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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 12:51
von susi
susi hat geschrieben:
silverstar hat geschrieben: Rangebag oder Herrenhandtasche am Handgelenk !Ungeladene pistole darin und mag in der geschlossenen Seitentasche desselbigen!

Ist das nicht klassisches "führen einer Handfeuerwaffe"?


Lexman1 hat geschrieben:Es ist kein Führen, wenn du es ZUM Auto und VOM Auto zum SS trägst. Führen ist es dann, wenn du damit spazieren gehst!


Es wäre also legal, wenn wann mit einer Glock in einer Herrenhandtasche in die U-Bahn steigt und auf den Schießplatz fährt? Kann ich nicht glauben :shock:

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 12:56
von Lexman1
Klar, du widersetzt dich zwar den Transportbestimmungen der Wiener Linien (wobei dort früher immer von geladenen Schusswaffen die Rede war), aber es ist erlaubt. Du könntest ja auch 300m quer durch Wien zum nächsten SS zu Fuß gehen. Kommt aufs selbe raus und ist erlaubt.

Lediglich eine Männerhandtasche mit schnellem Zugriff könnte Probleme bereiten. Besser eine Verschlossene Tasche mit Schloss.

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 13:09
von Schmidl
Lexman1 hat geschrieben:Es ist kein Führen, wenn du es ZUM Auto und VOM Auto zum SS trägst. Führen ist es dann, wenn du damit spazieren gehst!


Das kann man nicht unkommentiert so stehen lassen...!
Es ist komplett egal wohin ich gehe und wie lange ich damit gehe... ! Vom Gesetz wird nur gefordert, dass ich damit von A nach B gehe!

Herrenhandtasche mit Waffe einfach drin und volle Mags im Zipfach wird vom Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Führen gewertet werden!
Tasche mit Waffe im Waffenbag oder Waffenkoffer und Magazine in extra Fach reicht dagegen. Dem Gesetzgeber geht es um die Zeit, die ich brauche, um die Waffe betriebsbereit zu machen!

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 13:13
von Lexman1
Natürlich ist nicht nur rein der Weg vom und zum Auto zu Werten. Habe ich vorher ohnehin auch ausgeführt. Ich darf jedoch nicht ohne entsprechenden Anlass durch die Gegend wandern damit. Wenn du zu Fuß durch ganz Wien mit deinem AUG in der Tasche zum SS oder Büma gehst, ist es auch kein Führen, solange du nicht mit einem Griff darauf zugreifen und die Waffe schussbereit machen kannst.

Hast du sie aber einfach so beim spazieren mit, dann ist's eindeutig führen!

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 13:29
von Schmidl
Lexman1 hat geschrieben:Natürlich ist nicht nur rein der Weg vom und zum Auto zu Werten. Habe ich vorher ohnehin auch ausgeführt. Ich darf jedoch nicht ohne entsprechenden Anlass durch die Gegend wandern damit. Wenn du zu Fuß durch ganz Wien mit deinem AUG in der Tasche zum SS oder Büma gehst, ist es auch kein Führen, solange du nicht mit einem Griff darauf zugreifen und die Waffe schussbereit machen kannst.

Hast du sie aber einfach so beim spazieren mit, dann ist's eindeutig führen!


Ich muss damit NICHT zum Ss oder Büchsenmacher! Wo habt ihr den Blödsinn immer her? Wenn ich will, darf ich damit von einer Wohnung zur anderen gehen und wieder zurück!

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 13:34
von burggraben
Schmidl hat geschrieben:Tasche mit Waffe im Waffenbag oder Waffenkoffer und Magazine in extra Fach reicht dagegen

Jetzt haben wir endlich eine eindeutige Antwort vom BMI und dann kommt das mit dem extra Fach wieder daher. Ich weiss nicht wer das erfunden hat, aber es konnte mir noch keiner zeigen wondasnstehen soll. Kannst du bitte nochmal die Fragestellung an das BMI lesen und die Antwort darauf?

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 13:35
von burggraben
Schmidl hat geschrieben:Es ist komplett egal wohin ich gehe und wie lange ich damit gehe... !

Nein, sorry. Falsch.

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 13:46
von Schmidl
burggraben hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Es ist komplett egal wohin ich gehe und wie lange ich damit gehe... !

Nein, sorry. Falsch.


Weil?
Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport)

WO steht, ich muss zum Schiessstand oder Büchsenmacher? Eindeutiger, als hier, steht es im Gesetz selten!

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:07
von LordHelmchen
Also Danke GEWO das du das geklärt hast.........das ist absolut EINDEUTIG!!

@Rest: Ich lese Herrenhandtasche und krieg mich vor lachen nimma ein.......... *rofl*
lassts dem sein Schaaß, wenn er wichtig tun will soll er..........

