann es sonst nicht eintragen.
das gilt nicht generell glaub ich, oder?

generell gilt
1.) jede behoerde haette immer gerne dass die jeweils "andere" behoerde moeglichst "alles" macht
2.) zustaendig fuer "alles" ist in wirklichkeit aber immer die wohnsitzbehoerde des kaeufers

und im gegenstaendlichene fall glaub ich es auch ned
denn wie waere es moeglich dass du eine kat A waffe in deinem bestand auf kat B umtragen laesst so lange du die passenden langen magazine dazu noch hast
das ist unlogisch
die waffe kann erst zu kat B werden wenn sie aus deinem bestand draussen, also verkauft ist
und in dem moment ist die kaeuferbehoerde zustaendig

just my 2 cents ....
nö, selber mit gemacht und gesehen.
die könnens nicht ändern. technisch.
zumindest im feb wars noch so.
Doch, es geht. Die Behörde kann die Waffe auf den neuen Besitzer umtragen, dann die Waffe bearbeiten und bei dem Kategorie-Dropdown einfach von A auf B ändern, dann noch die richtige Art auswählen, fertig. Ist halt die Frage ob man es vor dem "Rüberziehen" hinsichtlich Kategorie ändern will, oder erst nachher. Nachdem die kurzzeitige Überschreitung der Berechtigung (A bei nur B Berechtigung, oder z.B. "zu viel B" beim Verkäufer) ohnedies behördlich gemacht ist, sollte es verschmerzbar sein, weil systemseitig bedingt und gar nicht anders lösbar.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Do 5. Mai 2022, 10:09
von milu
Promo hat geschrieben:
Do 5. Mai 2022, 09:19
milu hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 10:23
gewo hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 09:30
milu hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 08:10
wenn er B hat, dann nur ohne hicap und vorher bei DEINER behörde auf b umtragen lassen, die käuferbehörde kann es sonst nicht eintragen.
das gilt nicht generell glaub ich, oder?

generell gilt
1.) jede behoerde haette immer gerne dass die jeweils "andere" behoerde moeglichst "alles" macht
2.) zustaendig fuer "alles" ist in wirklichkeit aber immer die wohnsitzbehoerde des kaeufers

und im gegenstaendlichene fall glaub ich es auch ned
denn wie waere es moeglich dass du eine kat A waffe in deinem bestand auf kat B umtragen laesst so lange du die passenden langen magazine dazu noch hast
das ist unlogisch
die waffe kann erst zu kat B werden wenn sie aus deinem bestand draussen, also verkauft ist
und in dem moment ist die kaeuferbehoerde zustaendig

just my 2 cents ....
nö, selber mit gemacht und gesehen.
die könnens nicht ändern. technisch.
zumindest im feb wars noch so.
Doch, es geht. Die Behörde kann die Waffe auf den neuen Besitzer umtragen, dann die Waffe bearbeiten und bei dem Kategorie-Dropdown einfach von A auf B ändern, dann noch die richtige Art auswählen, fertig. Ist halt die Frage ob man es vor dem "Rüberziehen" hinsichtlich Kategorie ändern will, oder erst nachher. Nachdem die kurzzeitige Überschreitung der Berechtigung (A bei nur B Berechtigung, oder z.B. "zu viel B" beim Verkäufer) ohnedies behördlich gemacht ist, sollte es verschmerzbar sein, weil systemseitig bedingt und gar nicht anders lösbar.
ah, dann wurde das geändert.
bei meinem A WS war des nur der verkäuferbehörde möglich.

geht wenigstens was weiter.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Do 5. Mai 2022, 14:32
von Promo
Das war immer schon möglich. Entweder war der Bearbeiter nicht qualifiziert genug, oder er wollte die Arbeit nicht machen.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: So 8. Mai 2022, 21:06
von diablo1969
Nur mal so zur Info …

Liege ich richtig in der Annahme - wenn ich eine Neuwaffe erwerbe, sollten auch bei Ausfolgung
als Wechselsystem sämtliche Teile nummerngleich sein?

Ganz liebe Grüsse in die Runde

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: So 8. Mai 2022, 23:35
von gewo
diablo1969 hat geschrieben:
So 8. Mai 2022, 21:06
Nur mal so zur Info …

Liege ich richtig in der Annahme - wenn ich eine Neuwaffe erwerbe, sollten auch bei Ausfolgung
als Wechselsystem sämtliche Teile nummerngleich sein?

