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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Do 13. Feb 2020, 13:58
von Steirer
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 13:52
gewo hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 13:34
Prometheus hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 13:26


Dürften "VA Magazine" dann nicht weiterhin verkauft werden?
ja
sind frei erhaeltlich
Das heisst, ich kauf mir ein M16 Magazin, muss es nicht melden auch wenn ich ein OA15 daheim hab?
Die Waffe ist nicht als KAT A gemeldet und kann dann trotzdem das Magazin am Schießstand anstecken?
WTF ?
Es gibt ja beinahe für jedes HA Gewehr ein VA Magazin, da hat wohl jemand nur bis zu seinen eigenen Zehenspitzen gedacht....
Wie das Waffengesetz selbst, ohne Logik oder Hausverstand. 😎

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Do 13. Feb 2020, 14:11
von Promo
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 13:52
Das heisst, ich kauf mir ein M16 Magazin, muss es nicht melden auch wenn ich ein OA15 daheim hab?
Die Waffe ist nicht als KAT A gemeldet und kann dann trotzdem das Magazin am Schießstand anstecken?
WTF ?
Es gibt ja beinahe für jedes HA Gewehr ein VA Magazin, da hat wohl jemand nur bis zu seinen eigenen Zehenspitzen gedacht....
Korrekt. Beachte aber, dass das Magazin eindeutig als Magazin von einem VA identifizierbar sein muss (etwa herstellerseitige "FULL AUTO ONLY" Kennzeichnung, Rechnungsbelege, Kennzeichnung auf der Verpackung, Herstellerangaben, etc.).

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Do 13. Feb 2020, 15:20
von Evilcannibal79
Promo hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 14:11
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 13:52
Das heisst, ich kauf mir ein M16 Magazin, muss es nicht melden auch wenn ich ein OA15 daheim hab?
Die Waffe ist nicht als KAT A gemeldet und kann dann trotzdem das Magazin am Schießstand anstecken?
WTF ?
Es gibt ja beinahe für jedes HA Gewehr ein VA Magazin, da hat wohl jemand nur bis zu seinen eigenen Zehenspitzen gedacht....
Korrekt. Beachte aber, dass das Magazin eindeutig als Magazin von einem VA identifizierbar sein muss (etwa herstellerseitige "FULL AUTO ONLY" Kennzeichnung, Rechnungsbelege, Kennzeichnung auf der Verpackung, Herstellerangaben, etc.).
Nicht das ich es nötig hätte, hab einen guten Bestand an Magazinen im Schrank ;)
Ich weiß ja das des neue Gesetz sehr unausgegoren ist aber das denen so ein Schnitzer passiert......holla die Waldfee :headslap:

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Do 13. Feb 2020, 15:54
von Wilhelmshoehe
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 15:20
Ich weiß ja das des neue Gesetz sehr unausgegoren ist aber das denen so ein Schnitzer passiert......holla die Waldfee :headslap:
Steht in der EU Richtlinie auch nicht anders drin, sei also froh über das ausgebliebene Goldplating und die Lobbyarbeit die da im Hintergrund passiert ist.

Rein nach Richtlinie, hätte der Besitz von Magazinen selbst auch frei bleiben können, jedoch Erwerb nur mit Berechtigung (Artikel 10 Abs 1). Nur hätten sie dir die Berechtigung zupfen müssen wenn du eines besitzt das auch in eine Kat B oder Kat C passt! (Artikel 5 Abs 3).

Novelle 2017:https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32017L0853
Aktuelle Fassung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 7-20170613
Suche nach "Ladevorrichtung".