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:07
von FFWGK
Schmidl hat geschrieben:
burggraben hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Es ist komplett egal wohin ich gehe und wie lange ich damit gehe... !

Nein, sorry. Falsch.


Weil?
Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport)

WO stehtich muss zu Schiessstand oder Büchsenmacher? Eindeutiger, als hier, steht es im Gesetz selten!

reload-smile

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:13
von Schmidl
burggraben hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Tasche mit Waffe im Waffenbag oder Waffenkoffer und Magazine in extra Fach reicht dagegen

Jetzt haben wir endlich eine eindeutige Antwort vom BMI und dann kommt das mit dem extra Fach wieder daher. Ich weiss nicht wer das erfunden hat, aber es konnte mir noch keiner zeigen wondasnstehen soll. Kannst du bitte nochmal die Fragestellung an das BMI lesen und die Antwort darauf?


Das ist die Version, die tausende Polizisten seit Jahrzehnten gelehrt bekommen...
Nachdem diese Linie im Osten, wie im Westen gleich ist, wird das auch kein einzelner Lehrer erfunden haben!

Überleg mal, was war die Intention des Gesetzgebers beim Führen? Es soll keine schnelle Inbetriebnahme der Waffe möglich sein!
Ich hab einen Waffenpass... Mir kann es also egal sein! Einfach mal schnell einen Zipp öffnen und dann auf beides innerhalb von wenigen Sekunden Zugriff zu haben, erachte ich als bedenklich und würde es nicht machen!

Die Antwort des BMI hab ich gelesen. Allerdings kannst die Auskunft, gelinde gesagt kübeln...
Im Streitfall kannst dich nicht darauf berufen, weil es steht ja: der Richter kann anders entscheiden... (tun sie sowieso oft genug :evil: )

Antwort würden die Erläuterungen für das Parlament bei der Einführung des Waffengesetz bieten! Die find ich auf die Schnelle nicht. Keine Ahnung, ob die überhaupt digitalisiert wurde...

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:20
von gewo
Schmidl hat geschrieben:Das ist die Version, die tausende Polizisten seit Jahrzehnten gelehrt bekommen...
Nachdem diese Linie im Osten, wie im Westen gleich ist, wird das auch kein einzelner Lehrer erfunden haben!


es gibt keine bundesweiten waffenrechtlichen schulungen fuer exekutivbeamte
die weitergabe von wissen uebers waffenrecht erfolgt auf individueller basis
exekutivbeamten sind keine juristen
ihre aussage zu waffenrechtlichen fragen hat kaum mehr wert als die aussage jedes anderen

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:26
von susi
LordHelmchen hat geschrieben:Ich lese Herrenhandtasche und krieg mich vor lachen nimma ein.......... *rofl*
lassts dem sein Schaaß, wenn er wichtig tun will soll er..........


Genau darum ist Emir ja gegangen!!
Eine Pistole in einer "Herrenhandtasche" zu transportieren ist Unfug. Das meinte ich.

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:28
von Lexman1
Du kannst die Waffe zum SS, Büma, in die Zweitwohnung oder auch zum Weihnachtsmann bringen. Fakt ist, der Transport der Waffe muss einen legitimen Hintergrund haben und darf nicht einfach aus einer Laune heraus ohne Ziel erfolgen, dies wäre bzw ist klassisches FÜHREN. Die Beispiele mit Büma und SS, sind nunmal jene 90% aller Situationen welche regelmäßiger auftreten. Der Rest muss mich Hausverstand und Logik gelöst werden.

Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:37
von gewo
Schmidl hat geschrieben:
Lexman1 hat geschrieben:Natürlich ist nicht nur rein der Weg vom und zum Auto zu Werten. Habe ich vorher ohnehin auch ausgeführt. Ich darf jedoch nicht ohne entsprechenden Anlass durch die Gegend wandern damit. Wenn du zu Fuß durch ganz Wien mit deinem AUG in der Tasche zum SS oder Büma gehst, ist es auch kein Führen, solange du nicht mit einem Griff darauf zugreifen und die Waffe schussbereit machen kannst.

Hast du sie aber einfach so beim spazieren mit, dann ist's eindeutig führen!


Ich muss damit NICHT zum Ss oder Büchsenmacher! Wo habt ihr den Blödsinn immer her? Wenn ich will, darf ich damit von einer Wohnung zur anderen gehen und wieder zurück!


natuerlich darfst du von einer wohnung zur anderen damit fahren
weil das ein zulaessiger transportweg ist
denn du kannst die waffe in jeder der beiden wohnungen zur selbstverteidigung bereithalten wollen
das darfst du laut gesetz

einfach so darfst du die waffe nicht spazieren fuehren