Ganz liebe Grüsse in die Runde
Wenn du dir zu einem wechselsystem ein passendes gruffstueck besorgst dann wird das nicht zwingend nummerngleich sein koennen.
Vor allem deshalb weil ja gruffstuecke garkeine nummer haben muessen

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 9. Mai 2022, 00:04
von diablo1969
Das ist mir natürlich klar Gerhard, ich meinte definitiv den Neukauf einer Waffe inclusive Griffstück, die
dann halt als Wechselsystem ausgefolgt wird…

glg

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 9. Mai 2022, 00:29
von gewo
diablo1969 hat geschrieben:
Mo 9. Mai 2022, 00:04
Das ist mir natürlich klar Gerhard, ich meinte definitiv den Neukauf einer Waffe inclusive Griffstück, die
dann halt als Wechselsystem ausgefolgt wird…

glg
Wie gesagt
Griffstuecke muessen keine seriennummer haben

Wenn da eine nummer drauf ist dann ist es unbedeutsam
Ob es die gleiche oder eine andere ist

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 9. Mai 2022, 09:44
von MikeV
Jetzt nochmal für die langsamen (mich)...
Sehe ich das richtig, dass ich bei einem Händler welcher auch bereit ist, Neuwaffen in Wechselsysteme zu splitten (zB gewo), zB eine Glock 17 erwerben kann, diese als Wechselsystem eingetragen wird, und ich zeitgleich auch das frei verkäufliche Griffstück, welches ja durch das Splitten frei geworden ist, kaufen kann. Völlig legal, richtig?
Und solange ich die Waffe nicht außerhalb eines Schießstandes zusammenbaue, bewege ich mich immer im rechtssicheren Raum. Richtig?

Falls dem so ist, bin ich mir zwar recht sicher, dass das nicht die ursprüngliche Intention des Gesetzgeber war, es ermöglicht aber doch die Möglichkeit, auf erweiterte Teilnahmen bei Bewerben, da ich bei meiner 9mm sicher nicht den Reddot abmontiere, jedoch die meisten Wettbewerbe ohne optische Zieleinrichtungen durchgeführt werden.

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin nicht auf der Suche nach wegen Waffen zu horten, aber gerade MOS oder eben nicht, daran habe ich bei der Erstanschaffung noch nicht gedacht, und da ich damals keine Glock ausgewählt hatte, klingt diese Möglichkeit durchaus interessant, zumindest für die ersten Jahre, in denen die WBK auf 2 Stk limitiert ist.

Und ganz ehrlich, es juckt mich überhaupt nicht, dass die Waffe dann eben zerlegt im Safe liegt, ich packe sie außer zum Putzen eh nur aus, wenn ich am Weg zum Schießstand bin...

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 9. Mai 2022, 10:07
von Glock1768
MikeV hat geschrieben:
Mo 9. Mai 2022, 09:44
Jetzt nochmal für die langsamen (mich)...
Sehe ich das richtig, dass ich bei einem Händler welcher auch bereit ist, Neuwaffen in Wechselsysteme zu splitten (zB gewo), zB eine Glock 17 erwerben kann, diese als Wechselsystem eingetragen wird, und ich zeitgleich auch das frei verkäufliche Griffstück, welches ja durch das Splitten frei geworden ist, kaufen kann. Völlig legal, richtig?
Und solange ich die Waffe nicht außerhalb eines Schießstandes zusammenbaue, bewege ich mich immer im rechtssicheren Raum. Richtig?

korrekt ...

das Griffstück kann zwar prinzipiell neben dem WS liegen, lass es aber zb einfach im Rangebag oder lege es aus dem Sichtbereich des WS und gut ist es ... bei meinen Kontrollen wollte kein Polizist die nicht waffenrechtlich relevanten Teile (=Griffstücke oder lower) sehen ...

