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Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von BigBen » Fr 22. Nov 2013, 16:17

obi987 hat geschrieben: Na toll hab schon jetzt keinen Bock mehr.
Dann hat die Dame ihr Ziel bei dir ja leider relativ schnell erreicht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Dextera
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Dextera » Fr 22. Nov 2013, 16:35

Sag ihr sie soll dir das als Bescheid schriftlich geben ...
Trust ██ ███. █ ███ your █████ ███ government.

Bud Spencer

Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Bud Spencer » Fr 22. Nov 2013, 19:24

Irgendwie sollte da grundlegend interveniert werden.
Vorarlberg darf nicht zum experimentierfeld der behörden werden wie weit sie gehen können!

Da sollten ein paar engagierte vorarlberger waffenbesitzer klagen. Nur so findet der gesetzwidrige spuck ein ende...

Wenn niemand klagt und alle kuschen, fühlen die sich ja noch bestätigt!

Wenn sich einer fände der klagen würde, würd ich zB spenden...

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von ssg69koppi » Fr 22. Nov 2013, 20:00

Pfff, ihr Vorarlberger könnts einem manchmal ganz schön leid tun, was man da so alles hört ist echt
ein Hammer :cry:
Grüße ausn Woidviertel :at1:

"Langsam ist präzise, präzise ist schnell"

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von obi987 » Fr 22. Nov 2013, 20:46

@woolf:
Waffenführerschein und Psychol. Gutachten hab ich zum Glück noch nicht gemacht da mir gesagt wurde das ich Bescheid bekomme wenn ich es machen soll, da erst Überprüfung wegen Waffenverbot usw. stattfindet.
Das Ermessen Ihrerseits bei SV nicht sein kann, habe ich mir überlegt ob ich es ihr sagen soll, wollte dann aber nicht beim 1.Gespräch schon einen Krieg anfangen.
Werde mal schauen ob ich nächste Woche einen persönlichen Termin bekomme.

Grüße Obi

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von IT Guy » Fr 22. Nov 2013, 21:47

Also wenn es um meinen Antrag gehen würde, wäre die Stellungnahme nur der Auszug aus dem WaffG, sonst nichts. Jede Stellungnahme kann gegen Dich verwendet werden.

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Stickhead » Sa 23. Nov 2013, 00:02

Ja, aber vor allem auch zugunsten dir.
Wer von euch wurde jetzt eigentlich von den vorarlberger Behörden schon aller verarscht?
Ein Geschlossener Brief an die Volksanwaltschaft wär auf jeden Fall Ratsam.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Maximilian » Sa 23. Nov 2013, 02:35

Wahnsinn. Wenn ich das lese, kommt mir die Galle hoch
in Innsbruck hatte ich die Wbk bei einer freundlichen Sachbearbeiterin nach 6(!) Tagen.
Sie hat mir sogar als ich meine Unterlagen abgegeben habe gesagt, dass sie sofort mit der Bearbeitung anfängt, weil sie dann in den Urlaub fahren wird-damit ich die WBK noch vor Ihrem Urlaub bekomme...dann bekam ich einen Anruf und konnte sie abholen...
Umso unglaublicher klingen diese zahlreichen Geschichten aus VA...so eine Willkür-und man ist diesn Leuten noch ausgeliefert...

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von obi987 » Sa 23. Nov 2013, 07:52

Kennt denn jemand von euch einen Anwalt in VLBG der sich mit Waffenrecht auskennt. Bei dem ich mich mal informieren kann.

Elmo12
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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von Elmo12 » Sa 23. Nov 2013, 08:43

Bleib bitte auf jeden fall dran und lass dich nicht unterkriegen!!! Bin mir sicher, dass bigben als Mod nichts dagegen hat, wenn wir einen spendetopf für anwaltskosten hier aufmachen um dich, alle Vorarlberger schützen und im Endeffekt uns alle vor willkürlicher rechtsauslegung in Zukunft zu schützen.

Heads up! :clap:

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von obi987 » Sa 23. Nov 2013, 15:42

weiß jemand ob ein Beratungsgespräch beim Anwalt ein normaler Rechtschutz abdeckt?

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Re: Wiedermal WBK Antrag Vorarlberg

Beitrag von BigBen » Sa 23. Nov 2013, 15:45

Sowas solltest du deine Versicherung fragen...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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