Radetz hat geschrieben: ↑Mi 10. Jul 2019, 10:17
Colonel Erran Morad hat geschrieben: ↑Mi 10. Jul 2019, 10:13
rupi hat geschrieben: ↑Mi 10. Jul 2019, 09:01
das Höchstgerichtsurteil gibt es nur für die Sig 516 und Sig 716 in den vorgelegten Versionen
Ja, die Entscheidung erging auf Grund der Beschaffenheit der Waffe. Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass im Streitfall eine baugleiche Waffe (Gutachten) in einem Verfahren das gleiche Ergebnis erzielt.
Das mag wohl sein, nur bis zu diesem Streitfall ist die Pro Arms Kat. A., da Urteil ausschließlich für die SIG vorliegt und es auch keinen Einstufungsbescheid gibt. Baugleichheit hin oder her.
Jede Waffe hat gewisse Eigenschaften. Gemäß diesen Eigenschaften fällt die Waffe in eine Kategorie. Die Zuordnung durch die Behörde (oder durchs Gericht) DIAGNOSTIZIERT welche Kategorie das ist. Nachdem sich bei dieser Zuordnung die Eigenschaften der Waffe aber nicht ändern, muss die Waffe auch zwingend vor der Zuordnung in die exakt gleiche Kategorie gefallen sein.
Die Waffe ist keine Hostie die durch den Segen des Pfaffen (der Behörde) zum Leib Christi (zur Kategorie B) wird.
Daraus ergibt sich aber folgende Konsequenz:
Waffen, für die es keine behördliche/gerichtliche Diagnose gibt, können durchaus Kategorie A sein. Wer eine solche Waffe verkauft bzw. kauft, trägt dadurch natürlich ein Risiko. Wie groß dieses Risiko ist und ob man das in Kauf nehmen will, soll ein jeder selbst entscheiden.
Mir persönlich wärs das absolut nicht wert: die Waffe ist baugleich zur Sig 516, die wohl absolut zweifellos Kat.B ist.
Der Preisunterschied ist ca. 300 EUR. Wegen 300 EUR würde ich keinesfalls eine Strafe und den Verlust der Zuverlässigkeit riskieren.