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 9. Mai 2022, 15:10
von Wilhelmshoehe
Ich möchte noch eine Waffe kaufen hab aber keinen Platz auf WBK/WP. Anstatt zu meiner Behörde zu gehen und darzulegen warum ich hier einen Bedarf habe, schreibt mir der Händler was anderes auf die Rechnung, meldet was anderes an die Behörde und damit wir das ganze uns selbst gegenüber rechtfertigen können übergibt mir der Händler die Waffe in Griffstück und Rest zerlegt und ich bau das Ding auch nur am Schießstand zusammen - großes Indianerehrenwort!
Ohne dir hier zu Nahe treten zu wollen MikeV, aber deinen Posts ist zu entnehmen, dass du momentan eine AR-15 und eine P22 besitzt, angehender Sportschütze bist und darüber hinaus im Stande bist Gesetzestexte halbwegs korrekt selbst zu interpretieren. Neben einer KK FFW noch eine GK FFW zu argumentieren sollte als dir (angehender) Sportschütze keine allzu großen Schwierigkeiten bereiten. Dann musst du auch nicht in diesem Winkel des Forum fragen ob es hier Rechtssicherheit gibt. (Nein, die gibt es nicht...)

PS: Gescheiter wäre es die extra Plätze zu beantragen, und z.B. ein WS für das AR-15 zu kaufen (GK oder KK), das geht einwandfrei ohne windige Konstruktionen.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 9. Mai 2022, 22:51
von MikeV
Zwar wirst du mir hier über die Blume vor, mir über eine
windige Konstruktion
mehr Waffen zu besorgen, als ich besitzen darf, bzw. den einfachen Weg gehen zu wollen, versuche ich, mich nicht mir zu Nahe getreten zu fühlen ;)

1. Ich habe KEINE AR-15 (noch nicht), sondern eine KK FFW (P22) und eine GK FFW (Canik).
2. Ich habe meine WBK erst heuer erhalten, eine Erweiterung zu beantragen scheint mir zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll / erfolgversprechend..
3. hätte ich eine Glock, und dazu noch ein paar Wechselsysteme, entspräche das imho sowohl der Intention des Gesetztes, und wäre hier von dir vermutlich auch weder als windige Konstruktion betitelt, noch überhaupt thematisiert worden. Ganz egal, wieviele Griffstücke ich mein Eigen nenne. Sollte ich ein Canik WS finden, nehme ich das…
4. ich muss kein Indianerehrenwort geben. Wem denn auch? Dem Händler wird’s egal sein, und wenn die Waffe bei einer Kontrolle zusammengebaut ist, habe ich sowieso die Konsequenzen zu tragen….
5. wenn etwas legal/erlaubt ist, sehe ich keinerlei „windige Konstruktion“, noch habe ich jegliche Bedenken, die Gegebenheiten auch zu nutzen, solange ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege.
6. wenigstens versuche ich, mich so gut wie möglich zu informieren, bevor ich irgendwelche Schnellschüsse raushaue. Mir hier so läppisch zu unterstellen, ich möchte das Gesetz umgehen, finde ich nicht sehr fair.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 9. Mai 2022, 22:58
von AUG-andy
MikeV hat geschrieben:
Mo 9. Mai 2022, 22:51
Zwar wirst du mir hier über die Blume vor, mir über eine
windige Konstruktion
mehr Waffen zu besorgen, als ich besitzen darf, bzw. den einfachen Weg gehen zu wollen, versuche ich, mich nicht mir zu Nahe getreten zu fühlen ;)

1. Ich habe KEINE AR-15 (noch nicht), sondern eine KK FFW (P22) und eine GK FFW (Canik).
2. Ich habe meine WBK erst heuer erhalten, eine Erweiterung zu beantragen scheint mir zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll / erfolgversprechend..
3. hätte ich eine Glock, und dazu noch ein paar Wechselsysteme, entspräche das imho sowohl der Intention des Gesetztes, und wäre hier von dir vermutlich auch weder als windige Konstruktion betitelt, noch überhaupt thematisiert worden. Ganz egal, wieviele Griffstücke ich mein Eigen nenne. Sollte ich ein Canik WS finden, nehme ich das…
4. ich muss kein Indianerehrenwort geben. Wem denn auch? Dem Händler wird’s egal sein, und wenn die Waffe bei einer Kontrolle zusammengebaut ist, habe ich sowieso die Konsequenzen zu tragen….
5. wenn etwas legal/erlaubt ist, sehe ich keinerlei „windige Konstruktion“, noch habe ich jegliche Bedenken, die Gegebenheiten auch zu nutzen, solange ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege.
6. wenigstens versuche ich, mich so gut wie möglich zu informieren, bevor ich irgendwelche Schnellschüsse raushaue. Mir hier so läppisch zu unterstellen, ich möchte das Gesetz umgehen, finde ich nicht sehr fair.
Er probiert es schon seit das Thema WS so einfach gehandhabt wird, den Leuten eine unlautere Handlung zu unterstellen. Kauf dir einfach was dir gefällt, so wie 99% aller WS-Besitzer. Die restlichen Angsthasen sollen glücklich werden mit ihrer engstirnigen Haltung. Ich selbst habe mir auch einige WS beim Gewo gegönnt um noch mehr Abwechslung zu haben.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 10. Mai 2022, 01:57
von MikeV
Ja, habe mir eben den Thred „zusammengebautes WS“ ( viewtopic.php?f=20&t=54042) durchgelesen. Obwohl ich seine Denkweise nachvollziehen kann, entspricht sie nicht meiner Auslegung/Deutung des Gesetzestextes.
Schließe mich da eurer Ansicht an, dass erst der tatsächliche Zusammenbau, und nicht die Möglichkeit zum Zusammenbau die Grenzlinie zum Verbotenen überschreitet.