Die Richtlinie ist generell mal lesenswert.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Do 13. Feb 2020, 16:02
von Der Stefan
Dann müssten wir die originalen Steyr AUG Magazine nicht melden und dürfen diese frei kaufen?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Do 13. Feb 2020, 17:10
von abactus
Odysseus hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 20:09
gewo hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 18:30
Odysseus hat geschrieben:
Mo 16. Dez 2019, 12:14
Also ich habe vor mit der Meldung meiner Altbestand-Magazine auch gleich die Erweiterung meiner WBK von 7 auf 10 Stück Kat.B zu vollziehen. Mal schauen ob ich das in ein und dem selben Schreiben elegant hin bekomme. Wohne im Bez. Ko in Nö...
wenn seit der letzten erweiterung mind 5 jahre vergangen sind solltest du einen rechtsanspruch von 7 auf 9 haben soferne vereinsmitglied
Ich habe erst im Jahr 2018 erweitert aber werde versuchen im Zuge meiner Tätigkeit als Sportschütze wieder einige Plätze zu bekommen.
halt uns bezüglich BH KO bitte auf dem laufenden.

bei meinem letzten anruf dort war der SB bezüglich außertürlich erweitern eher restriktiv eingestellt...

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Do 13. Feb 2020, 21:07
von -wolf-
Öhm... d.h. die grünen AUG-Magazine sind frei, oder was? o.O

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Do 13. Feb 2020, 21:27
von combatmiles
mMn Ja!!...

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Do 13. Feb 2020, 21:39
von fast12
Ganz ehrlich: Wörtlich steht es zwar so im Gesetz. Aber wollt ihr euch wirklich darauf verlassen, dass euch eure Waffenbehörde - und in weiterer Folge ein Richter - nicht doch einen Strick draus dreht? Vielleicht erst in ein paar Jahren, nach der Übergangsfrist? Also ich finde es ist sinnvoller auch VA Magazine (nachweislich) zu melden. Ob die Behörde die dann ins ZWR einträgt ist eine andere Geschichte. Generell sollte man versuchen das Maximum an Altbestands-Bewilligungen zu erhalten...

Just my 2 Cents...

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 07:46
von titan
Bitte verbreitet keinen Unsinn. Ihr riskiert damit nur eure WBKoder jene anderer Leute! Es gibt ein paar Magazine die für rein vollautomatische Waffen sind. Die meisten Vollautomaten sind jedoch auch Halbautomaten,( auch das M16). Dies trifft auch für das AUG zu. Es ist weiter fraglich, ob der Gesetzgeber überhaupt an Magazine für rein vollautomatosche Waffen gedacht hat. Meiner Auffassung nach nicht. Sollte es daher momentan so sein, dass Magazine für rein vollautomatische Waffen tatsächlich frei wären, ist das spätestens mit der Markteinführung eines halbautomatischen Derivats dafür widerlegt und ihr werdet es nicht mitbekommen. Es reicht dazu ein Stk aus und euer Altbestand ist illegal, die WBK futsch.

Es ist außerdem sicherlich sinvoll, ein Maximum an Berechtigungen zu erlangen. Weiters sind Ersatzteile für Magazine momentan frei wie verschiedene Händler bereits erklärt haben. Ein vollständig zerlegtes Magazin fällt nicht unter Paragr17 und müsste daher nicht gemeldet werden. Sollte sich also jemand beim Zählen vertan haben ist das Zerlegen eine Option. Es empfielt sich allerdings momentan immer, sich betreffend nicht nachweisbare Handlungen immer mit Foto und per email mit Beschreibung und Beschriftung abzusichern. Siehe unten.

Wie man so hört, hat man es im BMI mit einer 3. DFVO scheinbar nicht besonders eilig, wenn überhaupt. Man habe im schwarzen Ministerium nicht vor, Rechtssicherheit zu schaffen sondern wartet aus taktischen Gründen auf einem Anlass, das Gesetz neu zu schreiben. Sollte dies so stimmen, wäre das einer der größten Skandale der 2. Republik. Haltet euch daher in eigenem Interesse an die Spielregeln und versucht nicht, das ohnehin unklare Gesetz noch zusätzlich ad absurdum zu führen.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 08:33
von eriochromcyanin
titan hat geschrieben:
Fr 14. Feb 2020, 07:46
Weiters sind Ersatzteile für Magazine momentan frei wie verschiedene Händler bereits erklärt haben. Ein vollständig zerlegtes Magazin fällt nicht unter Paragr17 und müsste daher nicht gemeldet werden. Sollte sich also jemand beim Zählen vertan haben ist das Zerlegen eine Option.
Interessante Umgehung. Die Deaktivierungsverordnung behandelt ja nur die Deaktivierung von SCHUSSwaffen, nicht von anderen Waffen... gibt also keine Definition, wie ein Magazin deaktiviert werden müsste. Und ein "Magazin-relevantes" Teil kennt das WaffG ja auch nicht...