Einzig „interessant“ finde ich noch, dass im WaffG ja „ doppelte Anzahl an wesentlichen Bestandteilen“ steht, und ja ein Lauf an sich schon ein solches Teil ist, dann Verschluss usw..
Scheinbar werden aber WS als nur ein Teil behandelt, und da das offenbar gelebte Praxis ist, werde ich es auch nicht unnötig hinterfragen.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 10. Mai 2022, 09:55
von AUG-andy
MikeV hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 01:57
Ja, habe mir eben den Thred „zusammengebautes WS“ ( viewtopic.php?f=20&t=54042) durchgelesen. Obwohl ich seine Denkweise nachvollziehen kann, entspricht sie nicht meiner Auslegung/Deutung des Gesetzestextes.
Schließe mich da eurer Ansicht an, dass erst der tatsächliche Zusammenbau, und nicht die Möglichkeit zum Zusammenbau die Grenzlinie zum Verbotenen überschreitet.

Einzig „interessant“ finde ich noch, dass im WaffG ja „ doppelte Anzahl an wesentlichen Bestandteilen“ steht, und ja ein Lauf an sich schon ein solches Teil ist, dann Verschluss usw..
Scheinbar werden aber WS als nur ein Teil behandelt, und da das offenbar gelebte Praxis ist, werde ich es auch nicht unnötig hinterfragen.
Im ZWR steht eindeutig Wechselsystem, daher 2 oder mehr Teile. Belegt aber nur einen Platz. Da wäre ich dumm nur einen Lauf oder Verschlussteil für so wertvolle Plätze zu verwenden. Sollte die angebliche Gesetzeslücke da irgendwann korrigiert werden, haben wir zumindest genug Altbestand WS zu Hause liegen. Diese können sie dir dann nicht mehr wegnehmen. :lol:

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 10. Mai 2022, 11:05
von gewo
MikeV hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 01:57
Ja, habe mir eben den Thred „zusammengebautes WS“ ( viewtopic.php?f=20&t=54042) durchgelesen. Obwohl ich seine Denkweise nachvollziehen kann, entspricht sie nicht meiner Auslegung/Deutung des Gesetzestextes.
Schließe mich da eurer Ansicht an, dass erst der tatsächliche Zusammenbau, und nicht die Möglichkeit zum Zusammenbau die Grenzlinie zum Verbotenen überschreitet.

Einzig „interessant“ finde ich noch, dass im WaffG ja „ doppelte Anzahl an wesentlichen Bestandteilen“ steht, und ja ein Lauf an sich schon ein solches Teil ist, dann Verschluss usw..
Scheinbar werden aber WS als nur ein Teil behandelt, und da das offenbar gelebte Praxis ist, werde ich es auch nicht unnötig hinterfragen.
waffenzuebehoere laut ZWR:
- lauf
- verschluss
- wechselsystem (lauf&verschluss)
- (wechsel)trommel
- gehaeuse (gasdruckbelastet)
ect

also ja

lauf&verschluss sind EIN teil

und solltest du ein (nicht gasdruckbelastetes) gehaeuse - vulgo "griffstueck" - zuhause haben dass an dein wechselsystem passen wuerde, dann darfst du es nicht zusammenbauen zu hause.

genauso wie du legal im besitz befindliche §17/1/9 HiCap magazine zu hause nicht an deine kat B waffe anstecken darfst

am beh. genehm. schiesstand darfst du das aber schon