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 08:40
von Parallaxe
Ich bin sicher, dass es eine Auslegungsmöglichkeit gibt, diese Lücke zu schließen. Man kann z.B. sagen, dass ein Magazin "waffenrelevant" sei, oder auch "schusswaffenrelevant", und wenn man es unbedingt will, kann man sicher einer Magazin als "Laufbestandteil im weiteren Sinne" betrachten, weil es zum Weg gehört, den eine Patrone nimmt...

Wichtig ist ja nicht, dass die "Argumentation" Sinn macht, denn das letzte Wort hat IMMER die Behörde. Das oberste Prinzip lautet immer: "Was nicht sein darf, kann nicht sein."

Ehrlich, ich glaube nicht, dass man in einem solchen Fall so durchkommt. Ich denke da an den Fall mit den Magazinen in Vorarlbeerg, der hier einen eigenen thread hat - da wirds auch keine bürgerfreundliche Lösung geben.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 08:55
von Balistix
Ich seh das mit dem Zerlegen eher kritisch. Ein vollständiges Magazin in Teilen ist ein Magazin, genauso wie eine vollständige vollautomatische Waffe in Teilen eine vollautomatische Waffe ist.

Etwas anderes ist der Besitz von Einzelteilen, aus denen sich keine funktionsfähigen Magazine zusammensetzen lassen, also etwa Magazinböden und Federn alleine.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 09:51
von Promo
fast12 hat geschrieben:
Do 13. Feb 2020, 21:39
Ganz ehrlich: Wörtlich steht es zwar so im Gesetz. Aber wollt ihr euch wirklich darauf verlassen, dass euch eure Waffenbehörde - und in weiterer Folge ein Richter - nicht doch einen Strick draus dreht? Vielleicht erst in ein paar Jahren, nach der Übergangsfrist? Also ich finde es ist sinnvoller auch VA Magazine (nachweislich) zu melden. Ob die Behörde die dann ins ZWR einträgt ist eine andere Geschichte. Generell sollte man versuchen das Maximum an Altbestands-Bewilligungen zu erhalten...

Just my 2 Cents...
Und meine 3 Cent dazu: diese Information liegt schriftlich durch das BMI vor und bestätigt den exakten Wortlaut des Gesetzes. Deshalb wie von mir geschrieben, du musst im Zweifelsfall beweisen können, dass es eben ein Magazin von einem VA ist (und natürlich darfst du es zuhause nicht an eine zufälligerweise passende Kat.B Waffe anstecken).
Du kannst ja alternativ deiner Behörde melden "X Magazine für halbautomatische Schusswaffe Hersteller Y Kaliber Z sowie A Magazine für vollautomatische Schusswaffe Hersteller B Kaliber C (passt auch in halbautomatische Schusswaffe Hersteller D Kaliber C)" und schauen was dann passiert - dann hast du den Ball zurück gespielt.


PS: Magazine zerlegen funktioniert nicht. Hat in der Vergangenheit auch mit Schalldämpfern nicht funktioniert, wieso sollte es jetzt mit Magazinen klappen.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 09:52
von Promo
eriochromcyanin hat geschrieben:
Fr 14. Feb 2020, 08:33
Interessante Umgehung. Die Deaktivierungsverordnung behandelt ja nur die Deaktivierung von SCHUSSwaffen, nicht von anderen Waffen... gibt also keine Definition, wie ein Magazin deaktiviert werden müsste. Und ein "Magazin-relevantes" Teil kennt das WaffG ja auch nicht...
Die Deaktivierungsverordnung beinhaltet auch keine Deaktivierungsvorschriften für Handgranaten oder "größeres Gerät", einfach weil die EU keine Vorschriften dazu erlassen hat. Das schließt aber auch nicht aus, dass diese nicht deaktiviert werden können. Wird halt eine Einzelfallbetrachtung.